Rund jeder dritte Deutsche hat psychische Probleme
Jeder dritte Deutsche hat laut einer aktuellen Umfrage psychische Probleme - vor allem Jüngere. Immer mehr behandeln sich selbst oder suchen keine Hilfe.
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München, 14.3.2014 | 14:51 | mtr
Versicherer dürfen von einem Vertrag zurücktreten, wenn Kunden vorsätzlich falsche Angaben zu ihrer Person gemacht haben - und zwar auch dann, wenn diese nur unzureichend oder überhaupt nicht über die Folgen ihrer Taten belehrt wurden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Den Richtern zufolge dienen die gesetzlichen Belehrungspflichten einzig dem Schutz von ehrlichen Versicherungsnehmern.
Jeder dritte Deutsche hat laut einer aktuellen Umfrage psychische Probleme - vor allem Jüngere. Immer mehr behandeln sich selbst oder suchen keine Hilfe.
Laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts lagen die Sterbefallzahlen in Deutschland im Februar 2024 über dem Durchschnittswert der Vorjahre.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.