Wichtige Fragen in Kürze

  • Wozu eine Private Krankenzusatzversicherung?

    Wozu eine Private Krankenzusatzversicherung?

    Durch eine private Ergänzungsversicherung können Sie die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen um zusätzliche Leistungsbausteine erweitern. So kommen auch Kassenpatienten in den Genuss von den Vorteilen einer Privaten Krankenversicherung. Je nach persönlichem Bedarf kann man in der Privaten Krankenzusatzversicherung seinen Leistungsumfang wählen. So können im Versicherungsvertrag bspw. Heilpraktikerbehandlung, besondere Zahnleistungen oder bessere Vorsorgeleistungen vereinbart werden.

  • Welche Ergänzungstarife bietet die Private Krankenzusatzversicherung an?

    Welche Ergänzungstarife bietet die Private Krankenzusatzversicherung an?

    Je nach Versicherer und nach Tarif unterscheiden sich die ergänzenden Leistungen. Grund: Die Ergänzungstarife weisen neben unterschiedlichen Leistungsschwerpunkten auch erhebliche Unterschiede in der prozentualen Erstattung auf.

    Folgende Leistungen bietet die Private Krankenzusatzversicherung:

    • Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
    • Freie Krankenhauswahl
    • Hilfsmittel wie Brillen und Kontaktlinsen etc.
    • Hoher Zahnersatz, Inlays
    • Psychotherapie
    • Heilpraktikerbehandlung, homöopathische Arztleistungen
    • Massagen, Fango, Heilbäder
    • Auslandsschutz
    • Selten: Rückerstattung der Praxisgebühr

  • Was versteht man unter Modultarifen?

    Was versteht man unter Modultarifen?

    Beim Angebot der Modultarife unterscheidet die Private Krankenzusatzversicherung folgende Leistungsbereiche: den ambulanten und den stationären Bereich, den Zahn-Bereich, das Krankenhaustagegeld, das Krankentagegeld und die Pflegeergänzung. Die Leistungen, die in den einzelnen Modulen angeboten werden, können je nach Wunsch des Versicherungsnehmers miteinander kombiniert werden. Die Leistungen können dabei auch bei mehreren Versicherern abgeschlossen werden.

  • Wie errechnet sich die Höhe der Beitragssätze?

    Wie errechnet sich die Höhe der Beitragssätze?

    Die monatlichen Beiträge der Krankenzusatzversicherung errechnen sich aus dem Eintrittsalter, Geschlecht der versicherten Person und ihrem momentanen Gesundheitszustand. Der Krankenzusatzversicherer erkundigt sich nach Krankheiten oder Unfällen in den letzten Jahren. Auch Zahnbehandlungen und Aufenthalte in einer Klinik werden abgefragt. Leidet der Antragssteller zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses an einer Krankheit, verlangen einige Anbieter einen höheren Beitrag. Zum Teil lehnt die Krankenzusatzversicherung den Antrag aber auch ganz ab. Aus diesem Grund sollte man sich möglichst für eine Private Krankenzusatzversicherung entscheiden, solange man noch jung und gesund ist.


Krankenzusatzversicherung Ratgeber

Vorteile der Privaten Krankenzusatzversicherung

Im Gegensatz zur Privaten Krankenversicherung, die eine bestimmte Einkommensgrenze voraussetzt, kann eine Private Krankenzusatzversicherung von allen gesetzlich Krankenversicherten abgeschlossen werden. Eine private Krankenzusatzversicherung dient einer wesentlich höheren Leistungsabdeckung im Krankheitsfall. Sie ist die optimale Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie schließt für Versicherungsnehmer, die sich nicht privat krankenversichern können, die Lücke zu den gesetzlichen Leistungen. Grund: die Krankenkassen zahlen meist nur noch das nötigste für Krankenhausaufenthalt, Zahnersatz, medizinischen Hilfsmitteln, etc. Mit einer Privaten Zusatz-Krankenversicherung sind Sie nicht mehr nur auf die gesetzlichen Leistungen angewiesen. Sie können sich als Gesetzlich Versicherter Leistungsbausteine - wie z.B. Unterbringung in einem Ein-Bett-Zimmer mit Chefarztbehandlung, Heilpraktikerbehandlung oder entsprechende Ersatzleistungen bei Zahnbehandlungen - je nach Wunsch und Bedarf hinzu wählen. Je nach Leistungsumfang deckt die Private Krankenzusatzversicherung diese Kosten ab.

Die Beiträge der Privaten Krankenzusatzversicherung können steuerlich abgesetzt werden. Auf diese Weise kann man sich einen Teil der entstandenen Kosten zurück holen.

Leistungen der Privaten Krankenzusatzversicherung

Der Leistungsumfang einer Krankenzusatzversicherung kann von der versicherten Person ganz individuell gestaltet werden. Hier ist zu überlegen, welche Leistungen man in Anspruch nehmen möchte. Es gibt stationäre Tarife, die bei einem Krankenhausaufenthalt die Behandlung durch den Chefarzt beinhalten, sowie die Option auf ein Einzel- oder Zweibettzimmer. Durch eine private Krankenzusatzversicherung, lassen sich auch die Zuzahlungen bei Klinikaufenthalten oder Kuraufenthalten absichern.

Sehr sinnvoll ist auch die Vereinbarung von Krankenhaustagegeld oder Krankentagegeld. Durch einen Klinikaufenthalt entstehen schnell hohe Kosten. Auch bei Arbeitsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum hinweg zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein sehr geringes Krankengeld. Mit einer Privaten Krankenzusatzversicherung können diese Kosten aufgefangen werden.

Die Private Krankenzusatzversicherung erstattet dem Versicherungsnehmer die Kosten für verschriebene Arzneimittel. Er muss also keine Zuzahlungen aus eigener Tasche leisten. Mit der Absicherung in einer Privaten Krankenzusatzversicherung muss der Versicherte auch auf alternative Behandlungsmethoden wie Akupunktur etc. nicht länger verzichten.

Viele Menschen verzichten auf medizinische Hilfsmittel wie z. B. Hörgeräte, da diese bei der Zuzahlung recht Kosten aufwendig sein können. Auch diese Zuzahlung, lässt sich mit einem ambulanten Tarif der Privaten Zusatzkrankenversicherung abdecken.

Höhe der Beitragssätze

Die monatlichen Beiträge der Krankenzusatzversicherung errechnen sich aus dem Eintrittsalter, Geschlecht der versicherten Person und ihrem momentanen Gesundheitszustand. Der Krankenzusatzversicherer erkundigt sich nach Krankheiten oder Unfällen in den letzten Jahren. Auch Zahnbehandlungen und Aufenthalte in einer Klinik werden abgefragt. Leidet der Antragssteller zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses an einer Krankheit, verlangen einige Anbieter einen höheren Beitrag. Zum Teil lehnt die Krankenzusatzversicherung den Antrag aber auch ganz ab. Aus diesem Grund sollte man sich möglichst für eine Private Krankenzusatzversicherung entscheiden, solange man noch jung und gesund ist.

Absicherung im Urlaub

Benötigen Sie während Ihres Urlaubs im Ausland ärztliche Hilfe oder müssen im Krankenhaus behandelt werden, übernimmt die Private Kranken-Zusatzversicherung die anfallenden Kosten. Sollte der Auslandsaufenthalt aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls abgebrochen werden müssen, kann der Versicherte oftmals nicht eigenständig ins Heimatland zurückreisen. Die Private Krankenzusatzversicherung übernimmt die Kosten für den Rücktransport in einem Krankenwagen oder gar einem Helikopter.

Schutz für die Familie

Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die Familie mitversichert ist, müssen bei der Privaten Krankenzusatzversicherung die Familienmitglieder extra versichert werden. So kann aber die Absicherung für die Familienangehörigen individuell gestaltet werden. Für ein Kind ist z.B. die Unterbringung in einem Ein-Bett-Zimmer im Krankenhaus nicht unbedingt sinnvoll, da Kinder in der Regel nicht gerne allein sind. Erwachsene hingegen legen bei Klinikaufenthalten besonderen Wert auf Ruhe und die Wahrung Ihrer Intimsphäre. Auch sind bei Kindern die Zahnersatzleistungen zunächst weniger relevant. Diese Leistungen können später ohnehin wieder in den Vertrag aufgenommen werden. Hier lohnt es sich auf jeden Fall, sich über die verschiedenen Tarife für Familienmitglieder zu informieren. Die verschiedenen Anbieter geben auf Ihren Webseiten reichlich Auskunft über verschiedene Möglichkeiten der Familienabsicherung für eine Private Krankenzusatzversicherung.

Zahnzusatzversicherung

Gerade die Kosten bei der Zahnbehandlung steigen durch die neue Gesundheitsreform ständig an. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten nur noch einen Mindestanteil der Kosten für zahnmedizinische Maßnahmen. Diese Lücke lässt sich mit einer Zahnzusatzversicherung schließen. Hier hat man die Auswahl zwischen einer Teilübernahme und der vollständigen Übernahme der Kosten für den Zahnarzt oder Kieferorthopäden. Achtung: zum Zeitpunkt des Versicherungsvertragsabschlusses laufende Zahnbehandlungen werden nicht von der neuen Privaten Krankenversicherungsgesellschaft übernommen. Schließen Sie nach Möglichkeit die Private Zahnzusatzversicherung vor einer Zahnbehandlung ab. Allerdings haben Sie eine dreimonatige Wartefrist, bis die Leistungspflicht der Zahnzusatzversicherung beginnt.

Kündigung

Eine Private Krankenzusatzversicherung ist jederzeit wieder kündbar. Die Kündigungsfristen sind den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Allerdings sollte man sich eine Kündigung gut überlegen. Auch wenn die Private Krankenzusatzversicherung nur selten in Anspruch genommen wird: das voranschreitende Alter bringt gewisse gesundheitliche Beeinträchtigungen mit sich, die eventuell einer längerfristigen Behandlung bedürfen. Diese Kosten können dann schwer ins Gewicht fallen. Wer schon in jungen Jahren eine Private Krankenzusatzversicherung abschließt, hat für den späteren Krankheitsfall sehr gut vorgesorgt.

Unbedingt vergleichen!

Vor Abschluss einer Krankenzusatzversicherung sollte man die Leistungen und Konditionen der einzelnen Anbieter sorgfältig miteinander vergleichen. Die Anbieter von Privaten Krankenzusatzversicherungen beurteilen die Merkmale und Risiken des Antragsstellers auf andere Art und Weise. So kommt es teilweise zu hohen Prämien- bzw. Leistungsunterschieden. Deshalb lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Versicherungsunternehmen. Mit dem Online-Rechner erfahren Sie mit wenigen Eingaben, welche Versicherungsgesellschaft für Sie die Richtige ist.