Unfallversicherung Häufige Fragen
Fast jeder zweite Unfall geschieht in der Freizeit. Da die gesetzliche Unfallversicherung
lediglich bei Unfällen schützt, die während der
Arbeitszeit bzw. auf dem Hin- bzw. Rückweg zum Arbeitsort
passieren, ist eine zusätzliche private Absicherung sehr wichtig.
Trägt der Versicherte nämlich durch einen Unfall (in
Freizeit oder Beruf) schwere körperliche und/oder geistige
Schäden davon, kann dies eine enorme finanzielle Belastung nach
sich ziehen. So können neben den Heilbehandlungen z.B.
behindertengerechte Umbauten in der Wohnung erforderlich werden. Durch
eine private Unfallversicherung ist der Versicherungsnehmer
geschützt, da er die vertraglich vereinbarte Summe von seinem
Unfallversicherer erhält und damit seine durch den Unfall
entstandenen Kosten decken kann.
In der Versicherungsbranche spricht man
von einem Unfall, wenn der Versicherungsnehmer unfreiwillig eine
Gesundheitsschädigung erfährt. Diese muss durch ein
plötzlich von außen auf seinen Körper einwirkendes
Ereignis verursacht worden sein.
Die Versicherungssumme sollte auf jeden Fall
ausreichend hoch angesetzt werden. Sie beträgt in der Regel das
Fünf- bis Sechsfache des Bruttojahresverdienstes des
Unfall-Versicherungsnehmers.
Der Versicherungsfall tritt ein, wenn die Invalidität des
Versicherungsnehmers vorliegt, d.h. wenn auch ein Jahr nach dem Unfall
noch keine Besserung der gesundheitlichen Schäden eingetreten
ist. In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer die
vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Der Invaliditätsgrad
wird vom behandelnden Arzt bestimmt. Viele private Unfallversicherungen gewähren Ihnen bereits Leistung ab einem Invaliditätsgrad von 1%. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Versicherungsnehmer in
der Beweglichkeit von Gelenken o.ä. eingeschränkt ist.
Die Versicherungsleistung hängt von dem Invaliditätsgrad des
Versicherungsnehmers ab. Wie hoch die Entschädigungszahlungen der
privaten Unfall-Versicherung sind, wird anhand der Gliedertaxe
bestimmt. Da teilweise große Unterschiede in den Gliedertaxen
der einzelnen Versicherungsgesellschaften bestehen, sollte bei der
Wahl des Unfallversicherers gut auf dessen Versicherungsbedingungen
geachtet werden.
Der Schutz der privaten Unfallversicherung gilt weltweit und
rund um die Uhr. Somit sind sowohl Unfälle, die in der Freizeit
passieren als auch Unfälle, die sich während der Arbeitszeit
ereignen, versichert.
Die Versicherungsbranche spricht in einem solchen Fall
von "Risiko-Sportarten". Darunter fallen beispielweise
Tauchen, Paragliding, Extrem-Bergsteigen oder Drachenfliegen. Solange
diese Hobbies nur freizeitmäßig betrieben werden, sind sie
in der Regel mitversichert. Einige private Unfall-Versicherungs-Unternehmen erheben einen Beitragszuschlag oder
lehnen den Versicherungsschutz für die Risiko-Sportart komplett
ab.
Für eine private Unfallversicherung wird in der Regel keine Gesundheitsprüfung des
Versicherungsnehmers gefordert. Der Antragssteller muss lediglich
angeben, ob er unter einer der sehr schweren Krankheiten, wie z.B. der
Bluterkrankheit leidet.
Die private Unfallversicherung lehnt Personen ab,
die ab einer bestimmten Pflegestufe pflegebedürftig sind. Ebenso
wenig werden schwer Geisteskranke angenommen.