Ihre Hotline

Ihre Hotline
0800 - 755 455 413
Mo. bis Fr. 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne beraten Sie unsere Experten kostenlos und ganz unverbindlich!

Wichtige Fragen in Kürze

  • Was zählt zur Wohnfläche?

    Was zählt zur Wohnfläche?

    Die Wohnfläche setzt sich zusammen aus der Grundfläche aller Räume des versicherten Wohnobjekts. Mit eingeschlossen sind hierbei auch z.B. Wintergärten und Hobbyräume. Was nicht zur Wohnfläche zählt sind Treppen, Balkone/Terrassen/Loggien und auch Keller-/Speicherräume, wenn diese nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden.

    Arbeitsräume von Selbstständigen und Freiberuflern in der privat genutzten Wohnung zählen ebenfalls zur Wohnfläche, wenn diese Räume gemäß den besonderen Bedingungen mitversichert werden sollen.

  • Was sind Nutzwärmeschäden?

    Was sind Nutzwärmeschäden?

    Von Nutzwärmeschäden spricht man, wenn versicherte Gegenstände Brandschäden davontragen, nachdem sie bewusst der Wärme (zur Bearbeitung oder sonstigen Zwecken) ausgesetzt wurden. Nutzwärmeschäden können z.B. auf dem Herd, durch das Bügeleisen oder in einer Wäscherei entstehen.

  • Was versteht man unter “Außenversicherung”?

    Was versteht man unter “Außenversicherung”?

    Gebrauchsgegenstände, die zum versicherten Hausrat zählen, sind auch außerhalb der Wohnräume weltweit vorübergehend mitversichert, wenn sie Eigentum des Versicherten oder einer Person sind, die mit dem Versicherten in häuslicher Gemeinschaft lebt. Für Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben und sich zu Ausbildungszwecken oder zur Erfüllung von Wehr- bzw. Zivildienst nicht in den versicherten Wohnräumen befinden, erstreckt sich der Hausratversicherungsschutz vorübergehend solange, bis sie selbst einen eigenen Hausstand gegründet haben.

  • Wird grobe Fahrlässigkeit mitversichert?

    Wird grobe Fahrlässigkeit mitversichert?

    Wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit zurückgeführt werden kann, erlischt der Versicherungsschutz der Hausratversicherung. Im konkreten Beispiel bedeutet das: Lässt der Versicherungsnehmer bei Verlassen seiner Wohnung das Fenster offen, handelt er grob fahrlässig. Er riskiert seinen Versicherungsschutz, wenn im oben genannten Beispiel Hausrat von Dieben gestohlen wird oder aufgrund eines Windstoßes etwas zu Bruch geht. Ein anderes Beispiel ist das Nicht-Abschließen der Wohnungstür. Wenn der Versicherte es auf diese Weise Einbrechern leicht macht, handelt er grob fahrlässig und bekommt unter Umständen den Schaden von seiner Hausratversicherung nicht ersetzt.


Unsere Partner

...und viele weitere


Hausratversicherung Vergleich

Hausratversicherung Vergleich

  • Schutz vor Risiken wie Feuer, Hagel, Sturm, Wasser, Diebstahl
  • Bis zu 60% weniger Beitrag zahlen
  • Deckungserweiterungen möglich