Motorradversicherung Lexikon
- ABS
- Erstzulassung
- eVB
- Grobe Fahrlässigkeit
- Haftpflichtschutz
- Krad
- Regionalklassen
- Saisonkennzeichen
- Schutzbrief
- Selbstbeteiligung
- Zahlweise
ABS
Erstzulassung
Das Datum der Erstzulassung ist im Fahrzeugschein (Teil 1 der Zulassungsbescheinigung) vermerkt. Es ist nicht zwingend identisch mit dem Baujahr. Hat ein fabrikneues Motorrad bspw. eine lange Standzeit beim Händler, weichen Baujahr und Datum der Erstzulassung voneinander ab.
Mit dem Erstzulassungsdatum lässt sich die Nutzungsdauer eines Kraftrads und somit auch sein Wert bestimmen. Zudem spielt die Angabe der Erstzulassung eine Rolle für die Motorrad-Versicherung. Beispiel: Ein Tarif beinhaltet eine Neuwertentschädigung, die nur für eine gewisse Zeitspanne gültig ist.
Je nach Datum der Erstzulassung gelten für Motorräder unterschiedliche Vorschriften in der StVO, z.B. in Hinblick auf Lärm- und Abgasverhalten oder auf die Platzierung von Blinkern und Spiegeln. Liegt die Erstzulassung eines Motorrads jedoch zeitlich vor einer Vorschriftsänderung der StVO, ist es nicht an die neuen Regelungen gebunden.
eVB
Im Rahmen der Zulassungsverfahren von Kfz ersetzt die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) seit 1. März 2008 die Versicherungsbestätigungskarte aus Papier („Doppel“-/Deckungskarte).
Die Versicherer übermitteln die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) per SMS, E-Mail und/oder Post an den Versicherungsnehmer. Anhand dieser siebenstelligen Kombination aus Zahlen und Buchstaben kann die Zulassungsbehörde bei der Anmeldung des Motorrads online überprüfen, ob für das Motorrad ein Versicherungsschutz vorliegt.
Das elektronische Verfahren ermöglicht einen einfachen und kostengünstigen Austausch zwischen Versicherungsgesellschaft und Zulassungsstelle. Vorteil für den Versicherungsnehmer: Ein papierloser und schnellerer Ablauf.
Grobe Fahrlässigkeit
Laut Rechtsprechung liegt grobe Fahrlässigkeit vor, wenn jemand die erforderliche Sorgfalt in einem besonderen Maße außer Acht lässt. In der Motorradversicherung riskiert der Versicherungsnehmer im Schadenfall damit den Schutz seiner Haftpflicht- und Kaskoversicherung. In der Praxis wägen die Versicherungen jedoch von Fall zu Fall ab. Das Versicherungsvertragsgesetz regelt seit Januar 2008, dass jeder Motorradfahrer auch bei grober Fahrlässigkeit zumindest Anspruch auf einen Teilersatz hat.
Beispiele für grobfahrlässig herbeigeführte Unfälle sind Verkehrsdelikte wie Rotlichtverstöße oder Fahren unter Einfluss von Alkohol. Auch das Aufbewahren von Wertsachen an oder auf einem öffentlich abgestellten Motorrad kann als grob fahrlässig eingestuft werden.
In vielen Tarifen verzichten die Versicherer mittlerweile ganz auf den Einwand des groben Verschuldens, es sei denn ein Schaden ist unter Einfluss von Alkohol oder Drogen zustande gekommen oder der Versicherungsnehmer hat grob fahrlässig einen Diebstahl ermöglicht.
Haftpflichtschutz
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist im Rahmen der Motorradversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Der Haftpflichtschutz deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die der Versicherungsnehmer gegenüber Dritten verursacht hat. Die Haftpflichtversicherung stellt sicher, dass der Versicherungsnehmer im Falle eines von ihm verschuldeten Unfalls für entstandene Schäden auf Seiten der Gegenpartei aufkommen kann.
Die Höhe der Versicherungsbeiträge für die Haftpflichtversicherung hängt von unterschiedlichen Risikomerkmalen ab. Beispiele: Motorradart, Motorstärke, Zulassungsort, Schadensfreiheitsklasse, Besitzdauer des Führerscheins uvm.
Krad
„Krad“ ist die Kurzform von „Kraftrad“. Bei Krädern handelt es sich um Zweiradfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer Leistung von mehr als 45 km/h.
Fahrer von Leichtkrafträdern (weniger als 125 ccm bzw. 11kW) benötigen einen Führerschein der Klasse A1. Für das Fahren von Krädern mit größerem Hubraum und höherer Leistung ist ein Führerschein der Klasse A erforderlich.
Fahranfänger unter 25 Jahre deren Fahrerlaubnis jünger als 2 Jahre ist, dürfen nur Krafträder mit maximal 25kW Leistung und einem Leistung/Leergewicht-Verhältnis von nicht mehr als 0,16kW/kg fahren.Regionalklassen
Regionalklassen werden jedes Jahr auf Grundlage von statistischen Entwicklungen neu berechnet. Grundlage der Betrachtung ist die Häufigkeit von Unfällen und die Höhe der entstandenen Schäden. Je mehr oder je teurere Unfälle in dem jeweiligen Zulassungsbezirk verursacht wurden, desto höher ist die Regionalklasse und desto teurer ist die Prämie der Motorradversicherung.
Die regionale Unterscheidung ist lediglich eine Empfehlung des Gesamtverbands Deutsche Versicherungswirtschaft (GDV). Die Versicherungsunternehmen müssen dieser nicht zwingend folgen.
Saisonkennzeichen
Ein Saisonkennzeichen ist für Versicherungsnehmer interessant, die ihr Motorrad nur in den Sommermonaten benutzen. Vorteil: Wegen der kürzeren Zulassungsdauer sind die Versicherungskonditionen günstiger als für Fahrzeuge mit regulärem Kennzeichen.
Der Geltungszeitraum des Saisonkennzeichens ist auf der rechten Seite des Nummernschildes vermerkt. Oberhalb des Striches wird der Monat des Geltungsbeginns, unterhalb der des Zulassungsendes angezeigt. Der Zulassungszeitraum liegt zwischen zwei und elf Monaten und ist vom Versicherten frei wählbar. Nach Ablauf der Zulassungsdauer besteht kein Versicherungsschutz mehr. Ab diesem Zeitpunkt ist das Fahrzeug nicht weiter für den öffentlichen Verkehr zugelassen.
Schutzbrief
Der Schutzbrief (auch: Verkehrs-Service-Police) ist eine Tarifoption, die den Umfang einer Motorradversicherung erweitert. Die Leistungen sind von Versicherer zu Versicherer verschieden. In der Regel umfasst ein Schutzbrief kostenlose Pannenhilfe, Bereitstellung eines Mietmotorrads, sowie den Krankenrücktransport. Oftmals werden Übernachtungskosten, Fahrzeugbergung und -rücktransport übernommen. Bei fremdverschuldeten Unfällen im Ausland sind zusätzlich die Kosten gedeckt, die durch ausländische Versicherungen nicht übernommen werden. Zudem ist in Schutzbriefen Hilfe bei Dokumentendiebstahl enthalten.
Für Mitglieder eines Automobilclubs ist der Einschluss eines Schutzbriefs meist nicht notwendig, da eine Mitgliedschaft in der Regel die gleichen Leistungen absichert.
Selbstbeteiligung
Bei Abschluss einer Motorrad-Versicherung kann auf Wunsch des Versicherungsnehmers eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Sie ist der Betrag, den ein Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst zu tragen bereit ist. Selbstbeteiligungen sind nur bei Kaskoversicherungen möglich.
Die Höhe des Selbstbehalts wählt der Versicherte selbst. In der Regel liegt sie zwischen 150 und 1000 Euro. Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger wird die Versicherungsprämie.
Da die Vollkaskoversicherung die Teilkasko beinhaltet, darf der Selbstbehalt in der Teilkasko den Selbstbehalt in der Vollkasko nicht überschreiten.