Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 18.8.2016 | 15:09 | kro
Natur- sowie von Menschen verursachte Katastrophen kommen Versicherern teuer zu stehen: Allein im ersten Halbjahr 2016 lagen die Schadenskosten weltweit bei rund 31 Milliarden US-Dollar – eine Steigerung um 51 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Studie des Versicherers Swiss Re hervor.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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Viele glauben nicht, bis zur Rente fit genug für den Job zu bleiben. Einen Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit haben aber nur wenige.