Gesetzliche Krankenversicherung Ratgeber
Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen der Krankenkasse
Ca. 95 % der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sind durch den Gesetzgeber vorgeschrieben.
Über die Notwendigkeit und wirtschaftliche Vertretbarkeit der medizinischen Maßnahmen entscheidet der
behandelnde Arzt.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf alle Behandlungen von Krankheiten und Unfällen
inkl. deren Nachbehandlung. Des Weiteren die Therapie langwieriger Erkrankungen, Standardimpfungen,
Kontrolluntersuchungen, Krebsvorsorgeuntersuchungen (bei Frauen ab dem 20., bei Männern ab dem 45. Lebensjahr).
Zahnärztliche Versorgung
Bei der zahnärztlichen Versorgung werden alle notwendigen medizinischen Leistungen von der Gesetzlichen
Krankenkasse getragen, die zweckmäßig und ausreichend sind. Beim Zahnersatz hat der Versicherte Anspruch
auf z.B. Kronen, Brücken und evtl. sogar Implantate. Der behandelnde Zahnarzt erstellt einen Heil- und
Kostenplan, der die notwendigen Eingriffe auflistet. Die Krankenkasse prüft diesen Plan und legt die Kosten
fest, die der Versicherte selbst tragen muss. In der Regel werden 50 % der anfallenden Kosten von der
Krankenkasse übernommen. Diesen Prozentsatz kann der Versicherungsnehmer steigern, indem er einmal jährlich
zur Zahnuntersuchung geht und diesen in das Bonusheft eintragen lässt. Bei lückenloser Führung über fünf Jahre
ist es möglich, bei Vorlage des Bonusheftes zusätzlich 20 % der Kosten erstattet zu bekommen. Bei Versicherten,
die durch ihr zu geringes Einkommen den Eigenanteil nicht tragen können, tritt die sogenannte Härteregelung
in Kraft. Hier werden dann alle Kosten der Behandlung von der Krankenkasse übernommen.
Leistungen bei Krankenhausaufenthalt
Die Gesetzliche Krankenversicherung erstattet die Kosten für stationäre Krankenhausaufenthalte, wobei
der Versicherte bis zu 28 Tage einen Eigenanteil von 10,- Euro pro Aufenthaltstag zuzahlen muss.
Kassenpatienten haben Anrecht auf Unterbringung in einem Mehrbettzimmer und die dort anfallenden allgemeinen
Behandlungs- und Pflegeleistungen.
Kosten für Medikamente
Ärztlich verschriebene Medikamente werden generell von der Krankenkasse übernommen, sofern sie
apothekenpflichtig sind. Als Kassenpatient müssen Sie eine Zuzahlung in Höhe von mindestens 5,- bis maximal
10,- Euro leisten. Diese Zuzahlungen dürfen kumuliert nicht mehr als 2 Prozent des Bruttojahresverdienstes
des gesetzlich Kranken-Versicherten überschreiten. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei einem Prozent.
Nicht von der Krankenkasse bezahlt werden sogenannte Bagatellmedikamente, wie z.B. Kopfschmerztabletten,
Hustenpastillen oder Nasentropfen.
Kosten für medizinische Hilfsmittel
Selbstverständlich hat man als Versicherter in der Gesetzlichen Krankenversicherung auch Anspruch auf
Hilfsmittel wie z.B. Brillen (nur Gestell, nicht Kontaktlinsen), Hörgeräte, Gehhilfen, Prothesen.
Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist auch hier eine Zuzahlung fällig. Ebenso abgedeckt
sind Heilmittel, die vom behandelnden Arzt verordnet werden. Wie z.B. Krankengymnastik, Massagen, Bäder,
Sprachtherapie, Ergotherapie u.a. Die Zuzahlung hierfür beträgt laut Gesetzgeber 10 % der Kosten + 10,- Euro
Gebühr.
Unterschiede zwischen den Gesetzlichen Krankenversicherungsgesellschaften
Ein wesentlicher Unterschied ist in der Höhe der Beitragssätze zu sehen. Sie bewegen sich derzeit bei den
ca. 200 verschiedenen Anbietern zwischen 13,2 % bis 16,5 % (nach Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009
bis 15,6%). Deshalb sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, die Leistungen in Relation zu den Beitragssätzen
gegeneinander abzuwägen.
Ein weiterer Unterschied besteht in der Beratungsleistung. Viele der günstigeren Krankenkassen verzichten
nahezu komplett auf die Präsenz vor Ort. Sie sind nur über das Internet oder Telefon zu erreichen. Die großen
Gesetzlichen Krankenversicherer haben ein dichtes Filialnetz. In jeder größeren Stadt befindet sich ein Büro
der Krankenkasse mit persönlichen Ansprechpartnern vor Ort, die sich um Ihr Anliegen kümmern.
Informieren Sie sich, welche kostenpflichtigen Ergänzungen zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen
Leistungen möglich sind. Gerade bei z.B. Selbständigen (insbesondere Existenzgründern) ist es ratsam, ein
Krankenhaustagegeld oder Krankengeld mit einzuplanen, um im Bedarfsfall seinen täglichen Lebensunterhalt
vom ersten Tag an abzusichern.
Alternative Heilmethoden
Gerade hier gibt es sehr große Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen. Eine der bekanntesten
Methoden, die Akupunktur bei chronischen Kopf-, Rücken- oder Gelenkschmerzen, wird mittlerweile von den meisten
Krankenkassen anerkannt und auch bezahlt. Bis zu zehn Anwendungen pro Jahr können hier durchaus
im Leistungspaket enthalten sein.
Homöopathische Therapiemethoden wie z.B. Eigenblut-, Bachblüten-, Sauerstoff-, Phyto- und Phototherapie
sind noch nicht ausreichend anerkannt und daher nur selten im Leistungsumfang der Gesetzlichen
Krankenversicherungen enthalten. Lediglich 5 - 20 % der Kassen erstatten hierfür die Kosten.