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Wichtige Fragen in Kürze

  • Was ist eine Forderungsausfallversicherung?

    Was ist eine Forderungsausfallversicherung?

    Einige Versicherer bieten in bestimmten Tarifen die sogenannte Forderungsausfalldeckung als Zusatzbaustein an. Wenn Sie durch eine Person einen Schaden erlitten haben und diese weder privathaftpflichtversichert noch zahlungsfähig ist, so bekommen Sie keinen Schadenersatz. Das würde bedeuten, dass Sie die Ihnen entstandenen Kosten zur Behebung des Schadens selbst tragen müssten. Diese können - vor allem im Falle von körperlichen Schäden - zu großen finanziellen Belastungen für Sie werden. Vor einem solchen Szenario sollten Sie sich daher mit dem Einschluss einer Forderungsausfalldeckung in Ihre Private Haftpflicht-Versicherung schützen. Sie springt in diesem Fall ein und leistet Schadenersatz.

    Beachten Sie: die Privathaftpflicht zahlt in der Regel erst dann, wenn der Versicherte alle rechtlichen Möglichkeiten wahrgenommen hat, um den Schadenersatz von dem Schädiger selbst zu erhalten. Darüber hinaus leistet die Versicherung auch erst ab einer bestimmten Schadenshöhe. Bagatellschäden (bis ca. 2.000 EUR) sind von der Forderungsausfalldeckung ausgenommen.

  • Was sind Gefälligkeitsschäden?

    Was sind Gefälligkeitsschäden?

    Von Gefälligkeitsschaden spricht man, wenn der Privathaftpflichtversicherte bei einer unentgeltlichen Hilfeleistung (z.B. bei einem Wohnungsumzug) einen Sachschaden am Eigentum Dritter verursacht.

    Rein rechtlich ist weder der Verursacher noch die Versicherung dazu verpflichtet, den Schaden zu ersetzen (“Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten”). In der Praxis aber leisten die meisten Privaten Haftpflichtversicherungen auf Wunsch des Versicherungsnehmers trotzdem, wenn der Gefälligkeitsschaden auf Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die Erstattung eines Gefälligkeitsschadens setzen die Versicherungsunternehmen eine Obergrenze fest.

  • Was versteht man unter deliktsunfähigen Kindern?

    Was versteht man unter deliktsunfähigen Kindern?

    Für Familien ist der Abschluss einer Privaten Haftpflichtversicherung unbedingt zu empfehlen, denn wenn Kinder einen Schaden verursachen, haften die Eltern unbeschränkt mit dem gesamten Vermögen. Für Familien ist besonders wichtig, dass Kinder in einem Alter von unter 7 Jahren im privaten Bereich (und bis 10 Jahre im Verkehrsbereich) als nicht deliktfähig gelten und somit nicht zum Schadenersatz herangezogen werden können. Solange Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, und trotzdem ein Schaden entsteht, können weder die Eltern, noch das Kind zur Zahlung eines Schadenersatzes verpflichtet werden. Die meisten Eltern zahlen gestellte Schadenersatzansprüche jedoch meistens aus eigener Tasche, um peinliche Situationen zu vermeiden. Je nach den persönlichen Anforderungen haben Familien die Möglichkeit, zusätzliche Schäden zu versichern, wie zum Beispiel die Absicherung für die Tätigkeit als Tagesmutter.

  • Informationen zur Kündigungsfrist!

    Informationen zur Kündigungsfrist!

    Die Private Haftpflichtversicherung kann in der Regel drei Monate zur Hauptfälligkeit, d.h. zum Versicherungsablauf gekündigt werden. Falls keine Kündigung vorgenommen wird, verlängert sich der Versicherungsvertrag stillschweigend um jeweils ein Jahr.

    Das Sonderkündigungsrecht besteht nach einem durch die Versicherung regulierten Schaden. Hier kann innerhalb eines Monats nach Zahlung des Schadens fristlos gekündigt werden. Beachten Sie: die Prämie steht der Versicherungsgesellschaft trotzdem bis zum Ende des Versicherungsjahres zu.

    Erhöht die Versicherungsgesellschaft die Beiträge bei gleichbleibender Leistung, besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Von diesem können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung Gebrauch machen.


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Privathaftpflicht Häufige Fragen

Was ist Forderungsausfallversicherung?

Einige Versicherer bieten in bestimmten Tarifen die sogenannte Forderungsausfalldeckung als Zusatzbaustein an. Wenn Sie durch eine Person einen Schaden erlitten haben und diese weder privathaftpflichtversichert noch zahlungsfähig ist, so bekommen Sie keinen Schadenersatz. Das würde bedeuten, dass Sie die Ihnen entstandenen Kosten zur Behebung des Schadens selbst tragen müssten. Diese können - vor allem im Falle von körperlichen Schäden - zu großen finanziellen Belastungen für Sie werden. Vor einem solchen Szenario sollten Sie sich daher mit dem Einschluss einer Forderungsausfalldeckung in Ihre Private Haftpflicht-Versicherung schützen. Sie springt in diesem Fall ein und leistet Schadenersatz.

Beachten Sie: die Privathaftpflicht zahlt in der Regel erst dann, wenn der Versicherte alle rechtlichen Möglichkeiten wahrgenommen hat, um den Schadenersatz von dem Schädiger selbst zu erhalten. Darüber hinaus leistet die Versicherung auch erst ab einer bestimmten Schadenshöhe. Bagatellschäden (bis ca. 2.000 EUR) sind von der Forderungsausfalldeckung ausgenommen.

Was sind Gefälligkeitsschäden?

Von Gefälligkeitsschaden spricht man, wenn der Privathaftpflichtversicherte bei einer unentgeltlichen Hilfeleistung (z.B. bei einem Wohnungsumzug) einen Sachschaden am Eigentum Dritter verursacht.

Rein rechtlich ist weder der Verursacher noch die Versicherung dazu verpflichtet, den Schaden zu ersetzen („Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten“). In der Praxis aber leisten die meisten Privaten Haftpflichtversicherungen auf Wunsch des Versicherungsnehmers trotzdem, wenn der Gefälligkeitsschaden auf Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die Erstattung eines Gefälligkeitsschadens setzen die Versicherungsunternehmen eine Obergrenze fest.

Was sind deliktunfähige Kinder und bis zu welchem Alter?

Für Familien ist der Abschluss einer Privaten Haftpflichtversicherung unbedingt zu empfehlen, denn wenn Kinder einen Schaden verursachen, haften die Eltern unbeschränkt mit dem gesamten Vermögen. Für Familien ist besonders wichtig, dass Kinder in einem Alter von unter 7 Jahren im privaten Bereich (und bis 10 Jahre im Verkehrsbereich) als nicht deliktfähig gelten und somit nicht zum Schadenersatz herangezogen werden können. Solange Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, und trotzdem ein Schaden entsteht, können weder die Eltern, noch das Kind zur Zahlung eines Schadenersatzes verpflichtet werden. Die meisten Eltern zahlen gestellte Schadenersatzansprüche jedoch meistens aus eigener Tasche, um peinliche Situationen zu vermeiden. Je nach den persönlichen Anforderungen haben Familien die Möglichkeit, zusätzliche Schäden zu versichern, wie zum Beispiel die Absicherung für die Tätigkeit als Tagesmutter.

Wegen Kündigungsfrist?

Die Private Haftpflichtversicherung kann in der Regel drei Monate zur Hauptfälligkeit, d.h. zum Versicherungsablauf gekündigt werden. Falls keine Kündigung vorgenommen wird, verlängert sich der Versicherungsvertrag stillschweigend um jeweils ein Jahr.

Das Sonderkündigungsrecht besteht nach einem durch die Versicherung regulierten Schaden. Hier kann innerhalb eines Monats nach Zahlung des Schadens fristlos gekündigt werden. Beachten Sie: die Prämie steht der Versicherungsgesellschaft trotzdem bis zum Ende des Versicherungsjahres zu.

Erhöht die Versicherungsgesellschaft die Beiträge bei gleichbleibender Leistung, besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Von diesem können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung Gebrauch machen.