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Wichtige Fragen in Kürze

  • Warum eine private Haftpflichtversicherung?

    Warum eine private Haftpflichtversicherung?

    Die private Haftpflichtversicherung zählt zu den Grundversicherungen, da sie vor Schadenersatzansprüchen von Dritten schützt. Leichtsinn, Vergesslichkeit oder manchmal auch einfach nur Pech können hohe Schäden (bis in die Millionen €) verursachen. Und Haftpflichtansprüche können bis zum Ruin der wirtschaftlichen Existenz führen. Deshalb ist die private Haftpflichtversicherung für Sie wichtig egal wie alt Sie sind und egal wie Ihr wirtschaftlicher Stand ist.

  • Welche Schäden sind durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt?

    Welche Schäden sind durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt?

    Es werden in erster Linie Personen- und Sachschäden übernommen. Daneben werden auch noch Vermögensschäden von der Versicherung erstattet.

  • Was sind Vermögensschäden?

    Was sind Vermögensschäden?

    Beim Vermögensschaden entsteht dem Geschädigten ein finanzieller Nachteil. Hierbei wird zwischen einem reinen Vermögensschaden (ohne Sach- oder Personenschäden) und einem unechten Vermögensschaden unterschieden.

    Beispiel (reiner Vermögensschaden):

    Person A sperrt im Keller eines Mietshauses einen Manager ein, der daraufhin einen wichtigen Termin für einen Vertragsabschluss verpasst. Unechte Vermögensschäden treten im Zusammenhang mit Personen oder Sachschäden auf.

  • Welche Versicherungssumme macht Sinn?

    Welche Versicherungssumme macht Sinn?

    In der Regel werden Summen zwischen 1 und 10 Millionen Euro angeboten. Da die Beitragsdifferenzen jedoch sehr gering sind, sollten Sie eine möglichst hohe Versicherungssumme für ihre Privathaftpflicht vereinbaren. Des Weiteren sollten für Personen- und Sachschäden eine Mindest- Versicherungssumme von 3 Millionen Euro abgeschlossen werden, da insbesondere Personenschäden schnell in Millionenhöhe gehen können. Gerade bei Kindern sollte die Deckungssumme möglichst hoch sein, da es gar nicht so selten vorkommt, dass Kinder hohe Schäden verursachen (Fußball spielen, ein „Lagerfeuer“ anzünden etc.).

  • Wofür eine Selbstbeteiligung?

    Wofür eine Selbstbeteiligung?

    Eine Selbstbeteiligung ermöglicht Ihnen einen günstigeren Beitrag, sollte jedoch ein Schaden eintreten, müssen Sie sich an dem Schaden mit beispielsweise 150 € „selbst beteiligen“.

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Privathaftpflichtversicherung Ratgeber

Ein Schaden ist schnell passiert

Laut §823 des Bürgerlichen Gesetzbuches muss jeder, der „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt“ dem anderen den daraus entstehenden Schaden ersetzen.

Daher ist die Privathaftpflichtversicherung eine sehr wichtige, grundsätzliche Versicherung, die nirgendwo fehlen sollte. Sie sichert die Risiken ab, die durch Unvorsichtigkeit, Pech oder eigenes Fehlverhalten des Versicherten entstehen. Der Schutz dieser Versicherung gilt zu jeder Tages- und Nachtzeit.

Auf ausreichend Deckung achten

Die private Haftpflichtversicherung begleicht Dritten gegenüber verursachte Schäden. Sorgen Sie bei Abschluss der Versicherung auf eine ausreichend hohe Deckungssumme, da die Privathaftpflicht Schäden nur bis zu dieser Deckungssumme ersetzt. Bezogen auf Sachschäden sollte sie mindestens eine Million Euro, für Personenschäden zwei Millionen Euro betragen. Jede Familie sollte bei vorhandenen Kindern ebenfalls die Versicherungssumme möglichst hoch wählen, denn durch die kindliche Unbekümmertheit passiert schnell ein nicht beabsichtigter Unfall.

Familie ist mitversichert

Die private Haftpflicht gilt für die ganze Familie. Auch volljährige Kinder sind mitversichert, sofern sie unverheiratet sind und sich in Ausbildung oder Studium befinden. Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft genießen den Haftpflichtschutz, wenn ihre Namen explizit im Versicherungsvertrag stehen.

Besonderheiten für Familien mit Kindern

Für Familien ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung unbedingt zu empfehlen, denn wenn Kinder einen Schaden verursachen, haften die Eltern unbeschränkt mit dem gesamten Vermögen. Für Familien ist besonders wichtig, dass Kinder in einem Alter von unter 7 Jahren im privaten Bereich (und bis 10 Jahre im Verkehrsbereich) als nicht schuldfähig gelten und somit nicht zum Schadenersatz herangezogen werden können. Solange Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, und trotzdem ein Schaden entsteht, können weder die Eltern, noch das Kind zur Zahlung eines Schadenersatzes verpflichtet werden. Die meisten Eltern zahlen gestellte Schadenersatzansprüche jedoch meistens aus eigener Tasche, um peinliche Situationen zu vermeiden. Je nach den persönlichen Anforderungen haben Familien die Möglichkeit, zusätzliche Schäden zu versichern, wie zum Beispiel das Risiko beim Hüten fremder Hunde, oder die Absicherung für die Tätigkeit als Tagesmutter.

Anpassung der versicherten Risiken nicht vergessen

Beim Abschluss der Haftpflichtversicherung sind bestehende Risiken genau zu prüfen. Erweitert sich die Palette der Gefahrenquellen, zum Beispiel durch ein neues Hobby, sollte dies gegebenenfalls zusätzlich abgesichert werden.

Als maßgebliche Komponente sollte „Passiver Rechtsschutz“ im Versicherungsumfang enthalten sein. Ansprüche werden dabei durch die Versicherungsgesellschaft geprüft und abgewehrt, wenn sie unberechtigt sind. Die Kosten eines Rechtsstreites werden ebenfalls übernommen.

Informieren Sie sich über Risikoausschlüsse

Bei der Wahl einer Privaten Haftpflichtversicherung sollten Sie besondere Aufmerksamkeit auf eventuelle Risikoausschlüsse des Versicherers richten. So schließt jede Versicherungsgesellschaft bestimmte Schadensfälle aus, zum Beispiel Ersatz für verlorene Gegenstände, Strafen oder Bußgelder. Informieren Sie sich vorher genau bei dem jeweiligen Unternehmen, damit Sie im Schadenfall keine böse Überraschung erleben.

Bestimmte Risiken separat versichern

Neben der allgemeinen Haftpflicht können spezielle Verträge abgeschlossen werden, die Sondergebiete abdecken. Die Bauherrenhaftpflicht reguliert Unfälle auf einer Baustelle. Die Tierhalterhaftpflicht kommt für Schäden auf, die durch Haustiere verursacht werden. Sportler sollten sich beim Ausüben ihres Sports absichern.

Ob spezielle oder allgemeine Haftpflicht - vor Abschluss eines Vertrages muss die genaue Analyse der persönlichen Situation stehen, bevor Sie die verschiedenen Privathaftpflichtversicherer miteinander vergleichen.

Forderungsausfalldeckung mitversichern

Einige Versicherer bieten in bestimmten Tarifen die sogenannte Forderungsausfalldeckung als Zusatzbaustein an. Wenn Sie durch eine Person einen Schaden erlitten haben und diese Person weder Privathaftpflichtversichert noch zahlungsfähig ist, so bekommen Sie keinen Schadenersatz. Das würde bedeuten, dass Sie die Ihnen entstandenen Kosten zur Behebung des Schadens selbst tragen müssten. Diese können - vor allem im Falle von körperlichen Schäden - zu großen finanziellen Belastungen für Sie werden. Vor einem solchen Szenario sollten Sie sich daher mit dem Einschluss einer Forderungsausfalldeckung in Ihre Private Haftpflicht-Versicherung schützen. Sie springt in diesem Fall ein und leistet Schadenersatz.

Beachten Sie: die Privathaftpflicht zahlt in der Regel erst dann, wenn der Versicherte alle rechtlichen Möglichkeiten wahrgenommen hat, um den Schadenersatz von dem Schädiger selbst zu erhalten. Darüber hinaus leistet die Versicherung auch erst ab einer bestimmten Schadenshöhe. Bagatellschäden sind von der Forderungsausfalldeckung ausgenommen.