Privathaftpflichtversicherung Ratgeber
Ein Schaden ist schnell passiert
Laut §823 des Bürgerlichen Gesetzbuches muss jeder, der
„vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den
Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein
sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt“ dem
anderen den daraus entstehenden Schaden ersetzen.
Daher ist die Privathaftpflichtversicherung eine sehr wichtige,
grundsätzliche Versicherung, die nirgendwo fehlen sollte. Sie
sichert die Risiken ab, die durch Unvorsichtigkeit, Pech oder eigenes
Fehlverhalten des Versicherten entstehen. Der Schutz dieser
Versicherung gilt zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Auf ausreichend Deckung achten
Die private Haftpflichtversicherung begleicht Dritten gegenüber
verursachte Schäden. Sorgen Sie bei Abschluss der Versicherung
auf eine ausreichend hohe Deckungssumme, da die Privathaftpflicht
Schäden nur bis zu dieser Deckungssumme ersetzt. Bezogen auf
Sachschäden sollte sie mindestens eine Million Euro, für
Personenschäden zwei Millionen Euro betragen. Jede Familie sollte
bei vorhandenen Kindern ebenfalls die Versicherungssumme
möglichst hoch wählen, denn durch die kindliche
Unbekümmertheit passiert schnell ein nicht beabsichtigter
Unfall.
Familie ist mitversichert
Die private Haftpflicht gilt für
die ganze Familie. Auch volljährige Kinder sind mitversichert,
sofern sie unverheiratet sind und sich in Ausbildung oder Studium
befinden. Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft
genießen den Haftpflichtschutz, wenn ihre Namen explizit im
Versicherungsvertrag stehen.
Besonderheiten für Familien mit Kindern
Für Familien ist der Abschluss einer privaten
Haftpflichtversicherung unbedingt zu empfehlen, denn wenn Kinder einen
Schaden verursachen, haften die Eltern unbeschränkt mit dem
gesamten Vermögen. Für Familien ist besonders wichtig, dass
Kinder in einem Alter von unter 7 Jahren im privaten Bereich (und bis
10 Jahre im Verkehrsbereich) als nicht schuldfähig gelten und
somit nicht zum Schadenersatz herangezogen werden können. Solange
Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, und trotzdem ein
Schaden entsteht, können weder die Eltern, noch das Kind zur
Zahlung eines Schadenersatzes verpflichtet werden. Die meisten Eltern
zahlen gestellte Schadenersatzansprüche jedoch meistens aus
eigener Tasche, um peinliche Situationen zu vermeiden. Je nach den
persönlichen Anforderungen haben Familien die Möglichkeit,
zusätzliche Schäden zu versichern, wie zum Beispiel das
Risiko beim Hüten fremder Hunde, oder die Absicherung für
die Tätigkeit als Tagesmutter.
Anpassung der versicherten Risiken nicht vergessen
Beim Abschluss der Haftpflichtversicherung sind bestehende Risiken
genau zu prüfen. Erweitert sich die Palette der Gefahrenquellen,
zum Beispiel durch ein neues Hobby, sollte dies gegebenenfalls
zusätzlich abgesichert werden.
Als maßgebliche Komponente sollte „Passiver
Rechtsschutz“ im Versicherungsumfang enthalten sein.
Ansprüche werden dabei durch die Versicherungsgesellschaft
geprüft und abgewehrt, wenn sie unberechtigt sind. Die Kosten
eines Rechtsstreites werden ebenfalls übernommen.
Informieren Sie sich über Risikoausschlüsse
Bei der Wahl einer Privaten Haftpflichtversicherung sollten Sie
besondere Aufmerksamkeit auf eventuelle Risikoausschlüsse des
Versicherers richten. So schließt jede Versicherungsgesellschaft
bestimmte Schadensfälle aus, zum Beispiel Ersatz für
verlorene Gegenstände, Strafen oder Bußgelder. Informieren
Sie sich vorher genau bei dem jeweiligen Unternehmen, damit Sie im
Schadenfall keine böse Überraschung erleben.
Bestimmte Risiken separat versichern
Neben der allgemeinen Haftpflicht können spezielle Verträge
abgeschlossen werden, die Sondergebiete abdecken. Die
Bauherrenhaftpflicht reguliert Unfälle auf einer Baustelle. Die
Tierhalterhaftpflicht kommt für Schäden auf, die durch
Haustiere verursacht werden. Sportler sollten sich beim Ausüben
ihres Sports absichern.
Ob spezielle oder allgemeine Haftpflicht - vor Abschluss eines
Vertrages muss die genaue Analyse der persönlichen Situation
stehen, bevor Sie die verschiedenen Privathaftpflichtversicherer
miteinander vergleichen.
Forderungsausfalldeckung mitversichern
Einige Versicherer bieten in bestimmten Tarifen die sogenannte
Forderungsausfalldeckung als Zusatzbaustein an. Wenn Sie durch eine
Person einen Schaden erlitten haben und diese Person weder
Privathaftpflichtversichert noch zahlungsfähig ist, so bekommen
Sie keinen Schadenersatz. Das würde bedeuten, dass Sie die Ihnen
entstandenen Kosten zur Behebung des Schadens selbst tragen
müssten. Diese können - vor allem im Falle von
körperlichen Schäden - zu großen finanziellen
Belastungen für Sie werden. Vor einem solchen Szenario sollten
Sie sich daher mit dem Einschluss einer Forderungsausfalldeckung in
Ihre Private Haftpflicht-Versicherung schützen. Sie springt in
diesem Fall ein und leistet Schadenersatz.
Beachten Sie: die Privathaftpflicht zahlt in der Regel erst dann, wenn
der Versicherte alle rechtlichen Möglichkeiten wahrgenommen hat,
um den Schadenersatz von dem Schädiger selbst zu erhalten.
Darüber hinaus leistet die Versicherung auch erst ab einer
bestimmten Schadenshöhe. Bagatellschäden sind von der
Forderungsausfalldeckung ausgenommen.