Riester Rente Lexikon
Grundsätzliche Informationen zur Riesterrente
- Kapitalgarantie
- Riester und Hartz IV
- Todesfall
- Wohnriester
- Übertragung auf andere Anbieter
- Pfändung
- Zertifizierung
- Förderfähige Sparformen
- Nachgelagerte Besteuerung
Kapitalgarantie
Zum Beginn des Auszahlungszeitpunktes muss mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge und der Zulagen garantiert sein. Es besteht also keinesfalls ein Verlustrisiko.
Riester und Hartz IV
Das Kapital in einem Riester-Vertrag bleibt bei längerer Arbeitslosigkeit bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt. Die Behörden können das Kapital nicht mit dem ALGII verrechnen oder verlangen, dass es verwertet werden muss. Die Riester Rente bleibt als Altersversorgung unangetastet.
Todesfall
Im Rentenbezug
Aus dem Riestervertrag wird eine lebenslange Rente in gleichbleibender oder steigender Höhe gezahlt. Verstirbt der Versicherte vor Ende einer vereinbarten Garantiezeit, kann der Ehepartner die Rente für diese Zeit weiter beziehen.
Vor Rentenbeginn
Das Kapital kann ausschließlich auf den Riestervertrag des Ehepartners übertragen werden. Für Kinder und andere nahe Verwandte besteht diese Möglichkeit nicht. Viele Verträge bieten aber Todesfallleistungen an.
Wohnriester
Wer selbst genutztes Wohneigentum zur Altersvorsorge anschafft oder herstellt, kann bis zu 75% oder 100% des Kapitals entnehmen. Dabei gibt es keine Höchstsummen.
Übertragung auf andere Anbieter
Das angesparte Kapital kann (meist gebührenpflichtig) entweder auf einen anderen Tarif beim selben Anbieter oder auf einen anderen eventuell leistungsfähigeren Anbieter übertragen werden. Bitte beachten Sie, dass zum Zeitpunkt der Übertragung weniger Kapital angespart sein kann, als Sparbeiträge in Summe eingezahlt wurden. Gründe hierfür können u. a. schlechte Kursentwicklung bei Fonds, Abschlusskosten oder Provisionen sein.
Pfändung
Das Guthaben im Riester-Sparkonto ist während der Ansparphase pfändungssicher.
Höhe der staatlichen Zulagen
- Altersvorsorgezulage
Seit 2008 erhält jeder Erwachsene bis zu 154,00 EUR Förderung, für Kinder beträgt die Förderung 185,00 EUR, bzw. 300,00 EUR, wenn die Kinder ab 01.01.2008 geboren sind. - Sonderausgabenabzug
Betrifft hauptsächlich Besserverdiener, Singles und Paare ohne Kinder. Der Steuervorteil entsteht nur wenn die Steuerersparnis die Höhe der Zulagen übersteigt.
Zertifizierung
Jeder Anbieter von Riesterrentenverträgen muss zertifiziert sein. Die Zertifizierung erfolgt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Gesetzliche Grundlage ist das AltZertG.
Voraussetzungen für die Zertifizierung sind
- Die Anlagegesellschaft muss zum Auszahlungszeitpunkt die eingezahlten Beiträge und eine fortlaufende Rentenzahlung garantieren
- Zahlung einer lebenslangen steigenden oder gleichbleibenden Rente muss zugesichert sein
- Abschluss- und Verwaltungskosten müssen auf 5 Jahre verteilt werden
- Frühestmögliche Auszahlung zum 60. Lebensjahr
- Verpfändung und Beleihung ist nicht möglich (außer bei Wohneigentumserwerb)
- Anbieterwechsel muss möglich sein
Förderfähige Sparformen
Förderfähig sind Banksparpläne, klassische und fondsgebundene Rentenversicherungen und Fondssparpläne. Neu sind Riester-Bausparverträge und Riester-Darlehen. Diese Produkte gibt es seit der Einführung von Wohnriester. Alle Produkte müssen durch die BaFin zertifiziert sein.
Nachgelagerte Besteuerung
Während der Ansparphase erhält man staatliche Zuschüsse und darüber hinaus Steuervorteile. Dafür muss man nach Rentenbeginn die monatliche Rente oder die Kapitalauszahlung voll versteuern. Durch hohe Freibeträge wird dies aber wieder abgemildert. So sind für Rentner 18.900 Euro (Ledige) bzw.37.800 Euro (Verheiratete) steuerfrei.