Bei Heizkessel-Explosion im Homeoffice unfallversichert
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 58
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
unfallversicherung@check24.de
München, 1.6.2015 | 10:58 | kro
Bei Arbeitsunfällen waren die Hände im vergangenen Jahr das am häufigsten verletzte Körperteil. Das zeigt eine aktuelle Unfallstatik der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM). Laut einer entsprechenden Mitteilung erlitten die Beschäftigten der BG ETEM 2014 über 22.000 Handverletzungen durch laufende Maschinen, Werkzeuge oder andere Ursachen.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.
Im Jahr 2023 sind in deutschen Gewässern 378 Menschen ertrunken. Ungewöhnlich viele Todesfälle gab es in den letzten drei Monaten des Jahres.
Morgen & Morgen hat aktuelle Tarife der privaten Unfallversicherung untersucht: Viele haben Top-Bewertungen, den Schutz gibt es immer öfter in Abstufungen.