Pferdehalterhaftpflicht Ratgeber
Verursacht ein privat gehaltenes Pferd einen Schaden, so haftet der Halter gemäß §833 BGB für alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden in vollem Umfang. Hierfür ist es notwendig, für jedes Pferd und jeden Halter die individuell richtige Pferdehalter-Haftpflichtversicherung auszuwählen.
Wahl der richtigen Deckungssumme
Zusätzlich versicherbare Risiken
Die Angebote für Pferdehaftpflichtversicherungen sind vielfältig und beim Vergleich sollte nicht die Prämienhöhe allein ausschlaggebend sein. Mindestens ebenso wichtig sind die Höhe der Deckungssumme und die Absicherung weiterer individueller Risiken.
Pferdehalter, die ihre Pferde in einem Pensionsstall untergebracht haben, sollten unbedingt zusätzlich Schäden an Mietboxen und Mietställen versichern.
Wird das betreffende Pferd nicht nur vom Halter geritten, so sollte auch das Fremd- und Gastreiter-Risiko abgesichert sein, das gleiche gilt für Reitbeteiligungen.
Nehmen Sie mit Ihrem Pferd an Turnieren teil, so empfiehlt sich für Sie Absicherung der Turnierteilnahme und Schäden an eventuellen Leih-Transportanhängern.
Tipps für den Schadenfall
Wenn es zum Schadenfall kommt, sollten Sie einige Dinge beachten. Selbstverständlich sind Sie als Versicherungsnehmer verpflichtet, den Schaden so gering wie nur möglich zu halten. Im konkreten Beispiel: der Tierhalter muss sich schnellstmöglich um verletzte Personen kümmern.
Ein Schaden ist selbstverständlich umgehend, spätestens aber innerhalb einer Woche, der Pferdehalterhaftpflichtversicherung anzuzeigen. Schildern Sie den Vorfall möglichst genau. Beantworten Sie die Fragen was ist wann, wo, wie und warum passiert. Welche Schäden sind daraus entstanden? Ebenso sind Angaben zu den geschädigten Personen und eventuellen Zeugen unerlässlich. Ist ein Personenschaden entstanden und die geschädigte Person befindet sich in ärztlicher Behandlung, muss auch das der Versicherung mitgeteilt werden.
Falls möglich, sollte die Schadenmeldung mit dem oder den Geschädigten gemeinsam verfasst werden und auch zusammen unterschrieben werden. Auf diese Weise kann ein Schaden schneller und reibungsloser reguliert werden. Alle Angaben müssen selbstverständlich der Wahrheit entsprechen, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Kündigung der Pferdehaftpflichtversicherung
Oftmals ändern sich die Anforderungen an die passende Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung, so dass man eine Kündigung des Vertrages erwägt.
Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Selbstverständlich ist jeder Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablaufdatum kündbar. Ein Sonderkündigungsrecht besteht innerhalb eines Monats nach einem regulierten Schaden.
Bei jeder Kündigung sollte man sich jedoch umgehend um eine neue, passende Pferdehaftpflicht-Versicherung kümmern, um im Schadensfall nicht zur Haftung herangezogen zu werden.
Verstirbt ein Pferd oder wird von seinem Halter abgegeben, so kann die Pferdehalterhaftpflichtversicherung mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Dies muss der Versicherung schriftlich mitgeteilt werden. Bereits entrichtete Jahres-Prämien werden auf Antrag in der Regel anteilig zurückerstattet.