Motorradversicherung Häufige Fragen
- Warum werde ich im Vergleich nach dem Vorhandensein von ABS gefragt?
- Was bedeutet Regionalklasse?
- Was heißt "Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit"?
- Was sind die Vorteile von Saisonkennzeichen?
- Welche Schäden sind durch die Motorrad-Versicherung abgedeckt?
- Wie läuft die Zulassung meines Motorrads ab?
- Wozu brauche ich einen Schutzbrief?
Warum werde ich im Vergleich nach dem Vorhandensein von ABS gefragt?
Das ABS (Antiblockiersystem) regelt den Bremsdruck in kurzen Intervallen und verhindert damit beim Bremsen besonders auf glattem Untergrund ein Blockieren der Räder. Vorteil: Mit diesem technischen System bleibt das Motorrad auch bei einer Vollbremsung lenkbar.
Ist das zu versichernde Motorrad also mit ABS ausgestattet, wird es im Straßenverkehr als sicherer eingestuft. Dies hat einen positiven Effekt auf die Höhe der für Sie errechneten Versicherungstarife.
Was bedeutet Regionalklasse?
In der Kraftrad-Versicherung werden Motorräder je nach Zulassungsort bzw. Wohnort des Versicherten in Regionalklassen eingestuft. Diese Maßnahme soll dazu dienen, den Versicherungsschutz für Motorräder gerechter und differenzierter zu gestalten.
Der Gesamtverband Deutsche Versicherungswirtschaft (GDV) nimmt alljährlich eine Neu-Berechnung der Regionalklassen auf Basis von statistischen Auswertungen vor. Maßgebliche Faktoren sind hierbei die Anzahl und Schweregrad der aufgetretenen Unfälle in den einzelnen Regionen.
Die Regionalklasse wirkt sich auf die Prämie Ihrer Motorrad-Versicherung aus. So steigt der Versicherungsbeitrag bspw. an, wenn Sie Ihr Motorrad in einer Großstadt zugelassen haben. Grund: In Ballungsräumen kommt es statistisch gesehen häufiger zu einem Unfall als in ländlichen Gegenden.
Was heißt "Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit"?
Was sind die Vorteile von Saisonkennzeichen?
Viele Motorradfahrer benutzen ihr Motorrad nur im Sommer. Hier empfiehlt es sich, mit einem Saisonkennzeichen die Zulassung auf genau diesen Zeitraum zu begrenzen. Vorteile: Der Versicherungsnehmer muss nicht zwei Mal im Jahr die Zulassungsstelle aufsuchen, um sein Motorrad an- bzw. für den Winter vorübergehend wieder abzumelden. Der Versicherungsbeitrag fällt entsprechend geringer aus als bei einer ganzjährigen Zulassung.
Die saisonale Zulassungsdauer kann vom Versicherten gewählt werden. Er muss sich jedoch an den Zeitraum von mindestens zwei bis höchstens elf Monate halten.
Besonders für Saisonfahrzeuge sollte der Versicherungsnehmer die Tarife jedoch genau vergleichen. Während einige Versicherungen Haltern von Saisonfahrzeugen spezielle Rabatte für „Wenigfahrer“ und Garagenwagen einräumen, verlangen andere Versicherer höhere Monatsprämien für Saisonfahrzeuge als für Fahrzeuge, die das ganze Jahr zugelassen sind.