Private Krankenversicherung Lexikon
Die Private Krankenversicherung kommt für die Kosten auf, die dem
Versicherten durch Arztbesuche, für Medikamente,
Heilmaßnahmen (z.B. Krankengymnastik) und Hilfsmittel (z. B.
Kontaktlinsen, Krücken) entstehen. Spezielle Behandlungsmethoden
wie Heilpraktiker oder Psychotherapie können vom
Privat-Versicherten hinzu gewählt bzw. ausgeschlossen werden.
Seit dem Jahr 2000 gesetzlich vorgeschrieben
(Gesundheitsreformgesetz). Beim Abschluss einer Privaten
Krankenversicherung wird je gewähltem Tarif ein Beitragszuschlag
von 10 Prozent erhoben. Dieser Mehrbeitrag wird mit ca. 7 Prozent
Zinsen angelegt und sorgt so für eine Beitragsentlastung im
Alter.
In der Privaten Krankenversicherung ist das Alter, mit dem eine Person
in die Versicherung eintritt, ausschlaggebend für die
Prämie. Für die Bestimmung des Eintrittsalters gilt diese
Formel:
Kalenderjahr des Versicherungsbeginns / Geburtsjahr = Eintrittsalter
Kinder und Jugendliche werden bspw. in die Gruppenalter 0-16 und 17-20
Jahre eingeteilt. Sobald das 20. Lebensjahr vollendet ist, gilt
für das darauf folgende Kalenderjahr die Prämie für das
Alter 21.
Die Einteilung in Gruppenalter und die Stufe zur ersten
Erwachsenenprämie bestimmt jedes Private
Krankenversicherungs-Unternehmen in der Regel aber individuell.
Angestellte erhalten nur bis zum 43. Tag die Lohnfortzahlung vom
Arbeitgeber. Ab dem 43. Krankheitstag zahlt das
Versicherungsunternehmen das sogenannte Krankentagegeld an den
Versicherungsnehmer. Die Komponente Krankentagegeld muss im Rahmen der
Privaten Krankenversicherung separat abgeschlossen werden. Der privat
Versicherte kann auch die Höhe des Krankentagegeldes selbst
wählen, jedoch nur bis zu einem Maximalbetrag, der abhängig
vom Einkommen des Versicherungsnehmers ist.
Für den Fall einer längeren Krankheit bei Selbständigen
und Freiberuflern, sollten sie durch ein Krankentagegeld abgesichert
sein. Ab welchem Tag ihrer Krankheit sie das Krankentagegeld beziehen
möchten, können sie bei Abschluss ihrer Privaten
Krankenversicherung selbst festlegen. Je frühzeitiger das
Krankentagegeld vom Versicherer in Anspruch genommen wird, desto
höher ist der Monatsbeitrag zur Privaten Krankenversicherung.
In der Privaten Krankenversicherung ist der Versicherungsnehmer dazu
verpflichtet, Beiträge an den Privaten Krankenversicherer zu
zahlen. Darüber hinaus hat er Nebenpflichten, die in der Privaten
Krankenversicherung „Obliegenheiten“ heißen. Sie
basieren zum einen auf den gesetzlichen Bestimmungen, zum anderen auf
den vertraglichen Vereinbarungen mit der Privaten
Krankenversicherungs-Gesellschaft.
Obliegenheit vor Zustandekommen des Versicherungsvertrags: Der
Antragsteller muss korrekte und vollständige Angaben machen
(Anzeigepflicht).
Obliegenheit nach Abschluss des Vertrags/vor Eintritt des
Versicherungsfalls: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, sich auf
Wunsch der Privaten Krankenversicherung von einem vom Versicherer
beauftragten Arzt untersuchen zu lassen.
Obliegenheit nach Abschluss des Vertrags/nach Eintritt des
Leistungsfalls: der Versicherte muss genaue Auskunft geben, damit der
Private Kranken-Versicherer den Versicherungsfall und die
Leistungspflicht feststellen kann.
Die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sind vom Privaten
Krankenversicherungs-Unternehmen zwar nicht einklagbar; missachtet der
Versicherte seine Nebenpflichten jedoch vorsätzlich oder grob
fahrlässig, setzt er seinen Versicherungsschutz aufs Spiel.
Seit dem 1. Januar 1995 gesetzlich vorgeschrieben. Dieser
Tarifbaustein deckt die Kosten einer eventuellen
Pflegebedürftigkeit bis zum gesetzlichen Höchstbetrag ab.
Der zu leistende Beitrag ist abhängig vom Eintrittsalter des
Privat-Versicherten. Geschlecht und Gesundheitszustand sind hingegen
keine beitragsrelevanten Faktoren. Angestellte bekommen von ihrem
Arbeitgeber einen Zuschuss von 50 Prozent des Beitrages –
maximal allerdings 29,96 € pro Monat (regionale
Unterschiede).
In der Privaten Krankenversicherung wird die Prämie
risikoabhängig berechnet. Der Antragsteller muss daher
detailliert Auskunft über eventuelle Vorerkrankungen und
Therapien gegenüber dem Privaten Krankenversicherer erteilen.
Hatte der Antragsteller bereits eine Krankheit oder gesundheitliche
Beeinträchtigungen, muss ein erhöhtes Risiko versichert
werden. Grund: die Vorerkrankung könnte nicht restlos auskuriert
sein und erneut auftreten.
Das höhere Risiko bedingt eventuelle Mehr-Kosten, die von der
Privaten Krankenversicherungs-Gesellschaft mit einem Risikozuschlag
kompensiert werden. Die Höhe des Risikozuschlags wird anhand der
Krankheitsgeschichte des Antragstellers kalkuliert: Mit welcher
Wahrscheinlichkeit kommt es zu einer erneuten Behandlung der
Vorerkrankung? Mit welchen Ausgaben muss die Private
Krankenversicherungs-Gesellschaft aufgrund dessen rechnen? Der
Beitragszuschlag für das erhöhte Risiko ergibt sich aus dem
Verhältnis von Wahrscheinlichkeit und Kosten.
Kosten, die bei einem Krankenhausaufenthalt durch Unterkunft, Pflege
und ärztliche Behandlung anfallen, sind von der Privaten
Krankenversicherung gedeckt.
Der Versicherungsnehmer kann sich innerhalb dieses Privaten
Krankenversicherungs-Tarifs entscheiden, ob er in einem Ein- oder
Zweitbett-Zimmer untergebracht und vom Chefarzt behandelt werden
möchte, oder ob er sich mit einem Stationsarzt und
Mehrbett-Zimmer zufrieden gibt.
Die Versicherungspflichtgrenze gibt das Bruttojahreseinkommen an, bis zu dem der
Krankenversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben muss. Übersteigt
sein jährliches Bruttoeinkommen über einen bestimmten Zeitraum hinweg diese Grenze,
steht es ihm frei, in die Private Krankenversicherung zu wechseln. Im Jahr 2009
beträgt die Versicherungspflichtgrenze 49.950 EUR brutto pro Jahr oder 4.162,50 EUR
brutto pro Monat.
Ausgaben für Zahnbehandlung, -prophylaxe und -ersatz sowie
für kieferorthopädische Maßnahmen (z. B. Zahnspange)
werden ersetzt. Die Leistungshöhe kann der Versicherte bei
Abschluss der Privaten Krankenversicherung selbst bestimmen. Bei den
Kosten für Zahnbehandlungen können Rückerstattungen
zwischen 80 und 100 Prozent, beim Zahnersatz zwischen 40 und 90
Prozent gewählt werden.