Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 31.10.2016 | 10:08 | kro
Knapp jeder zweite Deutsche ist dafür offen, eine Versicherung online abzuschließen. Jeder Dritte hat bereits einmal eine Police im Internet abgeschlossen. Das zeigt eine aktuelle repräsentative GfK-Umfrage im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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