Hundehalterhaftpflicht Ratgeber
Selbst der bravste Hund hat Instinkte
Auch wenn Sie sich sicher sind, dass Ihr Hund keiner Fliege was zu
Leide tut: eine Hundehalterhaftpflichtversicherung sollten Sie
trotzdem abschließen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Halter
einer Dogge oder eines Dackels sind. Selbst der kleinste Hund kann
schnell einmal einen großen Schaden anrichten. So kann auch er
den Briefträger beißen oder den teuren Teppich der
Großtante verunreinigen.
Die Hundehalterhaftpflicht springt für Sie in die Bresche
Als Hundehalter sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass Sie
für alle Schäden, die Ihr Vierbeiner verursacht, haften.
Dabei ist es gleichgültig, ob Sie sich schuldhaft verhalten haben
oder nicht. Allein die Tatsache, dass Sie einen Hund halten, macht Sie
verantwortlich für jedes Fehlverhalten des Tieres und die
möglichen Folgen.
Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung kommt für die Kosten der
von Ihrem Hund verursachten Schäden auf. Sie leistet die gegen
Sie bestehenden Schadenersatzforderungen von Dritten, die durch Ihren
Hund zu Schaden gekommen sind. Zudem schützt die
Hundehaftpflicht-Versicherung auch vor unberechtigten Ansprüchen
Dritter Ihnen gegenüber.
Darauf sollten Sie bei einem Vergleich achten
Die Angebote sind vielfältig und unterschiedlich.
Selbstverständlich sollte man sich vor Abschluss einer
Versicherung gründlich informieren und neben den Beitragskosten
auch die Leistungen und Bedingungen der Anbieter vergleichen.
Folgende Gesichtspunkte sollten Sie dabei genau prüfen:
Selbstbeteiligung
Falls ein Selbstbehalt überhaupt Bestandteil der Versicherung
ist, sollten Sie genau überlegen, ob Sie einen solchen
wählen und wenn ja, in welcher Höhe Sie bereit sind,
eventuelle Schäden aus eigener Tasche zu bezahlen. Je höher
der Selbstbehalt, desto niedriger ist die
Versicherungsprämie.
Sondertarife
Gerade wenn Sie einen als gefährlich eingestuften Hund, wie z.B.
einen Kampfhund versichern möchten, verlangen die
Hundehalterhaftpflicht-Versicherer oft höhere Beiträge.
Leinenzwang
Wenn sich eine derartige Klausel in den Versicherungsbedingungen
finden sollte, wird im Schadensfall nur dann gezahlt, wenn der Hund
angeleint war. Dies gilt in der Regel allerdings nur für
sogenannte Kampfhunde. Allerdings gibt es bestimmte Hundeverordnungen.
Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und regeln
Vorschriften wie Leinenzwang und Maulkorbpflicht in der
Öffentlichkeit. Voraussetzung für den Versicherungsschutz
ist, dass diese regionalen Bestimmungen eingehalten werden.
Deckungssumme
Man sollte den Höchstbetrag, mit der Schäden versichert
sind, nicht zu gering wählen. Vor allem bei Personenschäden
sind hohe Schadenssummen im Millionenbereich keine Seltenheit.
Versicherungsumfang
Achten Sie bei der Wahl des Hundehalterhaftpflichtversicherers darauf,
dass er neben den Sach- und Personenschäden möglichst auch
Vermögensschäden und Mietsachschäden (Türen der
Mietwohnung oder im Hotel) in seine Versicherungsleistungen mit
einschließt.
Versicherte Personen
Für den Fall, dass Sie Ihren Hund von Zeit zu Zeit in die Obhut
anderer Personen geben oder von anderen Personen ausführen
lassen, sollten auch "Hundesitter" oder der Hundeführer
abgesichert sein.
Aktivitäten
Wenn der Hund zum Beispiel an Hunderennen teilnimmt, sollten solche
Veranstaltungen samt Training im Versicherungsumfang enthalten
sein.
Die Frage nach den Versicherungsbedingungen beim Abschluss ist also
von großer Bedeutung. Wichtig sind darüber hinaus
Ausschlüsse, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten.
Verhalten im Schadenfall
Wenn es zu einem Schaden gekommen ist, sollte unverzüglich die
Versicherungsgesellschaft in Kenntnis gesetzt werden (innerhalb einer
Woche). Es ist die Pflicht des versicherten Hundebesitzers, als
Verursacher detaillierte und wahrheitsgetreue Informationen über
den Schaden gegenüber dem Versicherer zu machen. Falls er dies
nicht tut, läuft er Gefahr, den Versicherungsschutz zu verlieren.
Auf der anderen Seite muss die geschädigte Person innerhalb einer
Woche ihren Schadenersatzanspruch anzeigen. Die Schadenanzeige sollte
nach Möglichkeit gemeinsam mit dem Geschädigten verfasst und
von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Der Versicherte sollte alles dafür tun, um den Schaden so gering
wie möglich zu halten. Darunter fällt z.B. auch, sich um die
verletzte Person zu kümmern, die Unfallstelle abzusichern und
Notdienste verständigen. Des Weiteren muss der Hundebesitzer
seinem Versicherungsunternehmen alle rechtlichen Schritte, die der
Geschädigte unternimmt, mitteilen. Sollte der Halter des Hundes
Mahnbescheide o. ä. empfangen, so muss er eigenständig und
unverzüglich Widerspruch einlegen. Der Schadenverursacher bzw.
Versicherungsnehmer darf keinen Anspruch auf Schadenersatz akzeptieren
ohne Rücksprache mit seiner Versicherungsgesellschaft gehalten zu
haben.