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Zum Erste-Hilfe-Tag: Interview mit dem DRK

München, 12.9.2015 | 07:00 | kro

Heute ist der Tag der Ersten Hilfe. Dieser wurde im Jahr 2000 von der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ins Leben gerufen. Das Ziel der Initiatoren des weltweiten Aktionstages ist es, auf die Bedeutung von Soforthilfe bei Unfällen aufmerksam zu machen. Im Gespräch mit CHECK24 erläutert Daniela Schwenk, Erste-Hilfe-Expertin beim Deutschen Roten Kreuz (DRK), Wissenswertes rund um das Thema Erste Hilfe.
 

Daniela Schwenk DRKDaniela Schwenk, Erste-Hilfe-Expertin beim DRK

CHECK24: Was ist das Wichtigste in puncto Erste Hilfe?

Schwenk: Wichtig ist, dass man den Mut und die Zivilcourage hat, überhaupt zu handeln. Ganz wichtig ist unserer Meinung nach auch die Kenntnis über die europaweit einheitliche Notrufnummer 112. Man mag es nicht glauben, aber viele kennen diese Nummer nicht.

Und natürlich gibt es jede Menge Tipps und Kniffe, die man kennen sollte. Daher sollte man sich schon mal Zeit nehmen und einen Kurs besuchen, um sich diese anzueignen. Erste Hilfe ist einfach – das ist die Grundbotschaft. Und inzwischen behaupten wir sogar, es macht Spaß.


CHECK24: Ist der vor dem Führerscheinerwerb obligatorische Erste-Hilfe-Kurs zunächst ausreichend oder empfiehlt es sich, weiterführende Kurse zu machen?

Schwenk: Seit dem 1. April diesen Jahres ist der Erste-Hilfe-Kurs von 16 auf neun Unterrichtseinheiten verkürzt. Im Zuge der Revision hat man die Inhalte und auch die Vorgehensweise nochmal auf den Prüfstand gestellt und sich darauf konzentriert, was man tatsächlich vermitteln muss – und zwar Handlungskompetenz, indem man im Kurs auch wirklich viel praktisch übt.

Von daher ist unser Rotkreuz-Kurs ein guter Einstieg. Der Kurs deckt jeden Bedarf ab – sei es für jemanden, der den Führschein macht, aber auch für den betrieblichen Ersthelfer und den Privatinteressierten.


CHECK24: Wie häufig sollten Erste-Hilfe-Kurse aufgefrischt werden?

Schwenk: Es empfiehlt sich, alle zwei bis drei Jahre einen Kurs zu besuchen. Wir haben verschiedene Module mit unterschiedlichen Inhalten im Angebot – zum Beispiel den Kurs „Fit in Erster Hilfe“. Dieser dauert nur 90 Minuten und bietet sich auch für Personen mit wenig Zeit zur Auffrischung an.


CHECK24: Welche Hilfsmittel für die Erste Hilfe sollten in keinem Haushalt fehlen?

Schwenk: Ganz wichtig ist zunächst der Hinweis, dass die meisten Unfälle im Haushalt passieren. Daher ist eine Hausapotheke gut. Dazu eignet sich durchaus als Grundausrüstung der Inhalt eines Kfz-Verbandskastens. Den kann man nach individuellem Bedarf und Geschmack ergänzen.

Habe ich beispielsweise Kinder im Haushalt, brauche ich natürlich noch ein paar Motivpflaster. Komplettieren lässt sich dies durch ein Kühlelement im Kühlschrank. Dieses ist beispielsweise gut, wenn man sich den Fuß verstaucht oder von einer Mücke gestochen wird.

 

CHECK24: Ab welchem Alter können Kinder Erste Hilfe leisten?

Schwenk: Grundlegend kann jedes Kind ziemlich früh Erste Hilfe leisten – es ist ja auch kinderleicht. Kinder haben eine Antenne dafür, was ein anderer Mensch braucht. Erste Hilfe heißt ja nicht immer, dass ich einen Verband anlege. Erste Hilfe heißt schon, ich stelle Kontakt zu dir her und ich tröste dich. Und wer kann besser trösten als ein Kind?      

Unsere Programme richten sich auf spielerische Art und Weise schon an die Kleinsten im Kindergarten – da bringt ihnen zum Beispiel die Handpuppe Paul etwas bei. Ein Pflaster kleben können schon die Kleinsten.

 

CHECK24: Gibt es Situationen, in denen man den Betroffenen besser nicht anrühren, sondern lediglich auf das Eintreffen des Notarztes warten sollte?

Schwenk: Es gibt natürlich Situationen, in denen ich vielleicht keine Erste Hilfe leisten kann, weil meine eigene Sicherheit immer im Vordergrund stehen sollte. Als Nichtschwimmer kann ich beispielsweise niemanden vor dem Ertrinken retten. Oder wenn jemand in einer dünnen Eisdecke eingebrochen ist, wäre vielleicht auch mein eigenes Leben in Gefahr, wenn ich die Eisdecke betreten würde. Ich kann aber dafür sorgen, dass schnell Hilfe kommt, indem ich einen Notruf absetze, die 112 wähle und möglichst exakt schildere, was ich hier beobachte.
 

CHECK24: Wie ist die Rechtslage, wenn man Erste Hilfe leistet und dabei etwas schiefgeht?

Schwenk: Ich würde immer davon ausgehen, dass jeder, der so viel Zivilcourage aufbringt und Erste Hilfe leistet, nach bestem Wissen und Gewissen handelt. Damit kann dem Ersthelfer gar nichts passieren, wenn etwas schiefgeht. Auch wenn ihm ein Sachschaden entsteht – zum Beispiel das Jackett beim Verbinden einer blutenden Wunde verschmutzt wird und eine teure Reinigung nötig ist –,  wäre dies versichert, beispielsweise über den Unfallversicherungsträger des Verletzten.

Wer dagegen in der Lage wäre, jemandem zu helfen, aber dies unterlässt, macht sich strafbar. Diese sogenannte unterlassende Hilfeleistung ist über das Strafgesetzbuch, Paragraf 323c geregelt.
 

Tipp: Zahlreiche Tipps zur Unfallprävention im Haushalt finden Sie in unserem Ratgeber "Sicherheitstipps für den Haushalt".

 

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