Mo. bis Fr. 8:00 - 20:00 Uhr
Klassische Rentenversicherung mit Garantiezins, fondsgebundene Rentenversicherungen ohne Garantie oder eine Mischung aus den vorherigen Varianten mit Garantie und Fondsinvestment (“Britische Versicherer”).
Bei Kapitalauszahlung vor dem 60. Lebensjahr sind 100% der Erträge zu versteuern, bei Auszahlung zum 60. Lebensjahr oder später ist es nur mehr die Hälfte. Bei Wahl der lebenslangen Rentenauszahlung muss nur der sogenannte Ertragsanteil versteuert werden. Dieser beträgt zum 65. Lebensjahr derzeit 18 %.
Die private Altersvorsorge (z.B. über eine Rentenversicherung) hat den Vorteil, dass die Steuerlast im Alter sehr niedrig ist. Die betriebliche Altersvorsorge hingegen (z.B. Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung) muss im Rentenbezug voll versteuert werden. Im Gegenzug dazu ergibt sich durch den Abzug vom Bruttogehalt während der Aufschubzeit eine entsprechende Steuer- und Sozialversicherungsersparnis.
Durch den Garantiezins sind die Erträge festgelegt, die Versicherer ihren Kunden jedes Jahr mindestens gutschreiben müssen. Derzeit liegt der garantierte Zinssatz bei 2,25%.