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Florian Stark
Public Relations Manager

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18.07.2019 | München | Handy

3G-Abschaltung: Das sollten Mobilfunkkunden jetzt beachten

  • Alternative: LTE-Tarif mit Allnet-Flat und zwei GB Datenvolumen für unter sieben Euro p. M.
  • Bei bestehenden Verträgen häufig Upgrade auf LTE-Geschwindigkeit möglich
  • Service für Kunden: 1-Klick-Kündigung und Vertragsverwaltung im CHECK24-Kundenkonto
München, 18. Juli 2019

Die ersten Netzbetreiber haben angekündigt, Ende 2020 mit der Abschaltung ihres 3G-Netzes zu beginnen. 2018 nutzten laut Bundesnetzagentur aber lediglich 47 Prozent der Verbraucher den neueren 4G-Standard (LTE).1 Alle anderen Verträge verfügen noch über ältere Übertragungsstandards wie z. B. 3G.

„Wir empfehlen bei Neuabschlüssen grundsätzlich keine Tarife mehr ohne LTE“, sagt Dr. Oliver Bohr, Geschäftsführer Mobilfunk bei CHECK24. „LTE-Tarife haben sich in den letzten Wochen preislich immer mehr den 3G-Tarifen angenähert und wir gehen davon aus, dass die Neuvermarktung von 3G-Tarifen bei den meisten Anbietern in den kommenden Wochen ausläuft. Ausschlaggebend ist dabei vor allem die bessere Netzabdeckung durch die LTE-Technologie.“


Verbraucher erhalten einen Tarif im LTE-Netz mit Allnet-Flat und einem Datenvolumen von zwei Gigabyte bereits für unter sieben Euro durchschnittlichem Monatspreis. LTE-Tarife mit einem Datenvolumen von zehn Gigabyte gibt es je nach Netz bereits ab rund zwölf Euro pro Monat.

Bei bestehenden Verträgen häufig Upgrade auf LTE-Geschwindigkeit möglich – kostenlose Beratung

Verbraucher, die noch einen laufenden 3G-Vertrag haben, müssen nicht zwangsläufig sofort handeln. Solange die Netze noch betrieben werden und keine Einschränkungen in der Netzabdeckung spürbar sind, ändert sich für sie zunächst nichts. Bei bestehenden 3G-Verträgen gibt es teilweise die Möglichkeit, nachträglich eine LTE-Option hinzuzubuchen.
„Eine LTE-Option für einen bestehenden Vertrag gibt es für wenige Euro im Monat“, sagt Dr. Oliver Bohr. „Diese können Verbraucher zu dem bestehenden Tarif dazubuchen und dann nach Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit in einen originären LTE-Tarif wechseln. Das ist in der Regel günstiger.“

Vor Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrags sollten Verbraucher außerdem darauf achten, dass an ihrem Wohnort die Netzqualität des gewählten Anbieters ausreichend ist. Alle Fragen zum Mobilfunktarif, wie LTE-Optionen oder Netzabdeckung, beantworten die CHECK24-Mobilfunkexperten an sieben Tagen die Woche per Telefon, Chat oder E-Mail.

Service für Kunden: 1-Klick-Kündigung und Vertragsverwaltung im CHECK24-Kundenkonto

Um den richtigen Moment für die Kündigung nicht zu verpassen, können Verbraucher bestehende Verträge jederzeit einfach und kostenlos über den 1-Klick-Kündigungsservice kündigen. CHECK24 versendet die Kündigung des Handyvertrags direkt an den Anbieter. Über das Vergleichsportal abgeschlossene Mobilfunkverträge verwalten Kunden jederzeit im digitalen Kundenkonto.

1Quelle: https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/3g-abschaltung-handynutzer-mit-billigvertraegen-stehen-bald-ohne-netz-da-a-1275578.html [11.7.2019]
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CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kunden sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Privatkunden wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 300 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 5.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften und über 75 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung.

CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale
Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission „Key Principles for Comparison Tools“ enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt – unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.