Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
Telefonische Expertenberatung
Montag - Sonntag von 08:00 - 22:00 Uhr
abhängig vom Versicherungsprodukt
München, 15.6.2016 | 13:49 | kro
Verbraucher sind insgesamt mit ihren Versicherern zufrieden. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Deutschen Instituts für Service-Qualität (DISQ). Insgesamt erhielten die Versicherer 71,3 von 100 möglichen Punkten, im Vorjahr waren es noch 72,3 Punkte.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
Franke und Bornberg hat ein neues Rating der BU-Versicherung veröffentlicht. Viele Tarife überzeugen, eine Entwicklung sehen die Analysten aber kritisch.
Viele glauben nicht, bis zur Rente fit genug für den Job zu bleiben. Einen Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit haben aber nur wenige.