Kostenlose Beratung

0800 - 755 455 411

Mo. bis Fr. 8:00 - 20:00 Uhr

Bekannt aus dem TV ARD, ZDF, RTL, PRO7, SAT1
Sie sind hier:

Kostenlose persönliche Beratung

0800 - 755 455 411
Mo. bis Fr. 8:00 - 20:00 Uhr

tierhalter@check24.de

Ihre Vorteile bei CHECK24

  • Umfassender Marktvergleich:
    Liste der teilnehmenden Tarife
  • Tarife, die es bei keinem anderen Vergleichsportal gibt
  • Kostenloser und anonymer Vergleich

Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Handelt es sich um Sachschäden, muss der Halter des Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.

    Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet. Über die vertraglich festgelegte Deckungssumme wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer.

  • Welche Schäden werden übernommen?

    Welche Schäden werden übernommen?

    Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
    Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.

  • Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Ja. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen

  • Was passiert wenn der Hund stirbt?

    Was passiert wenn der Hund stirbt?

    In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.

CHECK24 PARTNER

...und viele weitere

Hundehalterhaftpflicht Lexikon

AHB

Die „Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung“ beinhalten Regeln für die vertraglichen Rechte und Pflichten beider Versicherungsvertragspartner. Oftmals sind die AHB um spezielle Versicherungsbedingungen erweitert, die den genauen Inhalt und den Leistungsumfang des jeweiligen Versicherungsunternehmens definieren. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht-Versicherung sind Bestandteil des Geschäftsplans des Unternehmens. Bis zum Jahr 1994 mussten sie vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) genehmigt werden.

Gefährdungshaftung

Hält eine Person einen Hund als ?Luxustier, so haftet Sie automatisch aus der Gefährdung heraus. Diese sogenannte Gefährdungshaftung bezieht sich auf außervertragliche Beziehungen. Der Hundehalter ist auch ohne ein schuldhaftes Handeln für einen Schaden verantwortlich und haftbar zu machen. Grund: der Hundebesitzer schafft allein durch das Halten eines Hundes eine besondere Gefahrenquelle für seine Umwelt.

Kampfhund

Die wenigsten Hundehalter-Haftpflicht-Versicherer versichern ohne Weiteres die Halter von Kampfhunden. So erheben die meisten Versicherungsunternehmen Beitragszuschläge für Kampfhunde. Zu Kampfhunden zählen diese Rassen: American Staffordshire Terrier, Bandog, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Pitbullterrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu. Auch Kreuzungen mit den aufgezählten Rassen zählen zu den Kampfhunden.

Luxustier

Ein Luxustier wird zu privaten Zwecken als Haustier gehalten und dient im Gegensatz zu einem Nutztier weder dem Beruf, noch der Erwerbstätigkeit, noch dem Unterhalt des Halters. Diese Unterscheidung ist Basis der Hundehalterhaftpflicht-Versicherung, da es die Gefährdungshaftung des Tierhalters ausschließlich für Luxustiere gibt.

Nutztier

Nutztiere sind in der Regel Tierarten, die domestiziert sind und zum Nutzen des Besitzers gehalten und/oder gezüchtet werden. Nutztiere sind überwiegend in der Landwirtschaft eingesetzt. Aus ihnen wird z.B. Fleisch, Milch, oder Eier gewonnen. Aber auch ihre Arbeitskraft und Rohstoffe (z.B. Gelatine, Fett, Leder, Federn, Horn, etc.) macht sie zu Nutztieren. Im Gegensatz zum Halter eines Luxustiers kann der Besitzer von Nutztieren nicht in der Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert werden.

Personenschaden

Als Personenschaden wird ein Schadenereignis bezeichnet, welches den Tod oder eine Schädigung der Gesundheit oder des Körpers von Menschen zur Folge hat. Unter Gesundheitsschädigung versteht man das Verursachen oder das Verstärken eines anormalen körperlichen Zustands. Beispiel: Der Hund läuft plötzlich auf eine befahrene Straße und verursacht dadurch einen Verkehrsunfall, bei dem Personen verletzt oder sogar getötet werden.

Risikoausschluss

Im Basisschutz der Privaten Hundehalterhaftpflicht sind nicht automatisch alle Schäden, die von dem Hund verursacht werden, versicherbar. Hier gewährt die Hundehaftpflichtversicherung in der Regel keinen Versicherungsschutz: Schäden, die von ?Kampfhunden verursacht werden. Auch Schadenfälle, die entstehen, weil der Versicherungsnehmer eine eventuelle Leinen- oder Maulkorbpflicht missachtet hat, sind nicht versichert. Des Weiteren Eigenschäden (Hund beschädigt Gegenstände des Versicherungsnehmers selbst) sowie Schäden an gemieteten Sachen. Auch wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht, so z.B. wenn der Hundebesitzer sein Tier auf jemanden hetzt oder dazu animiert, eine fremde Sache zu beschädigen. Landwirtschaftlich bzw. betrieblich eingesetzte Tiere werden von vornherein von der Hundehalterhaftpflichtversicherung abgelehnt.

Sachschaden

In der Privaten Hundehalter-Haftpflichtversicherung versteht man unter einem Sachschaden die Substanzschädigung oder Vernichtung von Gegenständen. Beispiel: Der Hund macht die Vase eines Dritten kaputt oder zerreißt die Hose des Briefträgers.

Vermögensschaden

Bei Vermögensschäden handelt es sich um finanzielle Schäden, die jemandem durch schuldhaftes Verhalten einer anderen Person entstehen. Die Rechtsprechung kennt "echte" und "unechte" Vermögensschäden. Ein echter Vermögensschaden tritt ohne ein Sach- oder Personenschaden auf und ist äußerst selten. Unechte Vermögensschäden sind Folge eines Sach- oder Personenschadens. Es können Schadenersatzansprüche z.B. aus entgangenem Gewinn oder der Verletzung von Persönlichkeitsrechten geltend gemacht werden.