Privathaftpflichtversicherung Ratgeber
Ein Schaden ist schnell passiert
Laut §823 des Bürgerlichen Gesetzbuches muss jeder, der „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit,
das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt“ dem anderen den daraus entstehenden Schaden ersetzen.
Daher ist die Privathaftpflichtversicherung eine sehr wichtige, grundsätzliche Versicherung, die nirgendwo fehlen sollte. Sie sichert
die Risiken ab, die durch Unvorsichtigkeit, Pech oder eigenes Fehlverhalten des Versicherten entstehen. Der Schutz dieser Versicherung gilt
zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Auf ausreichend Deckung achten
Die private Haftpflichtversicherung begleicht Dritten gegenüber verursachte Schäden. Sorgen Sie bei Abschluss der Versicherung
auf eine ausreichend hohe Deckungssumme, da die Privathaftpflicht Schäden nur bis zu dieser Deckungssumme ersetzt. Bezogen auf Sachschäden
sollte sie mindestens eine Million Euro, für Personenschäden zwei Millionen Euro betragen. Jede Familie sollte bei vorhandenen Kindern
ebenfalls die Versicherungssumme möglichst hoch wählen, denn durch die kindliche Unbekümmertheit passiert schnell ein nicht beabsichtigter
Unfall.
Familie ist mitversichert
Die private Haftpflicht gilt für die ganze Familie. Auch volljährige Kinder sind mitversichert, sofern sie unverheiratet sind
und sich in Ausbildung oder Studium befinden. Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft genießen den Haftpflichtschutz, wenn ihre Namen
explizit im Versicherungsvertrag stehen.
Besonderheiten für Familien mit Kindern
Für Familien ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung unbedingt zu empfehlen, denn wenn Kinder einen Schaden
verursachen, haften die Eltern unbeschränkt mit dem gesamten Vermögen. Für Familien ist besonders wichtig, dass Kinder in einem Alter
von unter 7 Jahren im privaten Bereich (und bis 10 Jahre im Verkehrsbereich) als nicht schuldfähig gelten und somit nicht zum Schadenersatz
herangezogen werden können. Solange Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, und trotzdem ein Schaden entsteht, können weder
die Eltern, noch das Kind zur Zahlung eines Schadenersatzes verpflichtet werden. Die meisten Eltern zahlen gestellte Schadenersatzansprüche
jedoch meistens aus eigener Tasche, um peinliche Situationen zu vermeiden. Je nach den persönlichen Anforderungen haben Familien
die Möglichkeit, zusätzliche Schäden zu versichern, wie zum Beispiel das Risiko beim Hüten fremder Hunde, oder die Absicherung für
die Tätigkeit als Tagesmutter.
Anpassung der versicherten Risiken nicht vergessen
Beim Abschluss der Haftpflichtversicherung sind bestehende Risiken genau zu prüfen. Erweitert sich die Palette der Gefahrenquellen,
zum Beispiel durch ein neues Hobby, sollte dies gegebenenfalls zusätzlich abgesichert werden.
Als maßgebliche Komponente sollte „Passiver Rechtsschutz“ im Versicherungsumfang enthalten sein. Ansprüche werden dabei
durch die Versicherungsgesellschaft geprüft und abgewehrt, wenn sie unberechtigt sind. Die Kosten eines Rechtsstreites werden ebenfalls
übernommen.
Informieren Sie sich über Risikoausschlüsse
Bei der Wahl einer Privaten Haftpflichtversicherung sollten Sie besondere Aufmerksamkeit auf eventuelle Risikoausschlüsse des Versicherers
richten. So schließt jede Versicherungsgesellschaft bestimmte Schadensfälle aus, zum Beispiel Ersatz für verlorene Gegenstände, Strafen oder
Bußgelder. Informieren Sie sich vorher genau bei dem jeweiligen Unternehmen, damit Sie im Schadenfall keine böse Überraschung erleben.
Bestimmte Risiken separat versichern
Neben der allgemeinen Haftpflicht können spezielle Verträge abgeschlossen werden, die Sondergebiete abdecken. Die Bauherrenhaftpflicht
reguliert Unfälle auf einer Baustelle. Die Tierhalterhaftpflicht kommt für Schäden auf, die durch Haustiere verursacht werden. Sportler
sollten sich beim Ausüben ihres Sports absichern.
Ob spezielle oder allgemeine Haftpflicht - vor Abschluss eines Vertrages muss die genaue Analyse der persönlichen Situation stehen,
bevor Sie die verschiedenen Privathaftpflichtversicherer miteinander vergleichen.
Forderungsausfalldeckung mitversichern
Einige Versicherer bieten in bestimmten Tarifen die sogenannte Forderungsausfalldeckung als Zusatzbaustein an. Wenn Sie durch eine Person
einen Schaden erlitten haben und diese Person weder Privathaftpflichtversichert noch zahlungsfähig ist, so bekommen Sie keinen Schadenersatz.
Das würde bedeuten, dass Sie die Ihnen entstandenen Kosten zur Behebung des Schadens selbst tragen müssten. Diese können - vor allem im Falle
von körperlichen Schäden - zu großen finanziellen Belastungen für Sie werden. Vor einem solchen Szenario sollten Sie sich daher mit dem
Einschluss einer Forderungsausfalldeckung in Ihre Private Haftpflicht-Versicherung schützen. Sie springt in diesem Fall ein und leistet
Schadenersatz.
Beachten Sie: die Privathaftpflicht zahlt in der Regel erst dann, wenn der Versicherte alle rechtlichen Möglichkeiten wahrgenommen hat,
um den Schadenersatz von dem Schädiger selbst zu erhalten. Darüber hinaus leistet die Versicherung auch erst ab einer bestimmten Schadenshöhe. Bagatellschäden sind von der Forderungsausfalldeckung ausgenommen.