Private Krankenversicherung Ratgeber
Wer darf in die private Krankenversicherung wechseln?
In die private Krankenversicherung wechseln können Freiberufler, Selbstständige,
Studenten und Künstler. Arbeitnehmer können nur dann privat versichert werden, wenn
sie die letzten drei Jahre ein Brutto-Monatseinkommen von 4.050 Euro bezogen haben.
Für staatlich geschützte Arbeitnehmer wie Beamte ist die private Krankenversicherung
die einzige Möglichkeit, da der Staat als ihr Arbeitgeber nur dann einen Anteil übernimmt,
wenn sie privat versichert sind.
Für Studenten, die nicht mehr in der Familienversicherung sein können, sollten
sich rechtzeitig über eventuelle Sondertarife der privaten Krankenversicherung
informieren.
Bei Angestellten ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Hälfte der Kosten für die
private Krankenversicherung mitzutragen. Allerdings nur bis zum gesetzlichen
Höchstsatz, dessen aktueller Stand sich häufig ändert und sich nach den gesetzlichen
Versicherungen richtet.
Wechselmöglichkeiten
Von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung
Wenn Sie aus der privaten wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln
wollen, ist dies mit bestimmten Regelungen verbunden. So ist Ihr Arbeitgeber dazu
verpflichtet, Sie als Pflichtmitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung wieder
anzumelden. Darüber hinaus müssen Sie beweisen, dass Ihr Einkommen mindestens seit
einem Jahr unter der Versicherungspflichtgrenze (2010: 49.950 EUR brutto pro Jahr)
liegt. Bei plötzlich eintretender Arbeitslosigkeit werden Sie vom Arbeitsamt
automatisch wieder bei einer gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet.
In diesem Fall gehen allerdings auch die in der privaten Krankenversicherung
angesammelten Altersrückstellungen verloren. Hatten Sie sich vor dem Wechsel in die
private Krankenversicherung komplett von der gesetzlichen Versicherungspflicht
befreien lassen, wird Ihnen die Rückkehr in eine gesetzliche Kasse schwer gemacht.
Nach dem 55. Lebensjahr ist es gar nicht mehr möglich, in die gesetzliche
Krankenversicherung zurückzukehren.
Von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung
Dieser Weg gestaltet sich meist unkompliziert, wenn die oben genannten
Voraussetzungen (wie Einkommensgrenze bzw. der Berufsstand) für die private
Krankenversicherung erfüllt sind. Trotzdem sollten Sie hier “auf Nummer sicher”
gehen. Bevor der Schutz von der privaten Krankenversicherung nicht bestätigt wurde,
sollte auf keinen Fall die gesetzliche Krankenversicherung gekündigt werden. So kann
es im ungünstigsten Fall passieren, dass sich keiner der beiden Kranken-Versicherer
für Ihren Schutz verantwortlich fühlt. Die Mitgliedschaft in der Krankenkasse muss
mit einer Frist bis zum Ende des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden. Für
den Wechsel benötigen Sie die Einwilligung ihrer bisherigen Versicherung. Darüber
hinaus muss Ihr Arbeitgeber rechtzeitig informiert werden um sich auf die Umstellung
vorbereiten zu können.
Beitragsbemessung
Wie hoch die zu zahlenden Beiträge sind, hängt zum einen vom Geschlecht, dem Alter
bei Versicherungseintritt und vor allem auch von der gesundheitlichen Vorgeschichte
des Antragsstellers ab. Zum anderen richtet sich die Höhe der Versicherungsprämie
maßgeblich nach Ihren individuell gewünschten Leistungen. So kann der Antragssteller
z.B. wählen, dass er im Falle eines Krankenaufenthalts in einem Ein-Bett-Zimmer
untergebracht sein und von dem Chefarzt behandelt werden will. Möchte er
Zusatzleistungen wie Heilpraktiker-Behandlung oder einen besonders hohen Zahnersatz
versichern, steigt seine Prämie entsprechend an.
Für junge Menschen
Meistens lohnt sich ein zeitiger Einstieg. Sie erhalten in jungen Jahren
besonders günstige Tarife. Sie sollten sich aber gut beraten lassen, welche
Leistungen für Sie notwendig sind. Ein einfaches Standardpaket reicht für den Anfang
in der Regel aus. Mit diesem privaten Versicherungsschutz können gegenüber einem
gesetzlichen Versicherer sogar Kosten gespart werden. Verursachen Sie als
Privatversicherter ein Jahr lang keine Krankheitskosten, werden Ihnen bis zu sechs
Monatsraten zurückerstattet. Darüber hinaus wird es jungen Versicherungsnehmern
oftmals ermöglicht, in einen Tarif mit umfangreicheren Leistungen ohne erneuten
Gesundheitscheck einzusteigen.
Mit der Gesundheitsreform 2008 verbundene Regelungsänderungen
Ab dem Jahr 2008 wurde der Basistarif für privat Krankenversicherte eingeführt.
Die Versicherungen können nun nicht mehr völlig selbstständig die Tarife bilden.
Ihr Wettbewerb wurde eingeschränkt, da alle Gesellschaften den Antragsstellern einer
privaten Krankenversicherung einen einheitlichen Basistarif anbieten müssen.
Besonders gering Verdienende, wie Künstler oder Selbstständige ohne hohes Einkommen,
profitieren von diesem Basistarif.
Weitere Neu-Regelungen betreffen die Altersrückstellungen. Die während der
Vertragslaufzeit in der privaten Krankenversicherung gebildeten Rücklagen dienen
dazu, die höheren Behandlungskosten im Alter zu kompensieren. Möchte man von einem
privaten Krankenversicherer zu einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen
wechseln, war es bisher nicht möglich, Altersrückstellungen mitzunehmen. Dieser
Vorgang soll nun begünstigt werden, um den Versicherten nicht auf Lebenszeit an
seinen alten Versicherer zu binden. Bleiben Sie beim selben Versicherer und wechseln
nur in einen anderen Tarif, können Sie ihre Rücklagen sogar zu hundert Prozent
übertragen lassen.
Sparpotenzial in der privaten Krankenversicherung
Es gibt Möglichkeiten, mit denen der Privatversicherte an seinem Beitragssatz
sparen kann. So kann er z.B. einen höheren Selbstbehalt wählen. Je höher die
Selbstbeteiligung, desto geringer die Versicherungsprämie. Auf diese Weise kann der
Beitragssatz teilweise erheblich gesenkt werden. Ein hoher Selbstbehalt lohnt sich
in erster Linie für Versicherte, die nur sehr selten zum Arzt gehen.
Eine andere Möglichkeit, die Versicherungskosten zu senken, ist es, den
Leistungsumfang tendenziell niedrig zu halten. Sie können bspw. sparen, wenn Sie
sich im Falle eines Klinikaufenthalts mit einem Mehrbett- anstatt einem
Einbett-Zimmer zufrieden geben oder auf die Übernahme bestimmter Zahnarztkosten
(wie Zahnersatz, Kieferorthopädie oder Laborkosten) verzichten.
Was ist im höheren Alter zu beachten?
Die Befürchtungen vor zu hohen Kosten im Alter sind meist unbegründet, sofern der
Kunde bei Abschluss die entsprechenden Tarife zur Beitragsreduktion im Alter gewählt
hat. Wenn es zu Kostensteigerungen kommt, betrifft dies die gesetzlichen und die
privaten Versicherer meist gleichermaßen, da die Kosten selten intern im Betrieb
anfallen. Diese entstehen viel mehr von extern, z.B. durch höhere Produktionspreise
bei den Medikamenten. Außerdem bietet sich auch im Alter ein Wechsel zu günstigeren
Tarifen jederzeit an (mit entsprechenden Leistungskürzungen).
Allgemeine Vorteile
Die private Krankenversicherung ermöglicht dem Versicherungsnehmer Individualität
in der Wahl seines Leistungsumfangs. Wer seinen Körper gut kennt, kann somit
gegenüber der gesetzlichen Versicherung erheblich sparen, in der ein einheitlicher
Tarif gezahlt wird. Auf diese Weise hat der Versicherte die Möglichkeit, genau das
Maß an medizinischer Versorgung in Anspruch zu nehmen, was er benötigt. Weiterer
Vorteil: Privat Krankenversicherte zahlen keine Praxisgebühr. Außerdem gilt der
private Versicherungsschutz nicht nur in den EU Ländern, sondern meist weltweit.
Dies ist ein besonderer Vorteil für Geschäftsleute, die sich viel im Ausland
aufhalten.
Die Versicherer sind auch bemüht immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Daher
bieten sie oft Kombi-Pakete an, z.B. mit eine Riester-Rente, oder anderen Formen der
Altersvorsorge.