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Wichtige Fragen in Kürze

  • Warum ist eine Pferdehaftpflichtversicherung sinnvoll?

    Warum ist eine Pferdehaftpflichtversicherung sinnvoll?

    Selbst das zahmste Pferd ist im Grunde unberechenbar. Es ist und bleibt ein Fluchttier, das völlig unvermittelt seinen Instinkten folgen und dabei großen Schaden anrichten kann. Als Tierhalter haften Sie für diese Schäden in vollem Umfang und ein Leben lang. Laut § 833 Abs. 1 BGB sind Sie dazu verpflichtet, dem anderen den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

    Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung kommt für die Schäden an Dritten auf und schützt Sie vor Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe. Für nur wenige Euro im Monat sind Sie mit der Pferdehaftpflicht auf der sicheren Seite.

  • Wer ist versichert?

    Wer ist versichert?

    Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung schützt grundsätzlich die Personen, die für das Pferd verantwortlich sind. Dies ist zum einen der im Versicherungsschein genannte Tierhalter selbst. Der Versicherungsschutz erstreckt sich allerdings auch auf Tierhüter, sofern sie diese Tätigkeit ohne Gewerbe ausüben. Reitet beispielsweise ein Bekannter einmal Ihr Pferd, ist er im Schadensfall durch Ihre Pferdehaftpflicht versichert. Dies gilt auch für Reitbeteiligungen.

  • Welche Schäden sind versichert?

    Welche Schäden sind versichert?

    Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung deckt zum einen Personenschäden ab. Diese liegen vor, wenn Ihr Pferd bspw. jemanden durch einen Biss oder Tritt verletzt hat, so dass dieser ärztliche Hilfe benötigt oder Schmerzensgeld fordert. Sie leistet auch, wenn ein Dritter durch das Verhalten Ihres Pferdes zu Tode gekommen ist. Dies kann z.B. vorkommen, wenn das Pferd auf eine Straße rennt und dadurch einen Verkehrsunfall mit Todesopfern verursacht. Darüber hinaus sind Sachschäden versichert. Hierfür muss das Eigentum eines Dritten von Ihrem Pferd beschädigt oder zerstört worden sein (z.B. Ihr Pferd beschädigt die angemietete Box).

    Unechte Vermögensschäden, die einer Person aufgrund von Personen- oder Sachschäden entstanden sind, sind in der Pferdehaftpflicht ebenfalls abgedeckt. Denkbar ist hierbei, dass Ihr Pferd das Pferd eines anderen so verletzt, dass dieses nicht zu einem Reitturnier antreten kann und dem Besitzer dadurch ein Schaden in Form der verpassten Chance auf das Preisgeld entgeht. Die echten/reinen Vermögensschäden (keine andere Schadensart ist vorausgegangen) werden nur selten und mit großen Einschränkungen versichert. Der echte Vermögensschaden muss dabei rein finanzieller Natur sein.

  • Welche Versicherungssumme sollte gewählt werden?

    Welche Versicherungssumme sollte gewählt werden?

    Wenn Pferde einen Schaden anrichten, kann dieser aufgrund der Kraft und Größe des Tieres sehr schnell sehr hoch sein. Dies trifft vor allen Dingen auf Personenschäden zu. Verletzt ein Pferd eine andere Person oder stirbt die Person in Folge eines Unfalls, kann der für den Pferdebesitzer zu leistende Schadenersatz in den mehrstelligen Millionenbereich gehen. Grund: Die Kosten für Arztbehandlungen, Schmerzensgeld oder – im Todesfall – die Übernahme der Bestattungskosten und nicht zuletzt die Versorgung der Hinterbliebenen wären nahezu unbezahlbar.

    An einer ausreichenden Deckung sollte daher in keinem Fall gespart werden, auch wenn dadurch der jährliche Beitragssatz um wenige Euro "höher" ausfällt. Die Versicherungssumme sollte mindestens 1,5 Mio. Euro betragen, empfohlen werden drei Millionen Euro. Bei den meisten Pferdehaftpflicht-Versicherern werden Versicherungssummen bis zu zehn Millionen Euro angeboten.

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Pferdehalterhaftpflicht Häufige Fragen

Warum ist eine Pferdehaftpflichtversicherung sinnvoll?

Selbst das zahmste Pferd ist im Grunde unberechenbar. Es ist und bleibt ein Fluchttier, das völlig unvermittelt seinen Instinkten folgen und dabei großen Schaden anrichten kann. Als Tierhalter haften Sie für diese Schäden in vollem Umfang und ein Leben lang. Laut § 833 Abs. 1 BGB sind Sie dazu verpflichtet, dem anderen den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung kommt für die Schäden an Dritten auf und schützt Sie vor Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe. Für nur wenige Euro im Monat sind Sie mit der Pferdehaftpflicht auf der sicheren Seite.

Wer ist versichert?

Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung schützt grundsätzlich die Personen, die für das Pferd verantwortlich sind. Dies ist zum einen der im Versicherungsschein genannte Tierhalter selbst. Der Versicherungsschutz erstreckt sich allerdings auch auf Tierhüter, sofern sie diese Tätigkeit ohne Gewerbe ausüben. Reitet beispielsweise ein Bekannter einmal Ihr Pferd, ist er im Schadensfall durch Ihre Pferdehaftpflicht versichert. Dies gilt auch für Reitbeteiligungen.

Welche Schäden sind versichert?

Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung deckt zum einen Personenschäden ab. Diese liegen vor, wenn Ihr Pferd bspw. jemanden durch einen Biss oder Tritt verletzt hat, so dass dieser ärztliche Hilfe benötigt oder Schmerzensgeld fordert. Sie leistet auch, wenn ein Dritter durch das Verhalten Ihres Pferdes zu Tode gekommen ist. Dies kann z.B. vorkommen, wenn das Pferd auf eine Straße rennt und dadurch einen Verkehrsunfall mit Todesopfern verursacht. Darüber hinaus sind Sachschäden versichert. Hierfür muss das Eigentum eines Dritten von Ihrem Pferd beschädigt oder zerstört worden sein (z.B. Ihr Pferd beschädigt die angemietete Box).

Unechte Vermögensschäden, die einer Person aufgrund von Personen- oder Sachschäden entstanden sind, sind in der Pferdehaftpflicht ebenfalls abgedeckt. Denkbar ist hierbei, dass Ihr Pferd das Pferd eines anderen so verletzt, dass dieses nicht zu einem Reitturnier antreten kann und dem Besitzer dadurch ein Schaden in Form der verpassten Chance auf das Preisgeld entgeht. Die echten/reinen Vermögensschäden (keine andere Schadensart ist vorausgegangen) werden nur selten und mit großen Einschränkungen versichert. Der echte Vermögensschaden muss dabei rein finanzieller Natur sein.

Welche Versicherungssumme sollte gewählt werden?

Wenn Pferde einen Schaden anrichten, kann dieser aufgrund der Kraft und Größe des Tieres sehr schnell sehr hoch sein. Dies trifft vor allen Dingen auf Personenschäden zu. Verletzt ein Pferd eine andere Person oder stirbt die Person in Folge eines Unfalls, kann der für den Pferdebesitzer zu leistende Schadenersatz in den mehrstelligen Millionenbereich gehen. Grund: die Kosten für Arztbehandlungen, Schmerzensgeld oder – im Todesfall – die Übernahme der Bestattungskosten und nicht zuletzt die Versorgung der Hinterbliebenen wären nahezu unbezahlbar.

An einer ausreichenden Deckung sollte daher in keinem Fall gespart werden, auch wenn dadurch der jährliche Beitragssatz um wenige Euro höher ausfällt. Die Versicherungssumme sollte mindestens 1,5 Mio. Euro betragen, empfohlen werden drei Millionen Euro. Bei den meisten Pferdehaftpflicht-Versicherern werden Versicherungssummen bis zu zehn Millionen Euro angeboten.

Was kostet eine Tierhalterhaftpflicht für Pferde?

Der Versicherungsschutz für ein Pferd ist für ca. 100 bis 130 Euro im Jahr zu haben. Dies ist allerdings nur eine ungefähre Angabe.

Wo ist die Pferdehalterhaftpflichtversicherung gültig?

Versicherte Tierhalter genießen den Versicherungsschutz in der Regel weltweit. Für Auslandsaufenthalte ist die Pferdehaftpflicht aber zeitlich begrenzt. So gilt für Aufenthalte innerhalb der EU, dass sie nicht länger als ein Jahr dauern dürfen, damit der Versicherungsschutz gilt. In Ländern außerhalb der EU gilt der Pferde-Haftpflichtversicherungs-Schutz der meisten Gesellschaften nur dann, wenn der Aufenthalt des Versicherungsnehmers nur vorübergehender Natur ist.

Ich besitze mehrere Pferde. Muss ich jedes Tier einzeln versichern?

Ja. Jedes Pferd benötigt seinen eigenen Haftpflichtschutz. Sie müssen daher beim Abschluss der Pferdehalterhaftpflichtversicherung jedes Pferd einzeln namentlich aufführen. Die meisten Versicherungsunternehmen gewähren Rabatte bei der Pferdehaftpflicht für mehrere versicherte Tiere.