Ihre Hotline

Ihre Hotline
0800 - 755 455 420
Mo. bis Fr. 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne beraten Sie unsere Experten kostenlos und ganz unverbindlich!

Wichtige Fragen in Kürze

  • Welche Selbstbehalte sollte ich wählen?

    Welche Selbstbehalte sollte ich wählen?

    Für Angestellte empfiehlt sich für die Höhe der Selbstbeteiligung der Bereich zwischen 0 und 500 Euro jährlich. Bei der Berufsgruppe der Selbständigen sind durchaus höhere Selbstbeteiligungsbeträge angebracht.

  • Wird mein Beitrag im Rentenalter deutlich teurer?

    Wird mein Beitrag im Rentenalter deutlich teurer?

    An sich nicht, da durch den gesetzlichen Zuschlag von 10% und die für Ihren Vertrag gebildeten Altersrückstellungen ein entsprechender “Beitragspuffer” vorhanden ist. Ein Privater Krankenversicherungsvertrag wird teurer, weil die medizinische Versorgung immer mehr kostet. Die Gesetzliche Krankenversicherung gleicht dies durch eine regelmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze aus.

  • Welche Rolle spielen Vorerkrankungen beim Versicherungsabschluss?

    Welche Rolle spielen Vorerkrankungen beim Versicherungsabschluss?

    Vorerkrankungen wie Allergien, Rückenbeschwerden oder chronische Erkrankungen etc. bedingen meistens Risikozuschläge.

  • Sind Familienangehörige automatisch in der Privaten Krankenversicherung mitversichert?

    Sind Familienangehörige automatisch in der Privaten Krankenversicherung mitversichert?

    Nein, in der Privaten Krankenversicherung muss jedes Familienmitglied extra versichert werden. Daher sollte der Versicherungsnehmer zu den eigenen Beiträgen ggf. auch die Beiträge für seine Kinder oder den Ehepartner einkalkulieren.


Private Krankenversicherung Ratgeber

Wer darf in die private Krankenversicherung wechseln?

In die private Krankenversicherung wechseln können Freiberufler, Selbstständige, Studenten und Künstler. Arbeitnehmer können nur dann privat versichert werden, wenn sie die letzten drei Jahre ein Brutto-Monatseinkommen von 4.050 Euro bezogen haben. Für staatlich geschützte Arbeitnehmer wie Beamte ist die private Krankenversicherung die einzige Möglichkeit, da der Staat als ihr Arbeitgeber nur dann einen Anteil übernimmt, wenn sie privat versichert sind.

Für Studenten, die nicht mehr in der Familienversicherung sein können, sollten sich rechtzeitig über eventuelle Sondertarife der privaten Krankenversicherung informieren.

Bei Angestellten ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Hälfte der Kosten für die private Krankenversicherung mitzutragen. Allerdings nur bis zum gesetzlichen Höchstsatz, dessen aktueller Stand sich häufig ändert und sich nach den gesetzlichen Versicherungen richtet.

Wechselmöglichkeiten

Von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung

Wenn Sie aus der privaten wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln wollen, ist dies mit bestimmten Regelungen verbunden. So ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Sie als Pflichtmitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung wieder anzumelden. Darüber hinaus müssen Sie beweisen, dass Ihr Einkommen mindestens seit einem Jahr unter der Versicherungspflichtgrenze (2010: 49.950 EUR brutto pro Jahr) liegt. Bei plötzlich eintretender Arbeitslosigkeit werden Sie vom Arbeitsamt automatisch wieder bei einer gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet. In diesem Fall gehen allerdings auch die in der privaten Krankenversicherung angesammelten Altersrückstellungen verloren. Hatten Sie sich vor dem Wechsel in die private Krankenversicherung komplett von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen, wird Ihnen die Rückkehr in eine gesetzliche Kasse schwer gemacht. Nach dem 55. Lebensjahr ist es gar nicht mehr möglich, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren.

Von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung

Dieser Weg gestaltet sich meist unkompliziert, wenn die oben genannten Voraussetzungen (wie Einkommensgrenze bzw. der Berufsstand) für die private Krankenversicherung erfüllt sind. Trotzdem sollten Sie hier “auf Nummer sicher” gehen. Bevor der Schutz von der privaten Krankenversicherung nicht bestätigt wurde, sollte auf keinen Fall die gesetzliche Krankenversicherung gekündigt werden. So kann es im ungünstigsten Fall passieren, dass sich keiner der beiden Kranken-Versicherer für Ihren Schutz verantwortlich fühlt. Die Mitgliedschaft in der Krankenkasse muss mit einer Frist bis zum Ende des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden. Für den Wechsel benötigen Sie die Einwilligung ihrer bisherigen Versicherung. Darüber hinaus muss Ihr Arbeitgeber rechtzeitig informiert werden um sich auf die Umstellung vorbereiten zu können.

Beitragsbemessung

Wie hoch die zu zahlenden Beiträge sind, hängt zum einen vom Geschlecht, dem Alter bei Versicherungseintritt und vor allem auch von der gesundheitlichen Vorgeschichte des Antragsstellers ab. Zum anderen richtet sich die Höhe der Versicherungsprämie maßgeblich nach Ihren individuell gewünschten Leistungen. So kann der Antragssteller z.B. wählen, dass er im Falle eines Krankenaufenthalts in einem Ein-Bett-Zimmer untergebracht sein und von dem Chefarzt behandelt werden will. Möchte er Zusatzleistungen wie Heilpraktiker-Behandlung oder einen besonders hohen Zahnersatz versichern, steigt seine Prämie entsprechend an.

Für junge Menschen

Meistens lohnt sich ein zeitiger Einstieg. Sie erhalten in jungen Jahren besonders günstige Tarife. Sie sollten sich aber gut beraten lassen, welche Leistungen für Sie notwendig sind. Ein einfaches Standardpaket reicht für den Anfang in der Regel aus. Mit diesem privaten Versicherungsschutz können gegenüber einem gesetzlichen Versicherer sogar Kosten gespart werden. Verursachen Sie als Privatversicherter ein Jahr lang keine Krankheitskosten, werden Ihnen bis zu sechs Monatsraten zurückerstattet. Darüber hinaus wird es jungen Versicherungsnehmern oftmals ermöglicht, in einen Tarif mit umfangreicheren Leistungen ohne erneuten Gesundheitscheck einzusteigen.

Mit der Gesundheitsreform 2008 verbundene Regelungsänderungen

Ab dem Jahr 2008 wurde der Basistarif für privat Krankenversicherte eingeführt. Die Versicherungen können nun nicht mehr völlig selbstständig die Tarife bilden. Ihr Wettbewerb wurde eingeschränkt, da alle Gesellschaften den Antragsstellern einer privaten Krankenversicherung einen einheitlichen Basistarif anbieten müssen. Besonders gering Verdienende, wie Künstler oder Selbstständige ohne hohes Einkommen, profitieren von diesem Basistarif.

Weitere Neu-Regelungen betreffen die Altersrückstellungen. Die während der Vertragslaufzeit in der privaten Krankenversicherung gebildeten Rücklagen dienen dazu, die höheren Behandlungskosten im Alter zu kompensieren. Möchte man von einem privaten Krankenversicherer zu einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen wechseln, war es bisher nicht möglich, Altersrückstellungen mitzunehmen. Dieser Vorgang soll nun begünstigt werden, um den Versicherten nicht auf Lebenszeit an seinen alten Versicherer zu binden. Bleiben Sie beim selben Versicherer und wechseln nur in einen anderen Tarif, können Sie ihre Rücklagen sogar zu hundert Prozent übertragen lassen.

Sparpotenzial in der privaten Krankenversicherung

Es gibt Möglichkeiten, mit denen der Privatversicherte an seinem Beitragssatz sparen kann. So kann er z.B. einen höheren Selbstbehalt wählen. Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer die Versicherungsprämie. Auf diese Weise kann der Beitragssatz teilweise erheblich gesenkt werden. Ein hoher Selbstbehalt lohnt sich in erster Linie für Versicherte, die nur sehr selten zum Arzt gehen.

Eine andere Möglichkeit, die Versicherungskosten zu senken, ist es, den Leistungsumfang tendenziell niedrig zu halten. Sie können bspw. sparen, wenn Sie sich im Falle eines Klinikaufenthalts mit einem Mehrbett- anstatt einem Einbett-Zimmer zufrieden geben oder auf die Übernahme bestimmter Zahnarztkosten (wie Zahnersatz, Kieferorthopädie oder Laborkosten) verzichten.

Was ist im höheren Alter zu beachten?

Die Befürchtungen vor zu hohen Kosten im Alter sind meist unbegründet, sofern der Kunde bei Abschluss die entsprechenden Tarife zur Beitragsreduktion im Alter gewählt hat. Wenn es zu Kostensteigerungen kommt, betrifft dies die gesetzlichen und die privaten Versicherer meist gleichermaßen, da die Kosten selten intern im Betrieb anfallen. Diese entstehen viel mehr von extern, z.B. durch höhere Produktionspreise bei den Medikamenten. Außerdem bietet sich auch im Alter ein Wechsel zu günstigeren Tarifen jederzeit an (mit entsprechenden Leistungskürzungen).

Allgemeine Vorteile

Die private Krankenversicherung ermöglicht dem Versicherungsnehmer Individualität in der Wahl seines Leistungsumfangs. Wer seinen Körper gut kennt, kann somit gegenüber der gesetzlichen Versicherung erheblich sparen, in der ein einheitlicher Tarif gezahlt wird. Auf diese Weise hat der Versicherte die Möglichkeit, genau das Maß an medizinischer Versorgung in Anspruch zu nehmen, was er benötigt. Weiterer Vorteil: Privat Krankenversicherte zahlen keine Praxisgebühr. Außerdem gilt der private Versicherungsschutz nicht nur in den EU Ländern, sondern meist weltweit. Dies ist ein besonderer Vorteil für Geschäftsleute, die sich viel im Ausland aufhalten.

Die Versicherer sind auch bemüht immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Daher bieten sie oft Kombi-Pakete an, z.B. mit eine Riester-Rente, oder anderen Formen der Altersvorsorge.