Wichtige Fragen in Kürze

  • Warum ist eine Pferdehaftpflichtversicherung sinnvoll?

    Warum ist eine Pferdehaftpflichtversicherung sinnvoll?

    Selbst das zahmste Pferd ist im Grunde unberechenbar. Es ist und bleibt ein Fluchttier, das völlig unvermittelt seinen Instinkten folgen und dabei großen Schaden anrichten kann. Als Tierhalter haften Sie für diese Schäden in vollem Umfang und ein Leben lang. Laut § 833 Abs. 1 BGB sind Sie dazu verpflichtet, dem anderen den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

    Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung kommt für die Schäden an Dritten auf und schützt Sie vor genau Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe. Für nur wenige Euro im Monat sind Sie mit der Pferdehaftpflicht auf der sicheren Seite.

  • Wer ist versichert?

    Wer ist versichert?

    Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung schützt grundsätzlich die Personen, die für das Pferd verantwortlich sind. Dies ist zum einen der im Versicherungsschein genannte Tierhalter selbst. Der Versicherungsschutz erstreckt sich allerdings auch auf Tierhüter, sofern sie diese Tätigkeit ohne Gewerbe ausüben. Reitet beispielsweise ein Bekannter einmal Ihr Pferd, ist er im Schadensfall durch Ihre Pferdehaftpflicht versichert. Dies gilt auch für Reitbeteiligungen.

  • Welche Schäden sind versichert?

    Welche Schäden sind versichert?

    Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung deckt zum einen Personenschäden ab. Diese liegen vor, wenn Ihr Pferd bspw. jemanden durch einen Biss oder Tritt verletzt hat, so dass dieser ärztliche Hilfe benötigt oder Schmerzensgeld fordert. Sie leistet auch, wenn ein Dritter durch das Verhalten Ihres Pferdes zu Tode gekommen ist. Dies kann z.B. vorkommen, wenn das Pferd auf eine Straße rennt und dadurch einen Verkehrsunfall mit Todesopfern verursacht. Darüber hinaus sind Sachschäden versichert. Hierfür muss das Eigentum eines Dritten von Ihrem Pferd beschädigt oder zerstört worden sein (z.B. Ihr Pferd beschädigt die angemietete Box).

    Unechte Vermögensschäden, die einer Person aufgrund von Personen- oder Sachschäden entstanden sind, sind in der Pferdehaftpflicht ebenfalls abgedeckt. Denkbar ist hierbei, dass Ihr Pferd das Pferd eines anderen so verletzt, dass dieses nicht zu einem Reitturnier antreten kann und dem Besitzer dadurch ein Schaden in Form der verpassten Chance auf das Preisgeld entgeht. Die echten/reinen Vermögensschäden (keine andere Schadensart ist vorausgegangen) werden nur selten und mit großen Einschränkungen versichert. Der echte Vermögensschaden muss dabei rein finanzieller Natur sein.

  • Welche Versicherungssumme sollte gewählt werden?

    Welche Versicherungssumme sollte gewählt werden?

    Wenn Pferde einen Schaden anrichten, kann dieser aufgrund der Kraft und Größe des Tieres sehr schnell sehr hoch sein. Dies trifft vor allen Dingen auf Personenschäden zu. Verletzt ein Pferd eine andere Person oder stirbt die Person in Folge eines Unfalls, kann der für den Pferdebesitzer zu leistende Schadenersatz in den mehrstelligen Millionenbereich gehen. Grund: Die Kosten für Arztbehandlungen, Schmerzensgeld oder – im Todesfall – die Übernahme der Bestattungskosten und nicht zuletzt die Versorgung der Hinterbliebenen wären nahezu unbezahlbar.

    An einer ausreichenden Deckung sollte daher in keinem Fall gespart werden, auch wenn dadurch der jährliche Beitragssatz um wenige Euro geringer ausfällt. Die Versicherungssumme sollte mindestens 1,5 Mio. Euro betragen, empfohlen werden drei Millionen Euro. Bei den meisten Pferdehaftpflicht-Versicherern werden Versicherungssummen bis zu zehn Millionen Euro angeboten.


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Pferdehalterhaftpflicht Ratgeber

Verursacht ein privat gehaltenes Pferd einen Schaden, so haftet der Halter gemäß §833 BGB für alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden in vollem Umfang. Hierfür ist es notwendig, für jedes Pferd und jeden Halter die individuell richtige Pferdehalter-Haftpflichtversicherung auszuwählen.

Wahl der richtigen Deckungssumme

Die Deckungssumme sollte möglichst hoch, mit mindestens 5.000.000.- Euro, angesetzt werden. Grund: Wird eine Person von einem Pferd verletzt, können auf den Tierhalter Forderungen im Millionenbereich zukommen. Diese Kosten entstehen u.a. durch die Zahlung von Schmerzensgeld, durch die Behandlung im Krankenhaus, oder sogar durch die Zahlung einer Unfallrente.

Zusätzlich versicherbare Risiken

Die Angebote für Pferdehaftpflichtversicherungen sind vielfältig und beim Vergleich sollte nicht die Prämienhöhe allein ausschlaggebend sein. Mindestens ebenso wichtig sind die Höhe der Deckungssumme und die Absicherung weiterer individueller Risiken.

Pferdehalter, die ihre Pferde in einem Pensionsstall untergebracht haben, sollten unbedingt zusätzlich Schäden an Mietboxen und Mietställen versichern.

Wird das betreffende Pferd nicht nur vom Halter geritten, so sollte auch das Fremd- und Gastreiter-Risiko abgesichert sein, das gleiche gilt für Reitbeteiligungen.

Nehmen Sie mit Ihrem Pferd an Turnieren teil, so empfiehlt sich für Sie Absicherung der Turnierteilnahme und Schäden an eventuellen Leih-Transportanhängern.

Tipps für den Schadenfall

Wenn es zum Schadenfall kommt, sollten Sie einige Dinge beachten. Selbstverständlich sind Sie als Versicherungsnehmer verpflichtet, den Schaden so gering wie nur möglich zu halten. Im konkreten Beispiel: der Tierhalter muss sich schnellstmöglich um verletzte Personen kümmern.

Ein Schaden ist selbstverständlich umgehend, spätestens aber innerhalb einer Woche, der Pferdehalterhaftpflichtversicherung anzuzeigen. Schildern Sie den Vorfall möglichst genau. Beantworten Sie die Fragen was ist wann, wo, wie und warum passiert. Welche Schäden sind daraus entstanden? Ebenso sind Angaben zu den geschädigten Personen und eventuellen Zeugen unerlässlich. Ist ein Personenschaden entstanden und die geschädigte Person befindet sich in ärztlicher Behandlung, muss auch das der Versicherung mitgeteilt werden.

Falls möglich, sollte die Schadenmeldung mit dem oder den Geschädigten gemeinsam verfasst werden und auch zusammen unterschrieben werden. Auf diese Weise kann ein Schaden schneller und reibungsloser reguliert werden. Alle Angaben müssen selbstverständlich der Wahrheit entsprechen, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Kündigung der Pferdehaftpflichtversicherung

Oftmals ändern sich die Anforderungen an die passende Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung, so dass man eine Kündigung des Vertrages erwägt.

Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Selbstverständlich ist jeder Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablaufdatum kündbar. Ein Sonderkündigungsrecht besteht innerhalb eines Monats nach einem regulierten Schaden.

Bei jeder Kündigung sollte man sich jedoch umgehend um eine neue, passende Pferdehaftpflicht-Versicherung kümmern, um im Schadensfall nicht zur Haftung herangezogen zu werden.

Verstirbt ein Pferd oder wird von seinem Halter abgegeben, so kann die Pferdehalterhaftpflichtversicherung mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Dies muss der Versicherung schriftlich mitgeteilt werden. Bereits entrichtete Jahres-Prämien werden auf Antrag in der Regel anteilig zurückerstattet.