Gesetzliche Krankenversicherung Häufige Fragen
- Wer ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert?
- Was ist die Familienversicherung?
- Wie unterscheiden sich die Jahresarbeitsentgelt- und die Beitragsbemessungsgrenze?
- Wie oft muss ich die Praxisgebühr bezahlen?
- In welchen Fällen bin ich von der Praxisgebühr befreit?
- Für welche zahnärztlichen Leistungen muss ich keine Praxisgebühr bezahlen?
- Nach welchem Prinzip wirtschaftet eine Krankenkasse?
- Welche unterschiedlichen Kassen gibt es?
Wer ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert?
Was ist die Familienversicherung?
Für familienversicherte Kinder gilt der Versicherungsschutz bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie selbst noch kein Einkommen haben bzw. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie sich in einer Ausbildung befinden. Wehr- und Zivildienstleistende sind solange familienversichert, wie ihre Dienstzeit dauert.
Wie unterscheiden sich die Jahresarbeitsentgelt- und die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze hingegen ist der Einkommensbetrag, bis zu dem der maximale Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung erhoben wird. Übersteigt das Gehalt des Versicherten die Beitragsbemessungsgrenze, wird nur der Beitrag fällig, der sich aus der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze (im Jahr 2009: 3.675 Euro pro Monat) errechnet. Der Beitrag hängt vom Gehalt und dem Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung ab.
Wie oft muss ich die Praxisgebühr bezahlen?
In welchen Fällen bin ich von der Praxisgebühr befreit?
Die Praxisgebühr wird nicht erhoben, wenn Sie Ihren Arzt lediglich wegen einer Vorsorgeuntersuchung oder bestimmten Schutzimpfungen aufsuchen. Hierunter fallen z.B. Ultraschall in der Schwangerschaft oder die Krebsfrüherkennung. Auch bei der zahnmedizinischen Vorsorge wird keine Praxisgebühr erhoben. Sie sollten sich in jedem Fall individuell bei Ihrem Arzt nach dem Leistungsumfang innerhalb der Vorsorge erkundigen.
Für Arztbesuche aufgrund von Berufskrankheiten oder Unfällen während der Arbeits- bzw. Schulzeit, müssen Sie ebenfalls keine Praxisgebühr zahlen. Grund: die Kosten für die notwendigen Heilbehandlungen werden von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse sind ebenso von der eigenen Zuzahlung für Arztbesuche befreit.
Für welche zahnärztlichen Leistungen muss ich keine Praxisgebühr bezahlen?
Nach welchem Prinzip wirtschaftet eine Krankenkasse?
Welche unterschiedlichen Kassen gibt es?
Unmittelbar nachdem die gesetzliche Krankenversicherung Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland eingeführt wurde, wurden die Allgemeine Ortskrankenkassen gegründet. Innungskassen boten ausschließlich den jeweiligen Innungen Versicherungsschutz. Ersatzkassen nahmen ursprünglich nur gewisse Personengruppen auf. In Betriebskrankenkassen konnten sich nur die Arbeitnehmer bestimmter Betriebe versichern lassen.
Gesetzlich Krankenversicherte haben erst seit 1996 Entscheidungsfreiheit hinsichtlich ihrer Versicherungsgesellschaft. Vor allem in Innungs- und Betriebskrankenkassen sind mittlerweile immer mehr Arbeitnehmer zugelassen. Dasselbe gilt für Ersatzkassen. Die berufsspezifischen Krankenkassen hingegen versichern nach wie vor nur die speziellen Berufsgruppen, da dort auch spezielle Risiken versichert werden.