Die Basisrente, nach Ihrem Erfinder auch „Rürup Rente“ genannt, trägt
der Tatsache Rechnung, dass die gesetzliche Rentenversicherung als
Altersvorsorge nicht ausreichend ist.
Im Gegensatz zu Arbeitnehmern sind Selbstständige nicht in der
gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Deshalb müssen sie
sich auf jeden Fall um eine ausreichende Altersversorgung kümmern.
Aber auch für gut verdienende Angestellte und Beamte wird die
gesetzliche Rente keinesfalls reichen, um den gewohnten Lebensstandard
beizubehalten.
Das gleiche gilt für Freiberufler, deren Versorgungswerke zwar
vergleichsweise relativ gut dastehen. Dennoch werden auch Sie vielfach
nicht ausreichend sein, um einen (Geld)sorgenfreien Ruhestand zu
genießen.
Dieser Situation steuert der Gesetzgeber seit 2005 mit der Basisrente
entgegen.
Vereinfacht ausgedrückt kann man die Beiträge zur Basisrente von der
Steuer absetzen. Durch die Steuerersparnis und die daraus resultierende
gesteigerte Liquidität haben mehr Menschen als jemals zuvor die
Möglichkeit, etwas für die Altersvorsorge zu tun.
Die Angebote der Assekuranz zum Thema Basisrente zeichnen sich fast alle
durch eine hervorragende Flexibilität aus. Das erleichtert die
Anpassung des Basisrentenvertrages an die jeweilige Lebenssituation. Die
Tarife sehen vor, dass man z.B. nur einen kleinen regelmäßigen Beitrag
bezahlt, den man sich auch leisten kann, wenn es finanziell mal nicht so
gut läuft. Zum Jahresende hin kann man per Zuzahlung aufstocken. So
holt man das steuerliche Optimum heraus. Auch für Erziehungszeiten,
Arbeitslosigkeit usw. bieten viele Tarife smarte Lösungen. Man kann z.B.
die Beitragszahlung unterbrechen, oder den Beitrag reduzieren. Und wenn
es dann in Rente geht, hat man meist noch die Möglichkeit flexibel ab
dem 60. Lebensjahr den Rentenzeitpunkt festzulegen.
Das in einem Basisrentenvertrag angesparte Kapital ist Schonvermögen. Es
ist somit sicher vor dem Zugriff durch Hartz IV und muss nicht
„verwertet“ werden.
Wer steuerlich begünstigt eine Basisrente aufbaut, muss diese Rente
später voll versteuern. Eine logische Folge aus der Tatsache, dass der
Staat vor dem Hintergrund der stetig steigenden Zahl an Rentnern
finanziert werden muss. Allerdings gibt es für Rentner hohe Freibeträge,
so dass die Steuerlast doch nicht so groß wird. Ledige Rentner haben
einen Freibetrag von 18.900 EUR, Verheiratete von 37.800 EUR. Bis zu
diesen Beträgen muss überhaupt keine Steuer bezahlt werden. Erhält ein
Rentnerehepaar also später z.B. 60.000 EUR Rente im Jahr, müssen nur
22.200 EUR versteuert werden. Nach heutigem Stand müssten dafür
lediglich 1.074 EUR Einkommensteuer bezahlt werden.
Um die steuerliche Förderung zu erhalten, müssen Basisrenten einige
Voraussetzungen erfüllen:
So muss der Gedanke der Altersvorsorge im Vordergrund stehen. Unter
anderem dürfen die Verträge nicht beliehen, verpfändet oder übertragen
werden. Auch sind Basisrenten per se nicht vererbbar, wenngleich die
meisten Anbieter dies über Zusatzversicherungen doch möglich machen.
Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeitsabsicherung oder der
Hinterbliebenenschutz dürfen maximal 49% des Beitrags kosten. Ein
weiterer wichtiger Punkt: Man hat keinen Zugriff auf sein angespartes
Kapital, sondern erhält eine lebenslange Rente.