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Wichtige Fragen in Kürze

  • Welche Unterlagen benötigt man für die Zulassung eines Motorrads?

    Welche Unterlagen benötigt man für die Zulassung eines Motorrads?

    Das Zulassungsverfahren ist seit 1. März 2008 elektronisch und dadurch wesentlich einfacher geworden. Für eine Zulassung brauchen Sie neben den üblichen Unterlagen (Personalausweis, Fahrzeugschein und/oder Fahrzeugbrief, TÜV- und AU-Bescheinigung) nur noch die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer auf der Behörde vorzulegen.

    Anhand der eVB-Nummer kann der Mitarbeiter der Zulassungsstelle Ihre Daten einsehen und erkennen, dass Sie eine Motorrad-Versicherung besitzen. Die eVB-Nummer ersetzt das bisherige Verfahren mit der Deckungskarte (Doppelkarte).

  • Wie kann ich den Motorrad-Versicherungsvertrag kündigen?

    Wie kann ich den Motorrad-Versicherungsvertrag kündigen?

    Wenn Sie die Versicherungsgesellschaft wechseln möchten, muss die Kündigung immer durch den Versicherungsnehmer selbst erfolgen. Kündigen Sie stets schriftlich und am besten per Einschreiben mit Rückschein. Achten Sie auf die Einhaltung der Fristen.

    Die ordentliche Kündigung erfolgt in der Regel immer zum Ablauf des Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. Die außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn Ihre Motorrad-Versicherung einen Schaden reguliert oder die Beiträge erhöht hat.

    Auch hier gilt eine Frist von 4 Wochen ab Annahme/Ablehnung der Schadensregulierung bzw. Benachrichtigung über die Beitragserhöhung. Sollten Sie Ihr Fahrzeug verkaufen oder auf eine andere Art nicht mehr besitzen, erlischt die Motorrad-Versicherung automatisch mit der Abmeldung des Motorrads.

  • Was sind die Vorteile beim Abschluss über CHECK24?

    Was sind die Vorteile beim Abschluss über CHECK24?

    Auf CHECK24 können Sie sehr viele Motorrad-Versicherungstarife vergleichen und sofort online abschließen. Die Vergleichsberechnung ist für Sie kostenfrei. Dank der günstigen Online-Tarife unserer Direktversicherer können Sie beim Abschluss einer Motorrad-Versicherung viel sparen.

Motorradversicherung Lexikon

ABS

Bei einem Anti-Blockier-System (kurz: ABS) handelt es sich um ein System zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Durch Regelung des Bremsdrucks in kurzen Intervallen verhindert das ABS bei starkem Bremsen ein Blockieren der Räder und ermöglicht somit dem Fahrer, sein Motorrad selbst auf rutschiger Fahrbahn unter Kontrolle zu halten. Verfügt ein zu versicherndes Motorrad über ein ABS, wirkt sich dies positiv auf die Höhe der Versicherungsprämie aus.

Erstzulassung

Das Datum der Erstzulassung ist im Fahrzeugschein (Teil 1 der Zulassungsbescheinigung) vermerkt. Es ist nicht zwingend identisch mit dem Baujahr. Hat ein fabrikneues Motorrad bspw. eine lange Standzeit beim Händler, weichen Baujahr und Datum der Erstzulassung voneinander ab.

Mit dem Erstzulassungsdatum lässt sich die Nutzungsdauer eines Kraftrads und somit auch sein Wert bestimmen. Zudem spielt die Angabe der Erstzulassung eine Rolle für die Motorrad-Versicherung. Beispiel: Ein Tarif beinhaltet eine Neuwertentschädigung, die nur für eine gewisse Zeitspanne gültig ist.

Je nach Datum der Erstzulassung gelten für Motorräder unterschiedliche Vorschriften in der StVO, z.B. in Hinblick auf Lärm- und Abgasverhalten oder auf die Platzierung von Blinkern und Spiegeln. Liegt die Erstzulassung eines Motorrads jedoch zeitlich vor einer Vorschriftsänderung der StVO, ist es nicht an die neuen Regelungen gebunden.

eVB

Im Rahmen der Zulassungsverfahren von Kfz ersetzt die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) seit 1. März 2008 die Versicherungsbestätigungskarte aus Papier („Doppel“-/Deckungskarte).

Die Versicherer übermitteln die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) per SMS, E-Mail und/oder Post an den Versicherungsnehmer. Anhand dieser siebenstelligen Kombination aus Zahlen und Buchstaben kann die Zulassungsbehörde bei der Anmeldung des Motorrads online überprüfen, ob für das Motorrad ein Versicherungsschutz vorliegt.

Das elektronische Verfahren ermöglicht einen einfachen und kostengünstigen Austausch zwischen Versicherungsgesellschaft und Zulassungsstelle. Vorteil für den Versicherungsnehmer: Ein papierloser und schnellerer Ablauf.

Grobe Fahrlässigkeit

Laut Rechtsprechung liegt grobe Fahrlässigkeit vor, wenn jemand die erforderliche Sorgfalt in einem besonderen Maße außer Acht lässt. In der Motorradversicherung riskiert der Versicherungsnehmer im Schadenfall damit den Schutz seiner Haftpflicht- und Kaskoversicherung. In der Praxis wägen die Versicherungen jedoch von Fall zu Fall ab. Das Versicherungsvertragsgesetz regelt seit Januar 2008, dass jeder Motorradfahrer auch bei grober Fahrlässigkeit zumindest Anspruch auf einen Teilersatz hat.

Beispiele für grobfahrlässig herbeigeführte Unfälle sind Verkehrsdelikte wie Rotlichtverstöße oder Fahren unter Einfluss von Alkohol. Auch das Aufbewahren von Wertsachen an oder auf einem öffentlich abgestellten Motorrad kann als grob fahrlässig eingestuft werden.

In vielen Tarifen verzichten die Versicherer mittlerweile ganz auf den Einwand des groben Verschuldens, es sei denn ein Schaden ist unter Einfluss von Alkohol oder Drogen zustande gekommen oder der Versicherungsnehmer hat grob fahrlässig einen Diebstahl ermöglicht.

Haftpflichtschutz

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist im Rahmen der Motorradversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Der Haftpflichtschutz deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die der Versicherungsnehmer gegenüber Dritten verursacht hat. Die Haftpflichtversicherung stellt sicher, dass der Versicherungsnehmer im Falle eines von ihm verschuldeten Unfalls für entstandene Schäden auf Seiten der Gegenpartei aufkommen kann.

Die Höhe der Versicherungsbeiträge für die Haftpflichtversicherung hängt von unterschiedlichen Risikomerkmalen ab. Beispiele: Motorradart, Motorstärke, Zulassungsort, Schadensfreiheitsklasse, Besitzdauer des Führerscheins uvm.

Krad

„Krad“ ist die Kurzform von „Kraftrad“. Bei Krädern handelt es sich um Zweiradfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer Leistung von mehr als 45 km/h.

Fahrer von Leichtkrafträdern (weniger als 125 ccm bzw. 11kW) benötigen einen Führerschein der Klasse A1. Für das Fahren von Krädern mit größerem Hubraum und höherer Leistung ist ein Führerschein der Klasse A erforderlich.

Fahranfänger unter 25 Jahre deren Fahrerlaubnis jünger als 2 Jahre ist, dürfen nur Krafträder mit maximal 25kW Leistung und einem Leistung/Leergewicht-Verhältnis von nicht mehr als 0,16kW/kg fahren.

Regionalklassen

Regionalklassen werden jedes Jahr auf Grundlage von statistischen Entwicklungen neu berechnet. Grundlage der Betrachtung ist die Häufigkeit von Unfällen und die Höhe der entstandenen Schäden. Je mehr oder je teurere Unfälle in dem jeweiligen Zulassungsbezirk verursacht wurden, desto höher ist die Regionalklasse und desto teurer ist die Prämie der Motorradversicherung.

Die regionale Unterscheidung ist lediglich eine Empfehlung des Gesamtverbands Deutsche Versicherungswirtschaft (GDV). Die Versicherungsunternehmen müssen dieser nicht zwingend folgen.

Saisonkennzeichen

Ein Saisonkennzeichen ist für Versicherungsnehmer interessant, die ihr Motorrad nur in den Sommermonaten benutzen. Vorteil: Wegen der kürzeren Zulassungsdauer sind die Versicherungskonditionen günstiger als für Fahrzeuge mit regulärem Kennzeichen.

Der Geltungszeitraum des Saisonkennzeichens ist auf der rechten Seite des Nummernschildes vermerkt. Oberhalb des Striches wird der Monat des Geltungsbeginns, unterhalb der des Zulassungsendes angezeigt. Der Zulassungszeitraum liegt zwischen zwei und elf Monaten und ist vom Versicherten frei wählbar. Nach Ablauf der Zulassungsdauer besteht kein Versicherungsschutz mehr. Ab diesem Zeitpunkt ist das Fahrzeug nicht weiter für den öffentlichen Verkehr zugelassen.

Schutzbrief

Der Schutzbrief (auch: Verkehrs-Service-Police) ist eine Tarifoption, die den Umfang einer Motorradversicherung erweitert. Die Leistungen sind von Versicherer zu Versicherer verschieden. In der Regel umfasst ein Schutzbrief kostenlose Pannenhilfe, Bereitstellung eines Mietmotorrads, sowie den Krankenrücktransport. Oftmals werden Übernachtungskosten, Fahrzeugbergung und -rücktransport übernommen. Bei fremdverschuldeten Unfällen im Ausland sind zusätzlich die Kosten gedeckt, die durch ausländische Versicherungen nicht übernommen werden. Zudem ist in Schutzbriefen Hilfe bei Dokumentendiebstahl enthalten.

Für Mitglieder eines Automobilclubs ist der Einschluss eines Schutzbriefs meist nicht notwendig, da eine Mitgliedschaft in der Regel die gleichen Leistungen absichert.

Selbstbeteiligung

Bei Abschluss einer Motorrad-Versicherung kann auf Wunsch des Versicherungsnehmers eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Sie ist der Betrag, den ein Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst zu tragen bereit ist. Selbstbeteiligungen sind nur bei Kaskoversicherungen möglich.

Die Höhe des Selbstbehalts wählt der Versicherte selbst. In der Regel liegt sie zwischen 150 und 1000 Euro. Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger wird die Versicherungsprämie.

Da die Vollkaskoversicherung die Teilkasko beinhaltet, darf der Selbstbehalt in der Teilkasko den Selbstbehalt in der Vollkasko nicht überschreiten.

Zahlweise

Dem Versicherungsnehmer steht es in der Regel frei, in welchem Turnus er seinen Versicherungsbetrag bezahlen möchte. Er hat die Wahl zwischen der jährlichen, halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Zahlweise für seine Motorradversicherung. Bei unterjähriger Zahlung werden Zuschläge auf die Jahresprämie fällig, deren Höhe je nach Gesellschaft variieren kann. Üblicherweise betragen die Zuschläge jedoch 2% für halbjährliche, 3% für vierteljährliche und 5% für monatliche Zahlweise.