Riester Rente Lexikon
- Kapitalgarantie
- Riester und Hartz IV
- Todesfall
- Wohnriester
- Übertragung auf andere Anbieter
- Pfändung
- Zertifizierung
- Förderfähige Sparformen
- Nachgelagerte Besteuerung
Kapitalgarantie
Riester und Hartz IV
Todesfall
Im Rentenbezug
Aus dem Riestervertrag wird eine
lebenslange Rente in gleichbleibender oder steigender Höhe gezahlt.
Verstirbt der Versicherte vor Ende einer vereinbarten Garantiezeit, kann
der Ehepartner die Rente für diese Zeit weiter beziehen.
Vor Rentenbeginn
Das Kapital kann ausschließlich auf den
Riestervertrag des Ehepartners übertragen werden. Für Kinder und andere
nahe Verwandte besteht diese Möglichkeit nicht. Viele Verträge bieten
aber Todesfallleistungen an.
Wohnriester
Übertragung auf andere Anbieter
Pfändung
Das Guthaben im Riester-Sparkonto ist während der Ansparphase pfändungssicher.
Höhe der staatlichen Zulagen
- Altersvorsorgezulage
Seit 2008 erhält jeder Erwachsene bis zu 154,00 EUR Förderung, für Kinder beträgt die Förderung 185,00 EUR, bzw. 300,00 EUR, wenn die Kinder ab 01.01.2008 geboren sind. - Sonderausgabenabzug
Betrifft hauptsächlich Besserverdiener, Singles und Paare ohne Kinder. Der Steuervorteil entsteht nur wenn die Steuerersparnis die Höhe der Zulagen übersteigt.
Zertifizierung
Jeder Anbieter von Riesterrentenverträgen muss zertifiziert sein. Die Zertifizierung erfolgt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Gesetzliche Grundlage ist das AltZertG.
Voraussetzungen für die Zertifizierung sind
- Die Anlagegesellschaft muss zum Auszahlungszeitpunkt die eingezahlten Beiträge und eine fortlaufende Rentenzahlung garantieren
- Zahlung einer lebenslangen steigenden oder gleichbleibenden Rente muss zugesichert sein
- Abschluss- und Verwaltungskosten müssen auf 5 Jahre verteilt werden
- Frühestmögliche Auszahlung zum 60. Lebensjahr
- Verpfändung und Beleihung ist nicht möglich (außer bei Wohneigentumserwerb)
- Anbieterwechsel muss möglich sein