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Wichtige Fragen in Kürze

  • Was versichert die Hausratversicherung?

    Was versichert die Hausratversicherung?

    Eine Hausratversicherung ersetzt Ihnen im Großen und Ganzen alle beweglichen Gegenstände in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus.

    Anders ausgedrückt:

    Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung auf den Kopf stellen würden, dann ist alles, was herausfällt, Ihr kompletter Hausrat.

    Zu Beachten ist, dass Fahrräder und Glasschäden nicht standardmäßig versichert sind. Diese Bereiche können als extra Baustein in der Hausratversicherung versichert werden.

    Überhaupt nicht versichert sind gewerblich genutzte Gegenstände.

  • Was zählt zur Wohnfläche?

    Was zählt zur Wohnfläche?

    Die Wohnfläche setzt sich zusammen aus der Grundfläche aller Räume des versicherten Wohnobjekts. Mit eingeschlossen sind hierbei auch z.B. Wintergärten und Hobbyräume. Was nicht zur Wohnfläche zählt sind Treppen, Balkone/Terrassen/Loggien und auch Keller-/Speicherräume, wenn diese nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden.

    Arbeitsräume von Selbstständigen und Freiberuflern in der privat genutzten Wohnung zählen ebenfalls zur Wohnfläche, wenn diese Räume gemäß den besonderen Bedingungen mitversichert werden sollen.

  • Was ist ein Unterversicherungsverzicht?

    Was ist ein Unterversicherungsverzicht?

    Die Versicherungssumme in der Hausratversicherung sollte ziemlich genau dem (Neukaufs-) Wert Ihres Hausrats entsprechen. Den genauen Wert aller Gegenstände und Möbel Ihres Hausrats zu ermitteln ist sehr aufwendig. Trotzdem sollte die Ermittlung genau sein, denn liegt die Versicherungssumme unter dem Wert Ihres Hausrats, droht Ihnen eine Unterversicherung. Unterversicherung bedeutet, dass Ihnen Schäden nur anteilig ersetzt werden.

    Ein Unterversicherungsverzicht garantiert, dass Sie im Schadensfall nicht vom Versicherer auf die Höhe all Ihres Hab und Guts geprüft werden. Der Unterversicherungsverzicht stellt eine vom Versicherer vorgeschlagene Mindestversicherungssumme von ca. 650€ pro qm dar.

    Allerdings sollte hierbei beachtet werden, dass Sie maximal Anspruch auf die Mindestversicherungssumme haben z.B. 50qm * 650 € = 32500 €. Hier würde die Versicherung im Schadensfall max. 32500 € auszahlen selbst wenn Ihr Hausrat deutlich mehr wert ist.

    Sollten Sie einen Unterversicherungsverzicht wünschen, ist es ratsam die errechnete Summe mit Ihrem Einrichtungsstil bzw. Ihren Anschaffungen zu vergleichen.

  • Für welche Schäden kommt die Hausratversicherung auf?

    Für welche Schäden kommt die Hausratversicherung auf?

    Die Hausratversicherung ersetzt alle Schäden die im Zusammenhang mit folgenden Gefahren entstehen:

    - Brand,
    - Blitzschlag,
    - Explosion,
    - Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges,
    - Einbruchdiebstahl,
    - Raub,
    - Vandalismus nach einem Einbruch,
    - Leitungswasser und
    - Sturm und Hagel

    Die Gefahr “Elementarschäden” (Hochwasser, Erdrutsch etc.) kann noch zusätzlich versichert werden.

  • Was ist der Unterschied zwischen einer Wohngebäudeversicherung und einer Hausratversicherung?

    Was ist der Unterschied zwischen einer Wohngebäudeversicherung und einer Hausratversicherung?

    Eine Hausratversicherung deckt zunächst Schäden an allen beweglichen Gegenständen ab, die sich im Haus bzw. der Wohnung befinden.

    Als Hauseigentümer haben Sie Ihr Wohngebäude gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm/Hagel etc. versichert. Ähnliche Gefahren werden zwar auch durch eine Hausratversicherung abgedeckt, allerdings gibt es einen großen Unterschied. Eine Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude und alles, was fest mit diesem verbunden ist, also z.B. Mauern, Fliesen, fest verlegte Böden und Einbaumöbel sowie technische Anlagen zum Betrieb des Hauses (Beispiel: Heizung).

    In einem kleinen Bereich gibt es jedoch eine Überschneidung der beiden Versicherungen, wie z.B. bei Markisen oder Satellitenanlagen.

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Hausratversicherung Lexikon

Antiquitäten

Die Hausratversicherung versteht unter Antiquitäten Wertgegenstände, die älter sind als 100 Jahre, jedoch nicht als Möbelstücke genutzt werden. Innerhalb der Hausratversicherungs-Bedingungen gelten für Antiquitäten spezielle.

Elementarschäden

Schäden, die durch Naturgewalten verursacht werden. Hierzu zählen z.B. Erdrutsch, Lawinen, Erdbeben, Hochwasser, Vulkanausbruch etc. Die Hausratversicherung kommt für Schäden am Hausrat auf, der durch einen Elementarschaden beschädigt oder zerstört wurde. Meist ist die Versicherung von Elementarschäden separat zu den in der Hausrat-Police eingeschlossenen Risiken abzuschließen.

Entschädigungshöchstgrenze

Die Hausrat-Versicherung entschädigt den Versicherten im Schadensfall für bestimmte Gegenstände des Hausrats bis zu einer Höchstgrenze. Diese gilt z.B. für Bargeld, Sparbücher, Wertpapiere sowie für Schmuck, Gold- oder Platinstücke (sofern diese nicht in einem Stahlschrank aufbewahrt werden). Die Entschädigungshöchstgrenze für Schmuck ist identisch mit der für Pelze oder.

Fahrräder

Der Diebstahl von Fahrrädern muss gesondert in die Hausratversicherungspolice eingeschlossen werden. Fahrräder sind als Hausrat nur dann mitversichert, wenn Sie aus einem abgeschlossenen Keller oder Schuppen des versicherten Grundstücks gestohlen werden. In diesem Fall liegt ein Einbruchdiebstahl vor, der vom Versicherungsschutz abgedeckt ist. Wenn ein Fahrrad hingegen auf der Straße oder aus gemeinschaftlich genutzten Abstellräumen entwendet wird, kommt die Hausratversicherung nicht für diesen Schaden auf, selbst wenn das Fahrrad abgeschlossen war. Der Versicherungsvertrag lässt sich allerdings um diesen sogenannten einfachen Diebstahl von Fahrrädern erweitern. Dabei gelten diese Bedingungen:

» Das Fahrrad muss durch ein Schloss abgesichert sein.
» Es ist es nur für die Zeitspanne von 6 Uhr bis 22 Uhr versichert.
» Außerhalb dieser Zeit gilt der Versicherungsschutz nur, wenn das Fahrrad noch in Gebrauch ist (bspw. wenn es für die Heimfahrt vom Kino benutzt wird)


Fahrradteile, die nur lose mit dem Rad verbunden sind (z.B. Luftpumpe, Fahrradkorb, -taschen), sind nur dann gegen einfachen Diebstahl versichert, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad entwendet wurden.

Die Entschädigungsgrenze je Schadenfall wird in der Regel mit 1 % der Versicherungssumme angesetzt. Gegen einen Prämienzuschlage kann auch eine höhere Entschädigungsgrenze vereinbart werden.

Geräteschuppen

Der Geräteschuppen und die darin aufbewahrten Gerätschaften sind in der Hausratversicherung geschützt, wenn sich der Geräteschuppen auf dem Versicherungsgrundstück befindet, zugesperrt ist und ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt wird.

Hausrat

Hausrat im Sinne der Hausrat-Versicherung sind zum einen Einrichtungsgegenstände. Hierzu zählen z.B. Möbel und Dekorationsgegenstände wie Pflanzen, Vorhänge etc. Darüber hinaus gehören Hauhalts-Gebrauchsgegenstände wie Elektrogeräte, Geschirr und Sportgeräte ebenfalls zum Hausrat. Aber auch Sachen, die für den Verbrauch in einem Haushalt vorgesehen sind, so z.B. der Vorrat in der Speisekammer. Wertsachen sind in der Regel bis zu einer Entschädigungshöchstgrenze mitversichert. Weitere Bestandteile des Hausrats können selbst angebrachte Antennen, Haustiere, medizinische Hilfsmittel (z.B. Treppenaufzüge) sein.

Mietereinbauten

Gegenstände, die vom Versicherungsnehmer als Mieter in die Immobilie auf eigene Kosten eingebaut wurden, sind in der Hausrat-Versicherung mit abgedeckt. Voraussetzung: der Mieter übernimmt in Absprache mit dem Vermieter die Verantwortung für die Einbauten und entfernt sie nach seinem Auszug aus der Mietwohnung.

Neuwert

Laut den Allgemeinen Bedingungen für die Hausratversicherung ist der Neuwert eines Hausratgegenstandes gleichzusetzen „mit dem Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles“. Das Gegenteil von Neuwert ist der Zeitwert einer Sache. Eine Bemessung nach dem Zeitwert würde eine wesentlich geringere Entschädigung für den Hausratsgegenstand bedeuten, da er durch Alter und Abnutzung im Wert sinkt.

Überspannungsschäden

Schlägt ein Blitz in die Strom-, Telefon-, oder Antennenleitung eines Hauses ein, kann es zu einem Überspannungsschaden an Elektrogeräten kommen. Überspannungsschäden sind nicht von vornherein in einer Hausrat-Versicherung inklusive, können allerdings gegen einen Beitragszuschlag zusätzlich versichert werden. Für Überspannungsschäden an einem Gerät durch Blitzschlag, vereinbart die Hausratversicherungs-Gesellschaft mit dem Versicherungsnehmer eine Entschädigungshöchstgrenze. In der Regel beträgt diese Grenze ca. fünf Prozent der Hausrat-Versicherungssumme.

Unterversicherung

Bei einer Unterversicherung ist die in dem Hausratversicherungs-Vertrag vereinbarte Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Gesamtwert des Hausrates. Wird dies im Schadensfall dem Hausrat-Versicherungs-Unternehmen bekannt, kann er die Versicherungsleistung um einen bestimmten Prozentsatz mindern.

Ausnahme: bei Abschluss der Hausratversicherung wurde die Klausel des Unterversicherungsverzichts in der Police verankert. In diesem Fall wird der Versicherer die volle Entschädigung leisten. Für die Genehmigung der Unterversicherungsverzichts-Klausel wird eine Mindestversicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche vereinbart.

Wertermittlung

Um eine Über- bzw. Unterversicherung des Hausrats zu vermeiden, sollte der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme eigenständig kalkulieren. Mit der Methode der Wertermittlung listet der Versicherte alle Hausratsgegenstände auf. Der Wertermittlungsbogen des Hausrats-Versicherungsunternehmens ist dabei hilfreich. Eine Wertermittlung ist zwar relativ aufwändig, dafür kann aber nur auf diese Weise der reelle Wert des Hausrats festgestellt werden.