Hausratversicherung Lexikon
Die Hausratversicherung versteht unter Antiquitäten
Wertgegenstände, die älter sind als 100 Jahre, jedoch nicht
als Möbelstücke genutzt werden. Innerhalb der
Hausratversicherungs-Bedingungen gelten für Antiquitäten
spezielle.
Schäden, die durch Naturgewalten verursacht werden. Hierzu
zählen z.B. Erdrutsch, Lawinen, Erdbeben, Hochwasser,
Vulkanausbruch etc. Die Hausratversicherung kommt für
Schäden am Hausrat auf, der durch einen Elementarschaden
beschädigt oder zerstört wurde. Meist ist die Versicherung
von Elementarschäden separat zu den in der Hausrat-Police
eingeschlossenen Risiken abzuschließen.
Die Hausrat-Versicherung entschädigt den Versicherten im
Schadensfall für bestimmte Gegenstände des Hausrats bis zu
einer Höchstgrenze. Diese gilt z.B. für Bargeld,
Sparbücher, Wertpapiere sowie für Schmuck, Gold- oder
Platinstücke (sofern diese nicht in einem Stahlschrank aufbewahrt
werden). Die Entschädigungshöchstgrenze für Schmuck ist
identisch mit der für Pelze oder.
Der Diebstahl von Fahrrädern muss gesondert in die
Hausratversicherungspolice eingeschlossen werden. Fahrräder sind
als Hausrat nur dann mitversichert, wenn Sie aus einem abgeschlossenen
Keller oder Schuppen des versicherten Grundstücks gestohlen
werden. In diesem Fall liegt ein Einbruchdiebstahl vor, der vom
Versicherungsschutz abgedeckt ist. Wenn ein Fahrrad hingegen auf der
Straße oder aus gemeinschaftlich genutzten Abstellräumen
entwendet wird, kommt die Hausratversicherung nicht für diesen
Schaden auf, selbst wenn das Fahrrad abgeschlossen war. Der
Versicherungsvertrag lässt sich allerdings um diesen sogenannten
einfachen Diebstahl von Fahrrädern erweitern. Dabei gelten diese
Bedingungen:
» Das Fahrrad muss durch ein Schloss abgesichert sein.
» Es ist es nur für die Zeitspanne von 6 Uhr bis 22 Uhr
versichert.
» Außerhalb dieser Zeit gilt der Versicherungsschutz nur, wenn
das Fahrrad noch in Gebrauch ist (bspw. wenn es für die
Heimfahrt vom Kino benutzt wird)
Fahrradteile, die nur lose mit dem Rad verbunden sind (z.B.
Luftpumpe, Fahrradkorb, -taschen), sind nur dann gegen einfachen
Diebstahl versichert, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad entwendet
wurden.
Die Entschädigungsgrenze je Schadenfall wird in der Regel mit
1 % der Versicherungssumme angesetzt. Gegen einen
Prämienzuschlage kann auch eine höhere
Entschädigungsgrenze vereinbart werden.
Der Geräteschuppen und die darin aufbewahrten
Gerätschaften sind in der Hausratversicherung geschützt,
wenn sich der Geräteschuppen auf dem
Versicherungsgrundstück befindet, zugesperrt ist und
ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt wird.
Hausrat im Sinne der Hausrat-Versicherung sind zum einen
Einrichtungsgegenstände. Hierzu zählen z.B. Möbel
und Dekorationsgegenstände wie Pflanzen, Vorhänge etc.
Darüber hinaus gehören Hauhalts-Gebrauchsgegenstände
wie Elektrogeräte, Geschirr und Sportgeräte ebenfalls zum
Hausrat. Aber auch Sachen, die für den Verbrauch in einem
Haushalt vorgesehen sind, so z.B. der Vorrat in der Speisekammer.
Wertsachen sind in der Regel bis zu einer
Entschädigungshöchstgrenze mitversichert. Weitere
Bestandteile des Hausrats können selbst angebrachte Antennen,
Haustiere, medizinische Hilfsmittel (z.B. Treppenaufzüge)
sein.
Gegenstände, die vom Versicherungsnehmer als Mieter in die
Immobilie auf eigene Kosten eingebaut wurden, sind in der
Hausrat-Versicherung mit abgedeckt. Voraussetzung: der Mieter
übernimmt in Absprache mit dem Vermieter die Verantwortung
für die Einbauten und entfernt sie nach seinem Auszug aus der
Mietwohnung.
Laut den Allgemeinen Bedingungen für die Hausratversicherung
ist der Neuwert eines Hausratgegenstandes gleichzusetzen „mit
dem Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte
in neuwertigem Zustand zum Zeitpunkt des
Versicherungsfalles“. Das Gegenteil von Neuwert ist der
Zeitwert einer Sache. Eine Bemessung nach dem Zeitwert würde
eine wesentlich geringere Entschädigung für den
Hausratsgegenstand bedeuten, da er durch Alter und Abnutzung im
Wert sinkt.
Schlägt ein Blitz in die Strom-, Telefon-, oder
Antennenleitung eines Hauses ein, kann es zu einem
Überspannungsschaden an Elektrogeräten kommen.
Überspannungsschäden sind nicht von vornherein in einer
Hausrat-Versicherung inklusive, können allerdings gegen einen
Beitragszuschlag zusätzlich versichert werden. Für
Überspannungsschäden an einem Gerät durch
Blitzschlag, vereinbart die Hausratversicherungs-Gesellschaft mit
dem Versicherungsnehmer eine
Entschädigungshöchstgrenze. In der Regel beträgt
diese Grenze ca. fünf Prozent der
Hausrat-Versicherungssumme.
Bei einer Unterversicherung ist die in dem
Hausratversicherungs-Vertrag vereinbarte Versicherungssumme
niedriger als der tatsächliche Gesamtwert des Hausrates. Wird
dies im Schadensfall dem Hausrat-Versicherungs-Unternehmen bekannt,
kann er die Versicherungsleistung um einen bestimmten Prozentsatz
mindern.
Ausnahme: bei Abschluss der Hausratversicherung wurde die Klausel
des Unterversicherungsverzichts in der Police verankert. In diesem
Fall wird der Versicherer die volle Entschädigung leisten.
Für die Genehmigung der Unterversicherungsverzichts-Klausel
wird eine Mindestversicherungssumme pro Quadratmeter
Wohnfläche vereinbart.
Um eine Über- bzw. Unterversicherung des Hausrats zu
vermeiden, sollte der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme
eigenständig kalkulieren. Mit der Methode der Wertermittlung
listet der Versicherte alle Hausratsgegenstände auf. Der
Wertermittlungsbogen des Hausrats-Versicherungsunternehmens ist
dabei hilfreich. Eine Wertermittlung ist zwar relativ
aufwändig, dafür kann aber nur auf diese Weise der reelle
Wert des Hausrats festgestellt werden.