Berufsunfähigkeitsversicherung Lexikon
Mit der Klausel der abstrakten Verweisung sichert sich der
Berufsunfähigkeits-Versicherer ab. Im Falle einer
Berufsunfähigkeit erhält der Versicherungsnehmer keine
Leistung von der Berufsunfähigkeits-Versicherungs-Gesellschaft,
falls er von ihr auf einen ähnlichen Beruf, den er aufgrund
seiner verbliebenen Fähigkeiten noch ausüben kann, verwiesen
werden kann. Die Tätigkeit muss der „bisherigen
Lebensstellung“ sowie der „Ausbildung und Erfahrung“
des Berufsunfähigkeits-Versicherungs-Nehmers gerecht werden. Er
kann auch darauf verwiesen werden, wenn das Einkommen 20-30 Prozent
(von Versicherer zu Versicherer verschieden) unter dem vorherigen
liegt.
Damit die Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeit
anerkannt werden, muss ein ärztliches Gutachten vorliegen. Bei
seinem Gutachten muss der Arzt die gesundheitlichen Schäden auf
die konkrete berufliche Tätigkeit des Versicherten beziehen. Bei
gesundheitlichen Störungen, die organischen oder aber auch
psychischen Ursprungs sein können, ist ein Nachweis unter
Umständen problematisch. Falls es zum Streitfall zwischen
Berufsunfähigkeits-Versicherungs-Gesellschaft und dem
Versicherten kommt, entscheidet das Gutachten des Arztes, ob der
Versicherte Anspruch auf die Versicherungsleistung hat oder nicht.
Sollte der gegen Berufsunfähigkeit Versicherte in einen anderen
als den bei Eintritt in die Berufsunfähigkeitsversicherung
ausgeübten Beruf wechseln, muss er dies der nicht mitteilen. Wenn
es sich um den Wechsel z.B. von einem handwerklichen in einen
kaufmännischen Beruf handelt, wird die Prämie unter
Umständen günstiger. Bei anderen Gesellschaften bleiben
trotz Berufswechsel die Beitragssätze zur
Berufsunfähigkeits-Versicherung gleich.
Der Versicherungsfall für die Berufsunfähigkeitsversicherung
liegt vor, wenn der Versicherte z.B. durch Körperverletzung
seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann (? siehe auch
Kräfteverfall, Krankheit). Hierbei muss es sich laut
Berufs-Unfähigkeitsversicherung um eine
Gesundheitsschädigung handeln, die durch eine Ursache entsteht,
die von außen auf den Körper ausgeübt wird.
Die Berufs-Unfähigkeits-Versicherung zahlt, wenn es z.B. durch
Kräfteverfall zu einer Berufsunfähigkeit kommt (? siehe auch
Körperverletzung, Krankheit). Man spricht von Kräfteverfall,
wenn der Versicherungsnehmer physisch bzw. psychisch so
geschwächt ist, dass er nicht mehr entsprechend seinem Alter
belastet werden kann.
Die Berufsunfähigkeits-Versicherung leistet, wenn der
Versicherungsnehmer u.a. wegen Krankheit der Ausübung seiner
beruflichen Tätigkeit dauerhaft nicht mehr nachgehen kann (?
siehe auch Körperverletzung, Kräfteverfall). Unter Krankheit
versteht der Berufs-Unfähigkeits-Versicherer einen von der
normalen gesundheitlichen Verfassung abweichenden physischen oder
psychischen Zustand des Versicherten, der dauerhaft seine berufliche
Leistungsfähigkeit bzw. Einsatzmöglichkeit einschränkt
oder unmöglich macht.
Wenn die Berufsunfähigkeit eingetreten ist, ist es die Pflicht
des Versicherungsnehmers, auf eigene Kosten den Nachweis hierfür
zu erbringen. So sind bspw. die amtliche Geburtsurkunde, die
Beschreibung der Ursache für die Berufsunfähigkeit,
Arztberichte über Krankheitsverlauf und Therapiemaßnahmen,
Unterlagen über die berufliche Tätigkeit und Position des
Berufsunfähigkeits-Versicherungs-Nehmers, etc. vorzulegen. Auf
Anfrage der Berufsunfähigkeitsversicherung muss der Versicherte
weiteren ärztlichen Untersuchungen zustimmen und auch andere
Nachweise, wie z.B. über seine wirtschaftliche Situation,
erbringen.
Der Berufsunfähigkeitsversicherer führt eine
Risikoprüfung des Antrags durch. Sollte sich daraus ergeben, dass
der Versicherte z.B. ein gefährliches Hobby ausübt oder
Vorerkrankungen aufweist, wird er aufgrund des erhöhten Risikos
nicht unter den normalen Bedingungen versichert.
Das Versicherungsunternehmen wird in diesem Fall entweder den
Vertragsschluss ganz ablehnen oder einen Risikozuschlag auf den
Beitrag erheben, über den das erhöhte Risiko kompensiert
wird. In der Regel erstreckt sich der Risikozuschlag auf die gesamte
Vertragslaufzeit. In einigen Fällen kann er aber auch zeitlich
befristet werden. Denkbar ist dies, wenn die Umstände, die den
Risikozuschlag bedingt haben, sich mit der Zeit zum Positiven
verändern oder ganz verschwinden (z.B. nach einer Operation).
Die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeits-Versicherung ergibt
sich aus einer Vielzahl von Ursachen. In den meisten Fällen sind
Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Erkrankungen und
körperliche Schäden an Wirbelsäule, Gelenken, Muskeln
und Knochen der Grund für die Berufsunfähigkeit des
Versicherungsnehmers. Berufsgruppen, die einer besonderen
körperlichen und geistigen Belastung ausgesetzt sind, sind
besonders gefährdet. Zu den körperlich belastenden Berufen
zählen Berufe wie Handwerker, Dachdecker, Feuerwehrmänner
oder Altenpfleger. Aus psychischen Gründen berufsunfähig
werden z.B. meist Lehrer aber auch Musiker. Die
Berufsunfähigkeitsversicherung stuft hingegen
Versicherungsnehmer, die z.B. Verwaltungsbeamte, Ärzte oder
Architekten sind, als weniger risikoreich ein.
Eine Berufsunfähigkeit hat den Ausfall des Einkommens zur Folge.
Betroffene, die nach 1961 geboren wurden, werden nur bei absoluter
Erwerbsunfähigkeit vom Staat mit einer Minimalrente
unterstützt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass seit
mindestens fünf Jahren ein sozialversichertes
Arbeitsverhältnis besteht. Liegt eine teilweise Erwerbsminderung
vor (d.h. der Betroffene ist fähig, bis zu sechs Stunden pro Tag
eine Arbeit auszuüben), erhält der Berufsunfähige nur
noch die Hälfte der staatlichen Rente. Wie hoch die
Erwerbsminderungsrente ausfällt, richtet sich nach dem bisher
erworbenen Rentenanspruch.
Für Selbständige gibt es im Falle der Berufsunfähigkeit
mangels gesetzlicher Rentenversicherungspflicht gar keine
Unterstützung durch den Staat.
Die gesetzliche Minimalrente allein reicht nicht aus, die Differenz zu
dem bisher bezogenen Einkommen bis zum ordentlichen Eintritt in das
Rentenalter zu schließen. Diese sogenannte Versorgungslücke
kann durch den rechtzeitigen Abschluss einer
Berufsunfähigkeitsversicherung geschlossen werden.