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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Handelt es sich um Sachschäden, muss der Halter des Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.

    Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet. Über die vertraglich festgelegte Deckungssumme wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer.

  • Welche Schäden werden übernommen?

    Welche Schäden werden übernommen?

    Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
    Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.

  • Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Ja. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen

  • Was passiert wenn der Hund stirbt?

    Was passiert wenn der Hund stirbt?

    In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.

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Hundehalterhaftpflicht Ratgeber

Selbst der bravste Hund hat Instinkte

Auch wenn Sie sich sicher sind, dass Ihr Hund keiner Fliege was zu Leide tut: eine Hundehalterhaftpflichtversicherung sollten Sie trotzdem abschließen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Halter einer Dogge oder eines Dackels sind. Selbst der kleinste Hund kann schnell einmal einen großen Schaden anrichten. So kann auch er den Briefträger beißen oder den teuren Teppich der Großtante verunreinigen.

Die Hundehalterhaftpflicht springt für Sie in die Bresche

Als Hundehalter sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass Sie für alle Schäden, die Ihr Vierbeiner verursacht, haften. Dabei ist es gleichgültig, ob Sie sich schuldhaft verhalten haben oder nicht. Allein die Tatsache, dass Sie einen Hund halten, macht Sie verantwortlich für jedes Fehlverhalten des Tieres und die möglichen Folgen.

Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung kommt für die Kosten der von Ihrem Hund verursachten Schäden auf. Sie leistet die gegen Sie bestehenden Schadenersatzforderungen von Dritten, die durch Ihren Hund zu Schaden gekommen sind. Zudem schützt die Hundehaftpflicht-Versicherung auch vor unberechtigten Ansprüchen Dritter Ihnen gegenüber.

Darauf sollten Sie bei einem Vergleich achten

Die Angebote sind vielfältig und unterschiedlich. Selbstverständlich sollte man sich vor Abschluss einer Versicherung gründlich informieren und neben den Beitragskosten auch die Leistungen und Bedingungen der Anbieter vergleichen.

Folgende Gesichtspunkte sollten Sie dabei genau prüfen:

Selbstbeteiligung

Falls ein Selbstbehalt überhaupt Bestandteil der Versicherung ist, sollten Sie genau überlegen, ob Sie einen solchen wählen und wenn ja, in welcher Höhe Sie bereit sind, eventuelle Schäden aus eigener Tasche zu bezahlen. Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger ist die Versicherungsprämie.

Sondertarife

Gerade wenn Sie einen als gefährlich eingestuften Hund, wie z.B. einen Kampfhund versichern möchten, verlangen die Hundehalterhaftpflicht-Versicherer oft höhere Beiträge.

Leinenzwang

Wenn sich eine derartige Klausel in den Versicherungsbedingungen finden sollte, wird im Schadensfall nur dann gezahlt, wenn der Hund angeleint war. Dies gilt in der Regel allerdings nur für sogenannte Kampfhunde. Allerdings gibt es bestimmte Hundeverordnungen. Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und regeln Vorschriften wie Leinenzwang und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass diese regionalen Bestimmungen eingehalten werden.

Deckungssumme

Man sollte den Höchstbetrag, mit der Schäden versichert sind, nicht zu gering wählen. Vor allem bei Personenschäden sind hohe Schadenssummen im Millionenbereich keine Seltenheit.

Versicherungsumfang

Achten Sie bei der Wahl des Hundehalterhaftpflichtversicherers darauf, dass er neben den Sach- und Personenschäden möglichst auch Vermögensschäden und Mietsachschäden (Türen der Mietwohnung oder im Hotel) in seine Versicherungsleistungen mit einschließt.

Versicherte Personen

Für den Fall, dass Sie Ihren Hund von Zeit zu Zeit in die Obhut anderer Personen geben oder von anderen Personen ausführen lassen, sollten auch "Hundesitter" oder der Hundeführer abgesichert sein.

Aktivitäten

Wenn der Hund zum Beispiel an Hunderennen teilnimmt, sollten solche Veranstaltungen samt Training im Versicherungsumfang enthalten sein.

Die Frage nach den Versicherungsbedingungen beim Abschluss ist also von großer Bedeutung. Wichtig sind darüber hinaus Ausschlüsse, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten.

Verhalten im Schadenfall

Wenn es zu einem Schaden gekommen ist, sollte unverzüglich die Versicherungsgesellschaft in Kenntnis gesetzt werden (innerhalb einer Woche). Es ist die Pflicht des versicherten Hundebesitzers, als Verursacher detaillierte und wahrheitsgetreue Informationen über den Schaden gegenüber dem Versicherer zu machen. Falls er dies nicht tut, läuft er Gefahr, den Versicherungsschutz zu verlieren. Auf der anderen Seite muss die geschädigte Person innerhalb einer Woche ihren Schadenersatzanspruch anzeigen. Die Schadenanzeige sollte nach Möglichkeit gemeinsam mit dem Geschädigten verfasst und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

Der Versicherte sollte alles dafür tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Darunter fällt z.B. auch, sich um die verletzte Person zu kümmern, die Unfallstelle abzusichern und Notdienste verständigen. Des Weiteren muss der Hundebesitzer seinem Versicherungsunternehmen alle rechtlichen Schritte, die der Geschädigte unternimmt, mitteilen. Sollte der Halter des Hundes Mahnbescheide o. ä. empfangen, so muss er eigenständig und unverzüglich Widerspruch einlegen. Der Schadenverursacher bzw. Versicherungsnehmer darf keinen Anspruch auf Schadenersatz akzeptieren ohne Rücksprache mit seiner Versicherungsgesellschaft gehalten zu haben.