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Eine Hausratversicherung ersetzt Ihnen im Großen und Ganzen alle beweglichen Gegenstände in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus.
Anders ausgedrückt:
Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung auf den Kopf stellen würden, dann ist alles, was herausfällt, Ihr kompletter Hausrat.
Zu Beachten ist, dass Fahrräder und Glasschäden nicht standardmäßig versichert sind. Diese Bereiche können als extra Baustein in der Hausratversicherung versichert werden.
Überhaupt nicht versichert sind gewerblich genutzte Gegenstände.
Die Wohnfläche setzt sich zusammen aus der Grundfläche aller Räume des versicherten Wohnobjekts. Mit eingeschlossen sind hierbei auch z.B. Wintergärten und Hobbyräume. Was nicht zur Wohnfläche zählt sind Treppen, Balkone/Terrassen/Loggien und auch Keller-/Speicherräume, wenn diese nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden.
Arbeitsräume von Selbstständigen und Freiberuflern in der privat genutzten Wohnung zählen ebenfalls zur Wohnfläche, wenn diese Räume gemäß den besonderen Bedingungen mitversichert werden sollen.
Die Versicherungssumme in der Hausratversicherung sollte ziemlich genau dem (Neukaufs-) Wert Ihres Hausrats entsprechen. Den genauen Wert aller Gegenstände und Möbel Ihres Hausrats zu ermitteln ist sehr aufwendig. Trotzdem sollte die Ermittlung genau sein, denn liegt die Versicherungssumme unter dem Wert Ihres Hausrats, droht Ihnen eine Unterversicherung. Unterversicherung bedeutet, dass Ihnen Schäden nur anteilig ersetzt werden.
Ein Unterversicherungsverzicht garantiert, dass Sie im Schadensfall nicht vom Versicherer auf die Höhe all Ihres Hab und Guts geprüft werden. Der Unterversicherungsverzicht stellt eine vom Versicherer vorgeschlagene Mindestversicherungssumme von ca. 650€ pro qm dar.
Allerdings sollte hierbei beachtet werden, dass Sie maximal Anspruch auf die Mindestversicherungssumme haben z.B. 50qm * 650 € = 32500 €. Hier würde die Versicherung im Schadensfall max. 32500 € auszahlen selbst wenn Ihr Hausrat deutlich mehr wert ist.
Sollten Sie einen Unterversicherungsverzicht wünschen, ist es ratsam die errechnete Summe mit Ihrem Einrichtungsstil bzw. Ihren Anschaffungen zu vergleichen.
Die Hausratversicherung ersetzt alle Schäden die im Zusammenhang mit folgenden Gefahren entstehen:
- Brand,Die Gefahr “Elementarschäden” (Hochwasser, Erdrutsch etc.) kann noch zusätzlich versichert werden.
Eine Hausratversicherung deckt zunächst Schäden an allen beweglichen Gegenständen ab, die sich im Haus bzw. der Wohnung befinden.
Als Hauseigentümer haben Sie Ihr Wohngebäude gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm/Hagel etc. versichert. Ähnliche Gefahren werden zwar auch durch eine Hausratversicherung abgedeckt, allerdings gibt es einen großen Unterschied. Eine Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude und alles, was fest mit diesem verbunden ist, also z.B. Mauern, Fliesen, fest verlegte Böden und Einbaumöbel sowie technische Anlagen zum Betrieb des Hauses (Beispiel: Heizung).
In einem kleinen Bereich gibt es jedoch eine Überschneidung der beiden Versicherungen, wie z.B. bei Markisen oder Satellitenanlagen.