Private Rente Lexikon
Unter der Ablaufleistung der privaten Rentenversicherung versteht man
den Betrag, der am Ende der Laufzeit dem Versicherten zur
Verfügung steht. Diese Ablaufleistung setzt sich aus zwei Teilen
zusammen. Dies ist zum einen die garantierte Ablaufleistung, die von
der Versicherung bereits bei Vertragsabschluss garantiert wird.
Weiterhin haben Versicherte Anspruch auf einen Teil der von der
Versicherung erwirtschafteten Rendite, den Überschüssen. Die
Höhe dieser Überschüsse wird grundsätzlich nicht
garantiert, sie richtet sich zum einen nach der Börsenlage und
zum anderen nach dem allgemeinen Zinsniveau.
Um Altersrente zu beziehen, ist neben der Erfüllung einer
bestimmten Wartezeit auch das Erreichen der Altersgrenze notwendig.
Die aktuelle Altersgrenze für die Regelrente liegt derzeit bei 65
Jahren. Mit dem Rentenversicherungs-Anpassungsgesetz, welches im April
2007 beschlossen wurde, wird die Altersgrenze für die
Regelaltersrente stufenweise von 65 auf 67 Jahren angehoben. Für
langjährig Versicherte beträgt die Altersgrenze hingegen 63
Jahre, doch auch sie wird stufenweise auf 65 Jahre angehoben. Ein
vorzeitiger Rentenbeginn ist trotz dessen noch möglich, dann
allerdings mit Abschlägen.
Die Beitragsrückgewähr stellt eine Todesfallleistung der
privaten Rentenversicherung dar. Wenn der Versicherungsnehmer vor
Rentenbeginn („Aufschubzeit“) sterben sollte, werden bei
einigen Tarifarten der privaten Rentenversicherung die bereits
geleisteten Beiträge den Erben zurückerstattet. Die
Beitragsrückgewähr ist nicht selbstverständlich, da die
private Rentenversicherung eigentlich eine Risikoversicherung auf das
Erreichen des Rentenalters ist und somit nicht wie eine
Kapitallebensversicherung angesehen werden kann.
Die Rückgewähr der bereits geleisteten Beiträge
hängt von der Art der abgeschlossenen Rentenversicherung ab.
Hierbei unterscheidet man folgende Formen:
Die Beitragsrückgewähr bei der aufgeschobenen
fondsgebundenen Rentenversicherung sieht vor, dass die eingezahlten
Beiträge im Todesfall des Versicherten vor Rentenbeginn an die
Erben ohne Beitragsteile für Zusatzversicherungen
zurückerstattet werden.
Bei aufgeschobenen Rentenversicherungen werden die bereits geleisteten
Beiträge ohne Beitragsteile für Zusatzversicherungen und
darüber hinaus das bis dahin entstandene Überschussguthaben
an die Erben zurückgezahlt, wenn die versicherte Person vor
Erreichen des Rentenbeginns ableben sollte.
Im Fall der sofort beginnenden Rente wird in der Regel das eingezahlte
Kapital als Einmalbetrag an die Hinterbliebenen des
Versicherungsnehmers erstattet; bereits geleistete garantierte Renten
werden abgezogen.
Wenn der Versicherte, der eine private Rente mit laufender
Rentenzahlung vereinbart hatte, während der Rentengarantiezeit
stirbt, wird in der Regel die Basisrente zuzüglich
Überschussanteile ausgezahlt.
Die Dynamik bezeichnet die regelmäßige jährliche
Erhöhung der Beiträge, aber auch der Leistungen aus der
privaten Rentenversicherung. Sie wird in der Regel bei jedem Abschluss
einer Versicherung in den Vertrag integriert, um die Inflation
auszugleichen. Je nach Wunsch des Versicherten kann die Dynamik auf
drei oder fünf Prozent vereinbart werden. Auch wenn die Dynamik
vereinbart wurde, kann der Versicherte der Erhöhung
widersprechen, und zwar in zwei aufeinander folgenden Jahren. Erst ein
Widerspruch im dritten Jahr schließt die Dynamik
grundsätzlich aus.
Die Entgeltumwandlung bezeichnet eine Umwandlung von Arbeitslohn, um
hiermit die private Altersvorsorge zu sichern. Seit einigen Jahren
haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf
Entgeltumwandlung, so dass jeder in den Genuss dieser Vorteile kommen
kann. Durch die Entgeltumwandlung wird Bruttoeinkommen direkt in eine
Private Rentenversicherung oder eine Pensionskasse gezahlt.
Arbeitnehmer müssen hierfür keine Sozialabgaben leisten,
wodurch der effektive Beitrag und die Rente im Alter höher
werden. Die häufigste Form der Entgeltumwandlung ist die
Direktversicherung, bei der der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer,
der Arbeitnehmer hingegen als versicherte Person auftritt.
Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung werden die Beiträge
des Versicherungsnehmers direkt in einen Fonds investiert, und nicht,
wie bei der klassischen Versicherung, zu sehr geringen Zinsen
angelegt. Der Vorteil der fondsgebundenen private Renten-Versicherung
ist in erster Linie die Aussicht auf höhere Erträge, die pro
Jahr bis zu neun Prozent betragen können. Zwar bieten
Investmentfondsanlagen grundsätzlich auch das Risiko von
Kursverlusten, durch eine Anlagedauer von mehreren Jahrzehnten kann
dieses Risiko aber nahezu ausgeschlossen werden. Somit lohnt sich eine
fondsgebundene Private Rentenversicherung vor allem für junge
Menschen.
Der Generationenvertrag bezeichnet keinen Vertrag an sich, sondern
eher einen gesellschaftlichen Konsens. Hierbei finanzieren die
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten die Bezahlung der
Renten, indem sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
leisten. Die heutigen Beitragszahler haben gleichzeitig Anspruch auf
eine Altersrente, die dann wiederum die heutige Kindergeneration
finanziert. Durch den demografischen Wandel in Deutschland, bei dem
immer weniger Kinder geboren werden, gerät der
Generationenvertrag jedoch immer weiter ins Wanken, wodurch die
Rentenzahlungen für die junge Generation nicht mehr 100%
gesichert sind. Die private Vorsorge in Form einer privaten
Rentenversicherung wird daher immer wichtiger.
Im Rahmen einer privaten Rentenversicherung ist oftmals von der
Vereinbarung einer Rentengarantiezeit die Rede. Damit garantiert die
Versicherung, die Rente für einen festgelegten Zeitraum zu
zahlen, selbst wenn der Versicherungsnehmer noch vor Ablauf dieser
Zeit versterben sollte. In diesem Fall wird die Rente an die Erben
ausbezahlt.
Abhängig vom Versicherungsunternehmen kann dieser Zeitraum
zwischen fünf und 25 Jahre betragen. Allerdings dauert die
Rentengarantiezeit nicht lebenslang, sondern nur bis zum Ablauf der
vereinbarten Frist. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit
auf die Rentengarantiezeit zu verzichten. Dies wird üblicherweise
gemacht, wenn der Versicherte entweder nichts vererben möchte
oder überhaupt keine Erben hat. Fällt eine
Rentengarantiezeit weg, wird eine höhere Rente durch das
Versicherungsunternehmen ausgezahlt.
Seit dem Jahr 2002 fördert die Bundesrepublik Deutschland durch
die Riester-Förderung den Aufbau einer privaten Altersvorsorge.
Anspruch auf die Förderung haben v.a. Pflichtversicherte in der
gesetzlichen Rentenversicherung, da sich ihr Rentenniveau in den
kommenden Jahren weiter verringern wird. Die Förderung dieser
Privaten Rentenversicherung beträgt derzeit 154 Euro Grundzulage.
Für jedes noch im Haushalt lebende Kind, für das Kindergeld
bezogen wird, werden zusätzlich 185 Euro Kinderzulage
gewährt. Für ab dem Jahr 2008 geborene Kinder erhöht
sich eine Kinderzulage auf 300 Euro pro Jahr. Um die Förderung
der Privaten Riester-Rentenversicherung zu erhalten, muss ein
entsprechend zertifizierter Vertrag abgeschlossen werden.
Darüberhinaus müssen mindestens vier Prozent des
Vorjahresbruttoeinkommens pro Jahr eingezahlt werden, um die vollen
Zulagen zu erhalten. Der maximale Beitrag inkl. Zulagen beträgt
2.100 Euro.
Unter dem Rentenniveau versteht man das Verhältnis der Nettorente
zum Nettodurchschnittseinkommen der Bevölkerung. Um die
Nettorente ermitteln zu können, wird ein Standardrentner mit 45
Versicherungsjahren und einem durchschnittlichen Einkommen zugrunde
gelegt. Noch im Jahr 2004 lag das Rentenniveau bei 70% des Nettolohns.
Durch die Rentenreform wird dieses Niveau jedoch stufenweise
abgesenkt, so dass das Rentenniveau im Jahr 2030 nur noch etwa 67% des
letzten Nettolohns beträgt. Experten erwarten sogar eine weitere
Absenkung auf 64% bis ins Jahr 2050. Die hierbei entstandene Differenz
wird als Rentenlücke bezeichnet, die durch eine private
Rentenversicherung abgedeckt werden kann.
Unter der Ablaufleistung der privaten Rentenversicherung versteht man
den Betrag, der am Ende der Laufzeit dem Versicherten zur
Verfügung steht. Diese Ablaufleistung setzt sich aus zwei Teilen
zusammen. Dies ist zum einen die garantierte Ablaufleistung, die von
der Versicherung bereits bei Vertragsabschluss garantiert wird.
Weiterhin haben Versicherte Anspruch auf einen Teil der von der
Versicherung erwirtschafteten Rendite, den Überschüssen. Die
Höhe dieser Überschüsse wird grundsätzlich nicht
garantiert, sie richtet sich zum einen nach der Börsenlage und
zum anderen nach dem allgemeinen Zinsniveau.