Rechtsschutzversicherung Lexikon
- Arbeits-Rechtsschutz
- Geldbuße
- Klagefrist
- Leistungen
- Miet-Rechtsschutz
- Ombudsmann
- Örtlicher Geltungsbereich
- Rechtsanwaltskosten
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Zuständiges Gericht
Arbeits-Rechtsschutz
In einer Rechtsschutzversicherung kann der Bereich „Beruf“ mit eingeschlossen werden. Die Arbeits-Rechtsschutzversicherung eignet sich sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Der Rechtsschutz für Arbeitnehmer schützt bei Rechtsstreitigkeiten, die innerhalb eines Arbeitsverhältnisses entstehen. Besonders hilfreich ist der Versicherungsschutz bei Entlassungen und bei rechtlichen Differenzen mit Kollegen. Die Berufs-Rechtsschutzversicherung regelt u.a. Fragen zu Urlaubsansprüchen, Arbeitszeugnissen und Gehalt.
Für Arbeitgeber empfiehlt sich der Berufs-Rechtsschutz, wenn bspw. der Angestellte nach seiner Entlassung eine Kündigungsschutzklage erhebt oder er aufgrund seines Zeugnisses rechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber einleitet.
Geldbuße
Eine Geldbuße dient der Bestrafung einer vom Versicherungsnehmer begangenen Ordnungswidrigkeit. Die Rechtsschutz-Versicherung leistet zu keinem Zeitpunkt eine Erstattung von Geldbußen oder Geldstrafen. Sie müssen vom Versicherungsnehmer daher immer aus eigener Tasche bezahlt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Geldbuße dem Ausgleich von gerichtlichen Kosten dient.
Klagefrist
Sollte das Rechtsschutzversicherungs-Unternehmen seine Leistung verweigern oder ist der Versicherte mit der Entscheidung des Anwalts nicht einverstanden, weil sie von der wirklichen Sach- oder Rechtslage abweicht, steht dem Versicherungsnehmer eine Klagefrist von sechs Monaten zu. Die Klagefrist beginnt, sobald die Rechtsschutzversicherungs-Gesellschaft dem Versicherten ihre Leistungsverweigerung bzw. die Entscheidung des Anwalts schriftlich mitgeteilt hat. Innerhalb dieser sechs monatigen Klagefrist muss der Versicherungsnehmer seine Klage auf Versicherungsschutz gerichtlich geltend machen.
Leistungen
Die Leistungen des Versicherers umfassen die Übernahme folgender Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme:
- Anwaltskosten innerhalb der gesetzlichen Gebührenordnung
- Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
- Kosten für Zeugen und Gutachter
- Die Kosten der gegnerischen Partei, zu deren Erstattung man verpflichtet ist
- Stellen einer Kaution bei Strafangelegenheiten
Sollte das Verfahren im Ausland ausgetragen werden, zahlt das Versicherungsunternehmen dafür, dass alle erforderlichen Dokumente übersetzt werden. Auch die Reisekosten des Versicherten werden erstattet, wenn sein persönliches Erscheinen vor dem ausländischen Gericht gefordert wird.
Miet-Rechtsschutz
Eine Rechtsschutzversicherung mit dem Einschluss des Miet-Rechtsschutzes ist sowohl für Eigentümer als auch für Mieter von Immobilien sinnvoll. Der Versicherungsnehmer genießt zudem als Verpächter, Pächter oder sonstiger Nutzungsberechtigter Versicherungsschutz für das in der Police ausgewiesene Objekt. Zieht der Versicherte in eine andere Wohnung oder in ein anderes gewerbliches Objekt um, bleibt sein Mieterrechtsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz besteht auch für Garagen, sofern sie Bestandteil des Mietvertrages sind.
Die Rechtsschutzversicherung für den Mietbereich erstreckt sich hingegen nicht auf den Bau eines Gebäudes, das dem Versicherungsnehmer gehört. Ebenso wenig ist die Abwehr von Schadenersatzansprüchen abgedeckt, außer im Falle einer Vertragsverletzung.
Ombudsmann
Der Ombudsmann wird seit Oktober 2001 in der Versicherungswirtschaft als Schiedsmann eingesetzt. Er ist neutral und unabhängig. Er wird von der Versicherungswirtschaft bezahlt und ist daher für den Verbraucher kostenfrei. Er fungiert als Schlichter, falls es zu einer Meinungsverschiedenheit zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer kommt. Der Ombudsmann überprüft die Entscheidungen der Versicherungsgesellschaften schnell und unbürokratisch. Mit dem Einsatz dieser Schlichtungsstelle soll der Weg vors Gericht vermieden werden.
Er kann allerdings nur dann eingeschaltet werden, wenn erstens das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen noch nicht involviert ist und zweitens noch kein Gerichtsverfahren in Gang gesetzt ist. Die Entscheidungsmacht des Ombudsmannes beschränkt sich auch nur auf einen Streitwert in Höhe von 5000 EUR. Überschreitet der Streitwert diesen Betrag, darf der Ombudsmann lediglich eine Empfehlung aussprechen.
Örtlicher Geltungsbereich
Die meisten Rechtsschutzversicherungen schützen den Versicherungsnehmer, wenn er seine rechtlichen Interessen innerhalb Europas, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira verfolgt. Darüber hinaus muss für den Fall eines Verfahrens dort ein Gericht oder eine Behörde gesetzlich zuständig sein.
Kommt es zum Versicherungsfall während eines Aufenthalts des Versicherungsnehmers außerhalb des örtlichen Geltungsbereichs, kommt die Rechtsschutz-Versicherung nur dann auf, wenn der Versicherte sich maximal sechs Wochen und aus privaten Gründen dort aufgehalten hat.
Rechtsanwaltskosten
Eine Rechtsschutz-Versicherung erstattet die Kosten, die der Versicherungsnehmer bei einem Rechtsstreit für einen Anwalt zahlen muss. Die Rechtsanwaltskosten setzen sich zusammen aus den Gebühren und den Auslagen des Rechtsanwalts. Die Gebühren sind in der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte festgelegt und sind abhängig vom Streitwert. Die Auslagen des Rechtsanwalts setzen sich aus Postgebühren, Kopierkosten und Reisekosten inklusive Tage- und Abwesenheitsgeldern zusammen. Kein Rechtsschutz wird für Auslagen wie z.B. die Erlangung von Beweismitteln (z.B. Unfallfotos, Adressenrecherche, etc.) gewährt.
Verkehrs-Rechtsschutz
Der Baustein „Verkehr“ im Rahmen einer Rechtsschutz-Versicherung schützt den Eigentümer oder Halter von Krafträdern, Pkw, Lkw, sonstigen Nutzfahrzeugen, öffentlichen Bussen sowie Anhängern. Neben dem Versicherungsnehmer sind alle Personen versichert, die dazu berechtigt sind, das Kfz zu fahren oder als Insassen zu nutzen. Innerhalb der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sind der Schadenersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Verwaltung und Ordnungswidrigkeiten geregelt. Der Versicherungsnehmer ist zudem als Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr geschützt. So z.B. als Fahrer eines Fahrzeuges, auch wenn er nicht der Eigentümer oder Halter ist. Darüber hinaus kommt die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für den Versicherten in seiner Rolle als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer auf.
Zuständiges Gericht
Klagt der Versicherungsnehmer gegen sein Rechtsschutzversicherungs-Unternehmen in vertraglichen Belangen, befindet sich der Sitz des zuständigen Gerichts am Ort des Versicherers oder seiner Niederlassung. Wurde der Versicherungsvertrag von einem Makler abgeschlossen, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem Ort, an dem der Makler seine gewerbliche Niederlassung oder seinen Wohnsitz hat. Geht die Rechtsschutz-Versicherungs-Gesellschaft ihrerseits rechtlich gegen den Versicherungsnehmer vor, gilt der Wohnort des Beklagten als zuständiges Gericht.