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Wichtige Fragen in Kürze

  • Warum eine private Haftpflichtversicherung?

    Warum eine private Haftpflichtversicherung?

    Die private Haftpflichtversicherung zählt zu den Grundversicherungen, da sie vor Schadenersatzansprüchen von Dritten schützt. Leichtsinn, Vergesslichkeit oder manchmal auch einfach nur Pech können hohe Schäden (bis in die Millionen €) verursachen. Und Haftpflichtansprüche können bis zum Ruin der wirtschaftlichen Existenz führen. Deshalb ist die private Haftpflichtversicherung für Sie wichtig egal wie alt Sie sind und egal wie Ihr wirtschaftlicher Stand ist.

  • Welche Schäden sind durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt?

    Welche Schäden sind durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt?

    Es werden in erster Linie Personen- und Sachschäden übernommen. Daneben werden auch noch Vermögensschäden von der Versicherung erstattet.

  • Was sind Vermögensschäden?

    Was sind Vermögensschäden?

    Beim Vermögensschaden entsteht dem Geschädigten ein finanzieller Nachteil. Hierbei wird zwischen einem reinen Vermögensschaden (ohne Sach- oder Personenschäden) und einem unechten Vermögensschaden unterschieden.

    Beispiel (reiner Vermögensschaden):

    Person A sperrt im Keller eines Mietshauses einen Manager ein, der daraufhin einen wichtigen Termin für einen Vertragsabschluss verpasst. Unechte Vermögensschäden treten im Zusammenhang mit Personen oder Sachschäden auf.

  • Welche Versicherungssumme macht Sinn?

    Welche Versicherungssumme macht Sinn?

    In der Regel werden Summen zwischen 1 und 10 Millionen Euro angeboten. Da die Beitragsdifferenzen jedoch sehr gering sind, sollten Sie eine möglichst hohe Versicherungssumme für ihre Privathaftpflicht vereinbaren. Des Weiteren sollten für Personen- und Sachschäden eine Mindest- Versicherungssumme von 3 Millionen Euro abgeschlossen werden, da insbesondere Personenschäden schnell in Millionenhöhe gehen können. Gerade bei Kindern sollte die Deckungssumme möglichst hoch sein, da es gar nicht so selten vorkommt, dass Kinder hohe Schäden verursachen (Fußball spielen, ein „Lagerfeuer“ anzünden etc.).

  • Wofür eine Selbstbeteiligung?

    Wofür eine Selbstbeteiligung?

    Eine Selbstbeteiligung ermöglicht Ihnen einen günstigeren Beitrag, sollte jedoch ein Schaden eintreten, müssen Sie sich an dem Schaden mit beispielsweise 150 € „selbst beteiligen“.

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Privathaftpflicht Häufige Fragen

Was ist Forderungsausfallversicherung?

Einige Versicherer bieten in bestimmten Tarifen die sogenannte Forderungsausfalldeckung als Zusatzbaustein an. Wenn Sie durch eine Person einen Schaden erlitten haben und diese weder privathaftpflichtversichert noch zahlungsfähig ist, so bekommen Sie keinen Schadenersatz. Das würde bedeuten, dass Sie die Ihnen entstandenen Kosten zur Behebung des Schadens selbst tragen müssten. Diese können - vor allem im Falle von körperlichen Schäden - zu großen finanziellen Belastungen für Sie werden. Vor einem solchen Szenario sollten Sie sich daher mit dem Einschluss einer Forderungsausfalldeckung in Ihre Private Haftpflicht-Versicherung schützen. Sie springt in diesem Fall ein und leistet Schadenersatz.

Beachten Sie: die Privathaftpflicht zahlt in der Regel erst dann, wenn der Versicherte alle rechtlichen Möglichkeiten wahrgenommen hat, um den Schadenersatz von dem Schädiger selbst zu erhalten. Darüber hinaus leistet die Versicherung auch erst ab einer bestimmten Schadenshöhe. Bagatellschäden (bis ca. 2.000 EUR) sind von der Forderungsausfalldeckung ausgenommen.

Was sind Gefälligkeitsschäden?

Von Gefälligkeitsschaden spricht man, wenn der Privathaftpflichtversicherte bei einer unentgeltlichen Hilfeleistung (z.B. bei einem Wohnungsumzug) einen Sachschaden am Eigentum Dritter verursacht.

Rein rechtlich ist weder der Verursacher noch die Versicherung dazu verpflichtet, den Schaden zu ersetzen („Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten“). In der Praxis aber leisten die meisten Privaten Haftpflichtversicherungen auf Wunsch des Versicherungsnehmers trotzdem, wenn der Gefälligkeitsschaden auf Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die Erstattung eines Gefälligkeitsschadens setzen die Versicherungsunternehmen eine Obergrenze fest.

Was sind deliktunfähige Kinder und bis zu welchem Alter?

Für Familien ist der Abschluss einer Privaten Haftpflichtversicherung unbedingt zu empfehlen, denn wenn Kinder einen Schaden verursachen, haften die Eltern unbeschränkt mit dem gesamten Vermögen. Für Familien ist besonders wichtig, dass Kinder in einem Alter von unter 7 Jahren im privaten Bereich (und bis 10 Jahre im Verkehrsbereich) als nicht deliktfähig gelten und somit nicht zum Schadenersatz herangezogen werden können. Solange Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, und trotzdem ein Schaden entsteht, können weder die Eltern, noch das Kind zur Zahlung eines Schadenersatzes verpflichtet werden. Die meisten Eltern zahlen gestellte Schadenersatzansprüche jedoch meistens aus eigener Tasche, um peinliche Situationen zu vermeiden. Je nach den persönlichen Anforderungen haben Familien die Möglichkeit, zusätzliche Schäden zu versichern, wie zum Beispiel die Absicherung für die Tätigkeit als Tagesmutter.

Wegen Kündigungsfrist?

Die Private Haftpflichtversicherung kann in der Regel drei Monate zur Hauptfälligkeit, d.h. zum Versicherungsablauf gekündigt werden. Falls keine Kündigung vorgenommen wird, verlängert sich der Versicherungsvertrag stillschweigend um jeweils ein Jahr.

Das Sonderkündigungsrecht besteht nach einem durch die Versicherung regulierten Schaden. Hier kann innerhalb eines Monats nach Zahlung des Schadens fristlos gekündigt werden. Beachten Sie: die Prämie steht der Versicherungsgesellschaft trotzdem bis zum Ende des Versicherungsjahres zu.

Erhöht die Versicherungsgesellschaft die Beiträge bei gleichbleibender Leistung, besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Von diesem können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung Gebrauch machen.

Warum eine private Haftpflichtversicherung?

Die private Haftpflichtversicherung zählt zu den Grundversicherungen, da sie vor Schadenersatzansprüchen von Dritten schützt. Leichtsinn, Vergesslichkeit oder manchmal auch einfach nur Pech können hohe Schäden (bis in die Millionen €) verursachen.  Und Haftpflichtansprüche können bis zum Ruin der wirtschaftlichen Existenz führen. Deshalb ist die private Haftpflichtversicherung für Sie wichtig egal wie alt Sie sind und egal wie Ihr wirtschaftlicher Stand ist.

Was sind Vermögensschäden?

Beim Vermögensschaden entsteht dem Geschädigten ein finanzieller Nachteil. Hierbei wird zwischen einem reinen Vermögensschaden (ohne Sach- oder Personenschäden) und einem unechten Vermögensschaden unterschieden.

Beispiel (reiner Vermögensschaden):

Person A sperrt im Keller eines Mietshauses einen Manager ein, der daraufhin einen wichtigen Termin für einen Vertragsabschluss verpasst.
Unechte Vermögensschäden treten im Zusammenhang mit Personen oder Sachschäden auf.

Welche Schäden sind durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt?

Es werden in erster Linie Personen- und Sachschäden übernommen. Daneben werden auch noch Vermögensschäden von der Versicherung erstattet.

Welche Versicherungssumme macht Sinn?

In der Regel werden Summen zwischen 1 und 10 Millionen Euro angeboten. Da die Beitragsdifferenzen jedoch sehr gering sind, sollten Sie eine möglichst hohe Versicherungssumme für ihre Privathaftpflicht vereinbaren. Des Weiteren sollten für Personen- und Sachschäden eine Mindest- Versicherungssumme von 3 Millionen Euro abgeschlossen werden, da insbesondere Personenschäden schnell in Millionenhöhe gehen können. Gerade bei Kindern sollte die Deckungssumme möglichst hoch sein, da es gar nicht so selten vorkommt, dass Kinder hohe Schäden verursachen (Fußball spielen, ein „Lagerfeuer“ anzünden etc.)

Wofür eine Selbstbeteiligung?

Eine Selbstbeteiligung ermöglicht Ihnen einen günstigeren Beitrag, sollte jedoch ein Schaden eintreten, müssen Sie sich an dem Schaden mit beispielsweise 150 €  „selbst beteiligen“.