Kostenlose Beratung

0800 - 755 455 414

Mo. bis Fr. 8:00 - 20:00 Uhr

Bekannt aus dem TV ARD, ZDF, RTL, PRO7, SAT1
Sie sind hier:

Kostenlose persönliche Beratung

0800 - 755 455 414
Mo. bis Fr. 8:00 - 20:00 Uhr

gebaeude@check24.de

Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Wohngebäudeversicherung?

    Wofür eine Wohngebäudeversicherung?

    Die Wohngebäudeversicherung ist die wichtigste Versicherung für Hausbesitzer. Denn ein Schaden an Ihrem Haus, beispielsweise nach einem Brand kann sehr teuer bzw. fast unbezahlbar sein.

    Eine Gebäudeversicherung leistet je nach Tarif für

    • Brand
    • Blitzschlag
    • Sturm und Hagel
    • Leitungswasser
    • Frost
    • Elementarschäden
    • Explosion
    • Flugzeugabstürzen

    Ein weiteres relevantes Risiko sind Sturmschäden, da Stürme durch den Klimawandel in den letzten Jahren zunehmen. Zusätzlich versicherbar sind z. B. Erdbeben, Erdrutsche oder Lawinen.

  • Es gibt doch eine Hausratversicherung, wofür benötige ich dann eine Wohngebäudeversicherung?

    Es gibt doch eine Hausratversicherung, wofür benötige ich dann eine Wohngebäudeversicherung?

    Der wesentliche Unterschied ist, dass die Hausratversicherung nur für bewegliche Gegenstände und Möbel in Ihrem Haus leistet. Die Wohngebäudeversicherung ist für alles was fest mit dem Boden verbunden ist sowie das Hauptgebäude (Wohngebäude) und alle Nebengebäude zuständig.

    Zusätzlich sind bei den meisten Versicheren auch noch folgende Bestandteile versichert:

    • fest eingebaute Schränke
    • fest verlegter Fußbodenbelag
    • Zentralheizungsanlage
    • sanitäre Installation
    • Brennstoffvorräte für Sammelheizungen
    • außen am Gebäude angebrachte Antennen, Markisen, Überdachungen
    • Nebengebäude, Garagen, Carports
    • Hundehütten, Müllboxen, Einfriedungen
  • Wonach berechnet sich die
    Versicherungsprämie/Versicherungs-
    summe?

    Wonach berechnet sich die Versicherungsprämie / Versicherungssumme?

    Um die Versicherungssumme Ihres Hauses richtig zu berechnen gibt es zwei Möglichkeiten:

    • Versicherungssumme nach Wohnfläche sowie
    • Ermittlung der Summe über den Baupreis von 1914

    Bei der Berechnung nach Wohnfläche erhält Ihr Haus eine feste Versicherungssumme (Bsp. 100.000 € → qm x €).

    Dieses Verfahren ist allerdings sehr ungenau.

    Deshalb wird zur Berechnung der Versicherungssumme über den Baupreis von 1914 geraten. Hier wird per Wertermittlungsbogen der (fiktive) Preis Ihres Hauses im Jahr 1914 errechnet.

    Der Preis des Jahres wird mit einem Faktor multipliziert, der sich aus dem ständig veränderten Baupreisindex, ergibt.

    'Wert 1914' x 15,20 = gleitender Neuwertfaktor

    Dieser Wert (Ihre Versicherungssumme) wird auch gleitender Neuwertfaktor genannt.

    Mit dem gleitenden Neuwertfaktor wird Ihre Versicherungssumme jährlich an die Baupreisentwicklung angepasst, weshalb Sie nie unterversichert sein können.

    Sollten Sie die Anpassung nicht wünschen, können Sie dieser auch widersprechen, allerdings sind Sie dann selbst für die Anpassung Ihrer Versicherungssumme zuständig (Gefahr der Unterversicherung).

Online Marktvergleich

Wohngebäudeversicherung Lexikon

Antragsfragen

Um einen Wohngebäude-Versicherungsantrag beantragen zu können, müssen unter anderem diese Angaben des Versicherungsnehmers mit in den Antrag aufgenommen werden:

  • Das Datum, wann der Versicherungsvertrag beginnen soll (Versicherungsbeginn)
  • Die gewünschte Dauer der Versicherung
  • Die persönlichen Daten des Versicherungsnehmers
  • Der Umfang in welchem gehaftet werden soll
  • Die Höhe der Versicherungssumme
  • Die Versicherungsbeiträge
  • Ggf. der Name der vorherigen Versicherung
  • Angabe über eventuelle Vorschäden
  • Die Unterschriften beider Vertragsparteien

Bauartklassen

Für den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist eine Risikoeinschätzung notwendig. Hierfür werden die einzelnen Bausubstanzen und Bauweisen in Bauartklassen eingeteilt. Diese Zuordnung ermöglicht es den Wohngebäude-Versicherungen, die unterschiedlichen Bauarten zu bewerten. Die Einstufung in die Bauartklassen ist nicht bei jedem Versicherer gleich. Die Merkmale werden jedoch immer in die Kategorien „Außenwände“ und „Dacheindeckung“ eingeteilt. Die Bauartklasse wird dadurch bestimmt, aus welchem Material die Außenwände (z.B. Beton, Mauerwerk, Stahl, Holz, mit Lehm- oder Steinfüllung, etc.) und das Dach (z.B. Ziegel, Schiefer, Metall, Ried, Schilf, etc.) gefertigt sind. Liegt eine gemischte Bauweise des Wohngebäudes vor, berechnet die Wohngebäudeversicherung die Prämie nach der ungünstigeren Bauartklasse.

Baupreisindex

Der Baupreisindex dient der Kalkulation der Baukosten eines neuen Wohngebäudes. Er spiegelt die Entwicklung der Preise wider, die von Bauunternehmen für ihre Leistungen am Markt erzielt werden. Der Baupreisindex wird vierteljährlich anhand der Preisauskünfte von Bauunternehmen bestimmt.

Beitragsberechnung

Die Beitragssätze zu einer Wohngebäudeversicherung hängen vom Gebäudetyp, der Ausstattung der Immobilie sowie der Wohnfläche ab. Sie werden in Promille-Beträgen der Versicherungssumme angegeben. Die Versicherungssumme wird auf den Wert, den das Gebäude im Jahre 1914 theoretisch gehabt hätte, zurückgerechnet. Der „Wert von 1914“ für das Wohngebäude ist entweder der Police zu entnehmen oder kann mit einem speziellen Wertermittlungsbogen bestimmt werden.

Die Formel zur Errechnung des Beitrags 1914 (in Mark) lautet:

Beitragssatz x „Wert von 1914“

Die Versicherungsprämie in EUR berechnet sich wie folgt:

Beitrag 1914 x gleitender Neuwertfaktor

Gegebenenfalls erhöht sich die Prämie für die Wohngebäude-Versicherung durch Zu- bzw. Abschläge oder Gebühren.

Gebäudebestandteile

Gebäudebestandteile sind mit dem Wohngebäude fest verbundene Teile, wie z.B. Balkone, Türen, Einbauschränke, Tapeten etc. Sie sind in der Wohngebäude-Versicherung gegen entsprechende Risiken versichert. Gebäudebestandteile sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn der Mieter sie auf eigene Kosten eingebaut hat. Diese sogenannten Mietereinbauten werden von der Hausratversicherung des Mieters abgedeckt.

Glasversicherung

Mit einer Zusatz-Klausel zur Wohngebäude-Versicherung ist eine Immobilie gegen das Risiko des Glasbruchs geschützt. Die Glasversicherung versichert einerseits das Risiko des Zerbrechens der Verglasung an einem Wohngebäude andererseits trägt sie die Kosten für eine eventuelle Notverglasung. Vom Wohngebäude-Versicherungs-Schutz ausgeschlossen sind Schäden, die durch Zerschrammen der Glasoberfläche entstehen. In der Regel differenzieren die Wohngebäude-Versicherungs-Gesellschaften nach Glas des allgemeinen Gebrauchs und nach gesamter Verglasung. Zum Glas des allgemeinen Gebrauchs zählen z.B. Verglasungen in Abstellräumen, Böden und Haustüren, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Hausbewohner (Mieter) unterliegen.

Luftfahrzeug

In der Wohngebäude-Versicherung sind Schäden an der Immobilie abgedeckt, die durch den Absturz eines bemannten Luftfahrzeugs, seiner Bauteile oder Frachtgüter verursacht werden. Ein Flugkörper gilt als bemannt, wenn sich bei Eintritt der Schadensursache (z.B. Navigationsfehler, technischer Defekt) Menschen an Bord befunden haben.

Stürzt ein unbemannter Flugkörper (z.B. Modellflieger, Wetterballone), seine Teile oder seine Ladung auf das versicherte Gebäude, werden die dadurch entstehenden Schäden nicht in allen Fällen von der Wohngebäude-Versicherung bezahlt.

Schadenabwendungskosten

Die Wohngebäudeversicherung trägt die sogenannten Schadenabwendungskosten des Versicherten. Hierunter sind die Ausgaben für Maßnahmen zu verstehen, die der Versicherungsnehmer ergreift, um einen Schaden an seinem Wohngebäude einzudämmen oder ganz abzuwenden. Dabei ist es nicht von Belang, ob der Versicherungsnehmer mit seinen Maßnahmen Erfolg hatte.

Veränderte Risiken

Sollte es in der bestehenden Wohngebäudeversicherung zu Veränderungen kommen, welche die versicherten Risiken betreffen, spricht man von einer Gefahrenerhöhung. Für das Wohngebäude-Versicherungs-Unternehmen kann dies eine Anpassung der Versicherungsprämie zur Folge haben. Der Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet, Gefahrenerhöhungen gegenüber dem Wohngebäude-Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Tut er dies nicht, riskiert er seinen Versicherungsschutz.

Zubehör

Eine Wohngebäudeversicherung deckt gemäß den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB) auch Zubehör ab, welches innerhalb des Wohngebäudes oder außen am Gebäude installiert ist. Dabei kann es sich um Zubehör für die Instandhaltung des Gebäudes (z.B. Fassadenfarbe, Ersatzziegel) oder für Wohnzwecke (z.B. Außenbeleuchtung, Briefkasten) handeln. Zubehör, welches gewerblich eingesetzt wird, ist hingegen nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt. Über gesonderte Vereinbarungen ist allerdings auch dieses versicherbar.