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Das Zulassungsverfahren ist seit 1. März 2008 elektronisch und dadurch wesentlich einfacher geworden. Für eine Zulassung brauchen Sie neben den üblichen Unterlagen (Personalausweis, Fahrzeugschein und/oder Fahrzeugbrief, TÜV- und AU-Bescheinigung) nur noch die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer auf der Behörde vorzulegen.
Anhand der eVB-Nummer kann der Mitarbeiter der Zulassungsstelle Ihre Daten einsehen und erkennen, dass Sie eine Motorrad-Versicherung besitzen. Die eVB-Nummer ersetzt das bisherige Verfahren mit der Deckungskarte (Doppelkarte).
Wenn Sie die Versicherungsgesellschaft wechseln möchten, muss die Kündigung immer durch den Versicherungsnehmer selbst erfolgen. Kündigen Sie stets schriftlich und am besten per Einschreiben mit Rückschein. Achten Sie auf die Einhaltung der Fristen.
Die ordentliche Kündigung erfolgt in der Regel immer zum Ablauf des Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. Die außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn Ihre Motorrad-Versicherung einen Schaden reguliert oder die Beiträge erhöht hat.
Auch hier gilt eine Frist von 4 Wochen ab Annahme/Ablehnung der Schadensregulierung bzw. Benachrichtigung über die Beitragserhöhung. Sollten Sie Ihr Fahrzeug verkaufen oder auf eine andere Art nicht mehr besitzen, erlischt die Motorrad-Versicherung automatisch mit der Abmeldung des Motorrads.
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