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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wer kann eine Riester Rente abschließen?

    Wer kann eine Riester Rente abschließen?

    Gefördert werden alle Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen.


    Dazu gehören:

    - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
    - Bezieher von Lohnersatzleistungen einschließlich der Berechtigten zur Arbeitslosenhilfe, deren Leistung aufgrund der Anrechnung von Einkommen und Vermögen ruht
    - nichterwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung (sog. Kindererziehungszeiten)
    - geringfügig Beschäftigte, die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
    - pflichtversicherte Selbstständige (z. B. Handwerker) in der gesetzlichen Rentenversicherung
    - Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte.
    - Beamtinnen und Beamte
    - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit einer beamtenähnlichen Zusatzversorgung

    Keine Förderung erhalten:
    • Selbstständige und Freiberufler (Geförderte Altersversorgung durch Basisrente möglich.)
    • Geringfügig Beschäftigte, die keine Sozialabgaben leisten.
  • Wie hoch ist die Förderung?

    Wie hoch ist die Förderung?

    Die Förderung beträgt maximal 154,00 EUR für jeden Erwachsenen und 185 EUR pro Kind. Für Kinder die ab 2008 geboren sind gibt es sogar bis zu 300 EUR Förderung. Zusätzlich können die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden.

  • Wie ist das mit der Steuer?

    Wie ist das mit der Steuer?

    Die Riester Rente wird nachgelagert besteuert. Das bedeutet, wer Rente erhält, muss diese als Einkommen versteuern. Alle Altersrenten sind bis zu einem Betrag von ca. 18.900,00 EUR/37.800,00 EUR für alleinstehende/verheiratete steuerfrei. Bei Beamten beginnt die Besteuerung bei jährlichen Versorgungsbezügen von 12.836,00 EUR. Das bedeutet: Erst wer insgesamt als Rentner mehr steuerpflichtige Einkünfte als 18.900,00 EUR/37.800,00 EUR für alleinstehende/verheiratete hat, muss überhaupt Steuern bezahlen. (Analog für Beamte ab 12.836,00 EUR) Durch diese hohen Freigrenzen ist es wahrscheinlich, dass viele Rentner "ungeschoren" davonkommen werden.

  • Wann bekomme ich meine Rente?

    Wann bekomme ich meine Rente?

    Die Riester Rente wird frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausbezahlt.

  • Wie viel Rente bekomme ich?

    Wie viel Rente bekomme ich?

    Das hängt von den Faktoren Beitragshöhe, Dauer der Einzahlung und Anlageform, sowie von der Wahl des Anbieters ab.

    Beispiel:
    Ein 35-jähriger Mann, der 2100,00 EUR pro Jahr in seinen Riestervertrag einbezahlt, erhält mit 65 in etwa eine garantierte Rente zwischen 260 EUR und 310 EUR. Dazu kommen dann noch die nicht garantierten Überschuss- und Gewinnanteile, so dass man durchaus mit etwa 500 EUR aus der Riesterrente rechnen kann.

    Bei Fondsgebundenen Riesterrenten sind die Garantien zwar etwas niedriger, aber dafür sind auch die Renditechancen höher.

  • Was ist, wenn ich den Beitrag nicht mehr bezahlen kann?

    Was ist, wenn ich den Beitrag nicht mehr bezahlen kann?

    Wie bei jedem Versicherungsvertrag kann auch bei einer Riester Rente die Beitragszahlung unterbrochen, der Beitrag reduziert oder der Vertrag komplett gekündigt werden..

  • Ist die Riester Rente sicher?

    Ist die Riester Rente sicher?

    Damit eine Versicherungsgesellschaft überhaupt eine Riester Rente anbieten darf, ist eine Zertifizierung notwendig. Folgende Kriterien müssen dafür erfüllt werden:

    • Die Anlagegesellschaft muss zum Auszahlungszeitpunkt die eingezahlten Beiträge und eine fortlaufende Rentenzahlung garantieren
    • Zahlung einer lebenslangen steigenden oder gleichbleibenden Rente muss zugesichert sein
    • die Abschluss- und Verwaltungskosten müssen auf 5 Jahre verteilt werden
    • früheste Auszahlung zum 60. Lebensjahr
    • eine Verpfändung und Beleihung ist nicht möglich (Ausnahme: Wohneigentumserwerb)
    • ein Anbieterwechsel muss möglich sein

    Dadurch und durch die laufende Überwachung der Anbieter durch das BAFin ist sicher gestellt, dass Ihr Geld sicher angelegt wird.

Riester Rente Lexikon

Kapitalgarantie

Zum Beginn des Auszahlungszeitpunktes muss mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge und der Zulagen garantiert sein. Es besteht also keinesfalls ein Verlustrisiko.

Riester und Hartz IV

Das Kapital in einem Riester-Vertrag bleibt bei längerer Arbeitslosigkeit bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt. Die Behörden können das Kapital nicht mit dem ALGII verrechnen oder verlangen, dass es verwertet werden muss. Die Riester Rente bleibt als Altersversorgung unangetastet.

Todesfall

Im Rentenbezug
Aus dem Riestervertrag wird eine lebenslange Rente in gleichbleibender oder steigender Höhe gezahlt. Verstirbt der Versicherte vor Ende einer vereinbarten Garantiezeit, kann der Ehepartner die Rente für diese Zeit weiter beziehen.

Vor Rentenbeginn
Das Kapital kann ausschließlich auf den Riestervertrag des Ehepartners übertragen werden. Für Kinder und andere nahe Verwandte besteht diese Möglichkeit nicht. Viele Verträge bieten aber Todesfallleistungen an.

Wohnriester

Wer selbst genutztes Wohneigentum zur Altersvorsorge anschafft oder herstellt, kann bis zu 75% oder 100% des Kapitals entnehmen. Dabei gibt es keine Höchstsummen.

Übertragung auf andere Anbieter

Das angesparte Kapital kann (meist gebührenpflichtig) entweder auf einen anderen Tarif beim selben Anbieter oder auf einen anderen eventuell leistungsfähigeren Anbieter übertragen werden. Bitte beachten Sie, dass zum Zeitpunkt der Übertragung weniger Kapital angespart sein kann, als Sparbeiträge in Summe eingezahlt wurden. Gründe hierfür können u. a. schlechte Kursentwicklung bei Fonds, Abschlusskosten oder Provisionen sein.

Pfändung

Das Guthaben im Riester-Sparkonto ist während der Ansparphase pfändungssicher.

Höhe der staatlichen Zulagen

  1. Altersvorsorgezulage
    Seit 2008 erhält jeder Erwachsene bis zu 154,00 EUR Förderung, für Kinder beträgt die Förderung 185,00 EUR, bzw. 300,00 EUR, wenn die Kinder ab 01.01.2008 geboren sind.
  2. Sonderausgabenabzug
    Betrifft hauptsächlich Besserverdiener, Singles und Paare ohne Kinder. Der Steuervorteil entsteht nur wenn die Steuerersparnis die Höhe der Zulagen übersteigt.

Zertifizierung

Jeder Anbieter von Riesterrentenverträgen muss zertifiziert sein. Die Zertifizierung erfolgt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Gesetzliche Grundlage ist das AltZertG.

Voraussetzungen für die Zertifizierung sind

 

  • Die Anlagegesellschaft muss zum Auszahlungszeitpunkt die eingezahlten Beiträge und eine fortlaufende Rentenzahlung garantieren
  • Zahlung einer lebenslangen steigenden oder gleichbleibenden Rente muss zugesichert sein
  • Abschluss- und Verwaltungskosten müssen auf 5 Jahre verteilt werden
  • Frühestmögliche Auszahlung zum 60. Lebensjahr
  • Verpfändung und Beleihung ist nicht möglich (außer bei Wohneigentumserwerb)
  • Anbieterwechsel muss möglich sein

Förderfähige Sparformen

Förderfähig sind Banksparpläne, klassische und fondsgebundene Rentenversicherungen und Fondssparpläne. Neu sind Riester-Bausparverträge und Riester-Darlehen. Diese Produkte gibt es seit der Einführung von Wohnriester. Alle Produkte müssen durch die BaFin zertifiziert sein.

Nachgelagerte Besteuerung

Während der Ansparphase erhält man staatliche Zuschüsse und darüber hinaus Steuervorteile. Dafür muss man nach Rentenbeginn die monatliche Rente oder die Kapitalauszahlung voll versteuern. Durch hohe Freibeträge wird dies aber wieder abgemildert. So sind für Rentner 18.900 Euro (Ledige) bzw.37.800 Euro (Verheiratete) steuerfrei.