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Wichtige Fragen in Kürze

  • Was ist eine Basisrente?

    Was ist eine Basisrente?

    Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Einfach gesagt handelt es sich um einen privaten Rentenversicherungsvertrag mit einer Versicherungsgesellschaft, bei dem die Beiträge steuerlich absetzbar sind. Ansonsten gelten im großen und ganzen die Regeln der gesetzlichen Rentenversicherung.
    Bei der Rürup-Rente gibt es kein Kapitalwahlrecht, d. h. der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet.

  • Für wen ist eine Basisrente sinnvoll?

    Für wen ist eine Basisrente sinnvoll?

    Vor allem Selbstständige profitieren von der Basisrente, die die einzige steuerlich geförderte private Altersversorgung darstellt. Aber auch gut verdienende Angestellte erzielen mit der Basisrente eine hervorragende Nach-Steuer-Rendite. Man könnte sagen: Die Basisrente ist sinnvoll für jeden, der zu viel Steuern bezahlt.

  • Was kann man von der Steuer absetzen?

    Was kann man von der Steuer absetzen?

    Im Jahr 2009 sind 68% der Beiträge von der Steuer absetzbar. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2%, bis er 2025 100% erreicht hat.

  • Sind die Beiträge flexibel?

    Sind die Beiträge flexibel?

    Ja. Wir empfehlen, nur einen überschaubaren Monatsbeitrag zu vereinbaren (z.B. 100 Euro) und ggf. am Jahresende in Abstimmung mit dem Steuerberater eine Zuzahlung zu leisten. So kann man steuerlich immer das Optimum herausholen.

  • Ist mein Geld wirklich sicher?

    Ist mein Geld wirklich sicher?

    Ganz wichtig: Das Vermögen, das Sie in einer Basisrente ansammeln, ist sicher vor Hartz IV und Pfändung. Darüber hinaus werden die Versicherer durch das BaFin laufend überwacht, wodurch auch hinsichtlich der Geldanlage eine zusätzliche Sicherheit entsteht.

Basisrente Ratgeber

Was Sie vor Abschluss einer Basisrentenversicherung wissen sollten

Die Basisrente, nach Ihrem Erfinder auch „Rürup Rente“ genannt, trägt der Tatsache Rechnung, dass die gesetzliche Rentenversicherung als Altersvorsorge nicht ausreichend ist.

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern sind Selbstständige nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Deshalb müssen sie sich auf jeden Fall um eine ausreichende Altersversorgung kümmern.

Aber auch für gut verdienende Angestellte und Beamte wird die gesetzliche Rente keinesfalls reichen, um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten.

Das gleiche gilt für Freiberufler, deren Versorgungswerke zwar vergleichsweise relativ gut dastehen. Dennoch werden auch Sie vielfach nicht ausreichend sein, um einen (Geld)sorgenfreien Ruhestand zu genießen.

Dieser Situation steuert der Gesetzgeber seit 2005 mit der Basisrente entgegen. Vereinfacht ausgedrückt kann man die Beiträge zur Basisrente von der Steuer absetzen. Durch die Steuerersparnis und die daraus resultierende gesteigerte Liquidität haben mehr Menschen als jemals zuvor die Möglichkeit, etwas für die Altersvorsorge zu tun.

Flexibilität als zentrales Element der Basisrente

Die Angebote der Assekuranz zum Thema Basisrente zeichnen sich fast alle durch eine hervorragende Flexibilität aus. Das erleichtert die Anpassung des Basisrentenvertrages an die jeweilige Lebenssituation. Die Tarife sehen vor, dass man z.B. nur einen kleinen regelmäßigen Beitrag bezahlt, den man sich auch leisten kann, wenn es finanziell mal nicht so gut läuft. Zum Jahresende hin kann man per Zuzahlung aufstocken. So holt man das steuerliche Optimum heraus. Auch für Erziehungszeiten, Arbeitslosigkeit usw. bieten viele Tarife smarte Lösungen. Man kann z.B. die Beitragszahlung unterbrechen, oder den Beitrag reduzieren. Und wenn es dann in Rente geht, hat man meist noch die Möglichkeit flexibel ab dem 60. Lebensjahr den Rentenzeitpunkt festzulegen.

Sicherheit

Das in einem Basisrentenvertrag angesparte Kapital ist Schonvermögen. Es ist somit sicher vor dem Zugriff durch Hartz IV und muss nicht „verwertet“ werden.

Der Staat gibt nicht nur, er nimmt auch

Wer steuerlich begünstigt eine Basisrente aufbaut, muss diese Rente später voll versteuern. Eine logische Folge aus der Tatsache, dass der Staat vor dem Hintergrund der stetig steigenden Zahl an Rentnern finanziert werden muss. Allerdings gibt es für Rentner hohe Freibeträge, so dass die Steuerlast doch nicht so groß wird. Ledige Rentner haben einen Freibetrag von 18.900 EUR, Verheiratete von 37.800 EUR. Bis zu diesen Beträgen muss überhaupt keine Steuer bezahlt werden. Erhält ein Rentnerehepaar also später z.B. 60.000 EUR Rente im Jahr, müssen nur 22.200 EUR versteuert werden. Nach heutigem Stand müssten dafür lediglich 1.074 EUR Einkommensteuer bezahlt werden.

Vorschriften und Einschränkungen bei der Basisrente

Um die steuerliche Förderung zu erhalten, müssen Basisrenten einige Voraussetzungen erfüllen: So muss der Gedanke der Altersvorsorge im Vordergrund stehen. Unter anderem dürfen die Verträge nicht beliehen, verpfändet oder übertragen werden. Auch sind Basisrenten per se nicht vererbbar, wenngleich die meisten Anbieter dies über Zusatzversicherungen doch möglich machen. Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeitsabsicherung oder der Hinterbliebenenschutz dürfen maximal 49% des Beitrags kosten. Ein weiterer wichtiger Punkt: Man hat keinen Zugriff auf sein angespartes Kapital, sondern erhält eine lebenslange Rente.