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Wichtige Fragen in Kürze

  • Was bedeuten Brutto- und Nettobeitrag?

    Was bedeuten Brutto- und Nettobeitrag?

    Der Bruttobeitrag dient den Versicherungsmathematikern als Grundkalkulation. Dadurch, dass derzeit nur jeder vierte Arbeitnehmer in seinem Berufsleben berufsunfähig wird, ergeben sich Überschüsse, die den Brutto- auf den Nettobeitrag (= Ihr Zahlbeitrag) reduzieren. Sollte sich die Statistik positiv oder negativ verändern, führt das auf Dauer in der Regel zu einer Reduktion oder Erhöhung des Nettobeitrages.

  • Wie hoch sollte ich meine monatliche BU-Rente ansetzen?

    Wie hoch sollte ich meine monatliche BU-Rente ansetzen?

    Als Arbeitnehmer sollte die monatliche BU-Rente ca. 70-75 % vom Nettoeinkommen betragen. Alternativ sollte man - falls die monatliche Belastung zu hoch wird - zumindest die monatlichen Fixkosten abdecken.

  • Welchen Einfluss haben Vorerkrankungen des Kunden auf den Versicherungsvertrag?

    Welchen Einfluss haben Vorerkrankungen des Kunden auf den Versicherungsvertrag?

    Die Versicherungsgesellschaften reagieren auf chronische Erkrankungen des Kunden wie z.B. Bluthochdruck, Rückenbeschwerden oder Übergewicht mit Risikoausschlüssen oder Risikozuschlägen auf die Prämie. Unter Umständen könnte auch die Ablehnung des Versicherungsantrags erfolgen.

  • Wie lange sollte die BU-Rente versichert werden?

    Wie lange sollte die BU-Rente versichert werden?

    Empfohlen wird die Versicherungsdauer der Berufsunfähigkeitsrente mindestens bis Endalter 60. Sicherer wäre eine Absicherung bis zum wirklichen Renteneintritt, also Endalter 65 oder 67.

Berufsunfähigkeitsversicherung Lexikon

Abstrakte Verweisung

Mit der Klausel der abstrakten Verweisung sichert sich der Berufsunfähigkeits-Versicherer ab. Im Falle einer Berufsunfähigkeit erhält der Versicherungsnehmer keine Leistung von der Berufsunfähigkeits-Versicherungs-Gesellschaft, falls er von ihr auf einen ähnlichen Beruf, den er aufgrund seiner verbliebenen Fähigkeiten noch ausüben kann, verwiesen werden kann. Die Tätigkeit muss der „bisherigen Lebensstellung“ sowie der „Ausbildung und Erfahrung“ des Berufsunfähigkeits-Versicherungs-Nehmers gerecht werden. Er kann auch darauf verwiesen werden, wenn das Einkommen 20-30 Prozent (von Versicherer zu Versicherer verschieden) unter dem vorherigen liegt.

Ärztliches Gutachten

Damit die Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeit anerkannt werden, muss ein ärztliches Gutachten vorliegen. Bei seinem Gutachten muss der Arzt die gesundheitlichen Schäden auf die konkrete berufliche Tätigkeit des Versicherten beziehen. Bei gesundheitlichen Störungen, die organischen oder aber auch psychischen Ursprungs sein können, ist ein Nachweis unter Umständen problematisch. Falls es zum Streitfall zwischen Berufsunfähigkeits-Versicherungs-Gesellschaft und dem Versicherten kommt, entscheidet das Gutachten des Arztes, ob der Versicherte Anspruch auf die Versicherungsleistung hat oder nicht.

Berufswechsel

Sollte der gegen Berufsunfähigkeit Versicherte in einen anderen als den bei Eintritt in die Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeübten Beruf wechseln, muss er dies der nicht mitteilen. Wenn es sich um den Wechsel z.B. von einem handwerklichen in einen kaufmännischen Beruf handelt, wird die Prämie unter Umständen günstiger. Bei anderen Gesellschaften bleiben trotz Berufswechsel die Beitragssätze zur Berufsunfähigkeits-Versicherung gleich.

Körperverletzung

Der Versicherungsfall für die Berufsunfähigkeitsversicherung liegt vor, wenn der Versicherte z.B. durch Körperverletzung seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann (? siehe auch Kräfteverfall, Krankheit). Hierbei muss es sich laut Berufs-Unfähigkeitsversicherung um eine Gesundheitsschädigung handeln, die durch eine Ursache entsteht, die von außen auf den Körper ausgeübt wird.

Kräfteverfall

Die Berufs-Unfähigkeits-Versicherung zahlt, wenn es z.B. durch Kräfteverfall zu einer Berufsunfähigkeit kommt (? siehe auch Körperverletzung, Krankheit). Man spricht von Kräfteverfall, wenn der Versicherungsnehmer physisch bzw. psychisch so geschwächt ist, dass er nicht mehr entsprechend seinem Alter belastet werden kann.

Krankheit

Die Berufsunfähigkeits-Versicherung leistet, wenn der Versicherungsnehmer u.a. wegen Krankheit der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit dauerhaft nicht mehr nachgehen kann (? siehe auch Körperverletzung, Kräfteverfall). Unter Krankheit versteht der Berufs-Unfähigkeits-Versicherer einen von der normalen gesundheitlichen Verfassung abweichenden physischen oder psychischen Zustand des Versicherten, der dauerhaft seine berufliche Leistungsfähigkeit bzw. Einsatzmöglichkeit einschränkt oder unmöglich macht.

Mitwirkungspflichten

Wenn die Berufsunfähigkeit eingetreten ist, ist es die Pflicht des Versicherungsnehmers, auf eigene Kosten den Nachweis hierfür zu erbringen. So sind bspw. die amtliche Geburtsurkunde, die Beschreibung der Ursache für die Berufsunfähigkeit, Arztberichte über Krankheitsverlauf und Therapiemaßnahmen, Unterlagen über die berufliche Tätigkeit und Position des Berufsunfähigkeits-Versicherungs-Nehmers, etc. vorzulegen. Auf Anfrage der Berufsunfähigkeitsversicherung muss der Versicherte weiteren ärztlichen Untersuchungen zustimmen und auch andere Nachweise, wie z.B. über seine wirtschaftliche Situation, erbringen.

Risikozuschlag

Der Berufsunfähigkeitsversicherer führt eine Risikoprüfung des Antrags durch. Sollte sich daraus ergeben, dass der Versicherte z.B. ein gefährliches Hobby ausübt oder Vorerkrankungen aufweist, wird er aufgrund des erhöhten Risikos nicht unter den normalen Bedingungen versichert.

Das Versicherungsunternehmen wird in diesem Fall entweder den Vertragsschluss ganz ablehnen oder einen Risikozuschlag auf den Beitrag erheben, über den das erhöhte Risiko kompensiert wird. In der Regel erstreckt sich der Risikozuschlag auf die gesamte Vertragslaufzeit. In einigen Fällen kann er aber auch zeitlich befristet werden. Denkbar ist dies, wenn die Umstände, die den Risikozuschlag bedingt haben, sich mit der Zeit zum Positiven verändern oder ganz verschwinden (z.B. nach einer Operation).

Ursachen

Die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeits-Versicherung ergibt sich aus einer Vielzahl von Ursachen. In den meisten Fällen sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Erkrankungen und körperliche Schäden an Wirbelsäule, Gelenken, Muskeln und Knochen der Grund für die Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers. Berufsgruppen, die einer besonderen körperlichen und geistigen Belastung ausgesetzt sind, sind besonders gefährdet. Zu den körperlich belastenden Berufen zählen Berufe wie Handwerker, Dachdecker, Feuerwehrmänner oder Altenpfleger. Aus psychischen Gründen berufsunfähig werden z.B. meist Lehrer aber auch Musiker. Die Berufsunfähigkeitsversicherung stuft hingegen Versicherungsnehmer, die z.B. Verwaltungsbeamte, Ärzte oder Architekten sind, als weniger risikoreich ein.

Versorgungslücke

Eine Berufsunfähigkeit hat den Ausfall des Einkommens zur Folge. Betroffene, die nach 1961 geboren wurden, werden nur bei absoluter Erwerbsunfähigkeit vom Staat mit einer Minimalrente unterstützt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass seit mindestens fünf Jahren ein sozialversichertes Arbeitsverhältnis besteht. Liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor (d.h. der Betroffene ist fähig, bis zu sechs Stunden pro Tag eine Arbeit auszuüben), erhält der Berufsunfähige nur noch die Hälfte der staatlichen Rente. Wie hoch die Erwerbsminderungsrente ausfällt, richtet sich nach dem bisher erworbenen Rentenanspruch.

Für Selbständige gibt es im Falle der Berufsunfähigkeit mangels gesetzlicher Rentenversicherungspflicht gar keine Unterstützung durch den Staat.

Die gesetzliche Minimalrente allein reicht nicht aus, die Differenz zu dem bisher bezogenen Einkommen bis zum ordentlichen Eintritt in das Rentenalter zu schließen. Diese sogenannte Versorgungslücke kann durch den rechtzeitigen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung geschlossen werden.