Mo. bis Fr. 9:00 - 19:00 Uhr
Gefördert werden alle Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen.
Dazu gehören:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Bezieher von Lohnersatzleistungen einschließlich der Berechtigten zur Arbeitslosenhilfe, deren Leistung aufgrund der Anrechnung von Einkommen und Vermögen ruht
- nichterwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung (sog. Kindererziehungszeiten)
- geringfügig Beschäftigte, die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
- pflichtversicherte Selbstständige (z. B. Handwerker) in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte.
- Beamtinnen und Beamte
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit einer beamtenähnlichen Zusatzversorgung
Die Förderung beträgt maximal 154,00 EUR für jeden Erwachsenen und 185 EUR pro Kind. Für Kinder die ab 2008 geboren sind gibt es sogar bis zu 300 EUR Förderung. Zusätzlich können die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden.
Die Riester Rente wird frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausbezahlt.
Das hängt von den Faktoren Beitragshöhe, Dauer der Einzahlung und Anlageform, sowie von der Wahl des Anbieters ab.
Beispiel:
Ein 35-jähriger Mann, der 2100,00 EUR pro Jahr in seinen Riestervertrag einbezahlt, erhält mit 65 in etwa eine
garantierte Rente zwischen 260 EUR und 310 EUR. Dazu kommen dann noch die nicht garantierten Überschuss- und Gewinnanteile,
so dass man durchaus mit etwa 500 EUR aus der Riesterrente rechnen kann.
Bei Fondsgebundenen Riesterrenten sind die Garantien zwar etwas niedriger, aber dafür sind auch die Renditechancen höher.
Wie bei jedem Versicherungsvertrag kann auch bei einer Riester Rente die Beitragszahlung unterbrochen, der Beitrag reduziert oder der Vertrag komplett gekündigt werden..