Wohngebäudeversicherung Lexikon
- Antragsfragen
- Bauartklassen
- Baupreisindex
- Beitragsberechnung
- Gebäudebestandteile
- Glasversicherung
- Luftfahrzeug
- Schadenabwendungskosten
- Veränderte Risiken
- Zubehör
Antragsfragen
Um einen Wohngebäude-Versicherungsantrag beantragen zu können, müssen unter anderem diese Angaben des Versicherungsnehmers mit in den Antrag aufgenommen werden:
- Das Datum, wann der Versicherungsvertrag beginnen soll (Versicherungsbeginn)
- Die gewünschte Dauer der Versicherung
- Die persönlichen Daten des Versicherungsnehmers
- Der Umfang in welchem gehaftet werden soll
- Die Höhe der Versicherungssumme
- Die Versicherungsbeiträge
- Ggf. der Name der vorherigen Versicherung
- Angabe über eventuelle Vorschäden
- Die Unterschriften beider Vertragsparteien
Bauartklassen
Für den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist eine Risikoeinschätzung notwendig. Hierfür werden die einzelnen Bausubstanzen und Bauweisen in Bauartklassen eingeteilt. Diese Zuordnung ermöglicht es den Wohngebäude-Versicherungen, die unterschiedlichen Bauarten zu bewerten. Die Einstufung in die Bauartklassen ist nicht bei jedem Versicherer gleich. Die Merkmale werden jedoch immer in die Kategorien “Außenwände” und “Dacheindeckung” eingeteilt. Die Bauartklasse wird dadurch bestimmt, aus welchem Material die Außenwände (z.B. Beton, Mauerwerk, Stahl, Holz, mit Lehm- oder Steinfüllung, etc.) und das Dach (z.B. Ziegel, Schiefer, Metall, Ried, Schilf, etc.) gefertigt sind. Liegt eine gemischte Bauweise des Wohngebäudes vor, berechnet die Wohngebäudeversicherung die Prämie nach der ungünstigeren Bauartklasse.
Baupreisindex
Der Baupreisindex dient der Kalkulation der Baukosten eines neuen Wohngebäudes. Er spiegelt die Entwicklung der Preise wider, die von Bauunternehmen für ihre Leistungen am Markt erzielt werden. Der Baupreisindex wird vierteljährlich anhand der Preisauskünfte von Bauunternehmen bestimmt.
Beitragsberechnung
Die Beitragssätze zu einer Wohngebäudeversicherung hängen vom Gebäudetyp, der Ausstattung der Immobilie sowie der Wohnfläche ab. Sie werden in Promille-Beträgen der Versicherungssumme angegeben. Die Versicherungssumme wird auf den Wert, den das Gebäude im Jahre 1914 theoretisch gehabt hätte, zurückgerechnet. Der “Wert von 1914” für das Wohngebäude ist entweder der Police zu entnehmen oder kann mit einem speziellen Wertermittlungsbogen bestimmt werden.
Die Formel zur Errechnung des Beitrags 1914 (in Mark) lautet:
Beitragssatz x “Wert von 1914”
Die Versicherungsprämie in EUR berechnet sich wie folgt:
Beitrag 1914 x gleitender Neuwertfaktor
Gegebenenfalls erhöht sich die Prämie für die Wohngebäude-Versicherung durch Zu- bzw. Abschläge oder Gebühren.
Gebäudebestandteile
Gebäudebestandteile sind mit dem Wohngebäude fest verbundene Teile, wie z.B. Balkone, Türen, Einbauschränke, Tapeten etc. Sie sind in der Wohngebäude-Versicherung gegen entsprechende Risiken versichert. Gebäudebestandteile sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn der Mieter sie auf eigene Kosten eingebaut hat. Diese sogenannten ? Mietereinbauten werden von der Hausratversicherung des Mieters abgedeckt.
Glasversicherung
Mit einer Zusatz-Klausel zur Wohngebäude-Versicherung ist eine Immobilie gegen das Risiko des Glasbruchs geschützt. Die Glasversicherung versichert einerseits das Risiko des Zerbrechens der Verglasung an einem Wohngebäude andererseits trägt sie die Kosten für eine eventuelle Notverglasung. Vom Wohngebäude-Versicherungs-Schutz ausgeschlossen sind Schäden, die durch Zerschrammen der Glasoberfläche entstehen. In der Regel differenzieren die Wohngebäude-Versicherungs-Gesellschaften nach Glas des allgemeinen Gebrauchs und nach gesamter Verglasung. Zum Glas des allgemeinen Gebrauchs zählen z.B. Verglasungen in Abstellräumen, Böden und Haustüren, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Hausbewohner (Mieter) unterliegen.
Luftfahrzeug
In der Wohngebäude-Versicherung sind Schäden an der Immobilie abgedeckt, die durch den Absturz eines bemannten Luftfahrzeugs, seiner Bauteile oder Frachtgüter verursacht werden. Ein Flugkörper gilt als bemannt, wenn sich bei Eintritt der Schadensursache (z.B. Navigationsfehler, technischer Defekt) Menschen an Bord befunden haben.
Stürzt ein unbemannter Flugkörper (z.B. Modellflieger, Wetterballone), seine Teile oder seine Ladung auf das versicherte Gebäude, werden die dadurch entstehenden Schäden nicht in allen Fällen von der Wohngebäude-Versicherung bezahlt.
Schadenabwendungskosten
Die Wohngebäudeversicherung trägt die sogenannten Schadenabwendungskosten des Versicherten. Hierunter sind die Ausgaben für Maßnahmen zu verstehen, die der Versicherungsnehmer ergreift, um einen Schaden an seinem Wohngebäude einzudämmen oder ganz abzuwenden. Dabei ist es nicht von Belang, ob der Versicherungsnehmer mit seinen Maßnahmen Erfolg hatte.
Veränderte Risiken
Sollte es in der bestehenden Wohngebäudeversicherung zu Veränderungen kommen, welche die versicherten Risiken betreffen, spricht man von einer Gefahrenerhöhung. Für das Wohngebäude-Versicherungs-Unternehmen kann dies eine Anpassung der Versicherungsprämie zur Folge haben. Der Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet, Gefahrenerhöhungen gegenüber dem Wohngebäude-Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Tut er dies nicht, riskiert er seinen Versicherungsschutz.
Zubehör
Eine Wohngebäudeversicherung deckt gemäß den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB) auch Zubehör ab, welches innerhalb des Wohngebäudes oder außen am Gebäude installiert ist. Dabei kann es sich um Zubehör für die Instandhaltung des Gebäudes (z.B. Fassadenfarbe, Ersatzziegel) oder für Wohnzwecke (z.B. Außenbeleuchtung, Briefkasten) handeln. Zubehör, welches gewerblich eingesetzt wird, ist hingegen nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt. Über gesonderte Vereinbarungen ist allerdings auch dieses versicherbar.