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Wer kann (nicht) den Stromanbieter wechseln

wer kann (nicht) den Stromanbieter wechseln
Den Stromanbieter wechseln und sparen kann fast jeder.

Jeder Haushaltskunde, der einen eigenen Vertrag mit dem örtlichen Versorgungsunternehmen hat, kann seinen Stromversorger wechseln. Auf eigenen Seiten haben wir Informationen zum Ablauf des Anbieterwechsels für Sie zusammengestellt und beantworten Häufige Fragen.


Für einige Verbraucher gelten allerdings Einschränkungen:


Strom in Nebenkosten enthalten:

Sollte der Strom über die Mietnebenkosten abgerechnet werden, besteht kein eigener Vertrag mit einem Stromanbieter. In diesem Fall muss der Vermieter als Vertragspartner den Wechsel durchführen. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und weisen Sie ihn auf die Möglichkeit hin, die Kosten durch einen Wechsel des Stromanbieters zu senken.


Kunden mit Zweitarifzähler (Tag- und Nachtstrom):

Für Nachtstrom gibt es derzeit leider noch praktisch keine Möglichkeit, den Stromanbieter zu wechseln. Nur vereinzelt werden inzwischen Nachtstromtarife von alternativen Versorgern angeboten. Einige Stromanbieter beliefern zwar Zweitarifzähler, allerdings unterscheiden sie nicht mehr nach Tag- und Nachtstrom – der vereinbarte Arbeitspreis gilt rund um die Uhr. Daher ist vor allem für Kunden mit Nachtspeicheröfen ein Wechsel oft nicht lohnend.

Um zu prüfen, ob sich ein Wechsel dennoch lohnt, berechnen Sie bitte einen Stromvergleich für Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch. Anschließend können Sie unter „weitere Kriterien“ im Vergleichsrechner das Feld „Schwachlast berücksichtigen“ auswählen und angeben, welcher Anteil Ihres Stromverbrauchs auf die Nebenzeit entfällt. Zudem sollten Sie als Vergleichstarif den von Ihnen genutzten Schwachlasttarif einstellen und den Vergleich mit „neu berechnen“ aktualisieren. Falls Sie eine Elektroheizung nutzen, beachten Sie bitte: Viele Stromanbieter haben die Belieferung derartiger Anlagen in den Vertragsbedingungen ausgeschlossen.

Wird der Heizstrom über einen eigenen Anschluss geliefert, gelten diese Einschränkungen aber nur für den Heizstromzähler. Den Stromanbieter für den Haushaltsstrom (Eintarifzähler) können Sie in diesem Fall ohne Einschränkungen wechseln.


Wärmepumpenstrom:

Auch Sondertarife für Wärmepumpen werden – wie Strom für Nachtspeicheröfen – in der Regel nur von den örtlichen Versorgern angeboten. Alternative Anbieter können nur in den seltensten Fällen Wärmepumpenstrom liefern. Viele alternative Stromanbieter haben die Belieferung von Wärmepumpen in ihren Vertragsbedingungen ausgeschlossen. Auch hier gilt aber: Wird der normale Haushaltsstrom über einen eigenen Zähler bezogen und abgerechnet, können Sie mit diesem Zähler jederzeit ohne Einschränkungen den Stromanbieter wechseln.


Photovoltaikanlagen:

Auch mit einer eigenen Photovoltaikanlage können Sie in der Regel problemlos den Stromanbieter wechseln. Denn meist speisen die Solarzellen den Strom direkt in das Netz ein, während der benötigte Strom über einen normalen Stromzähler aus dem Stromnetz entnommen wird. Mit diesem Zähler können Sie den Stromanbieter problemlos wechseln. Nicht wechseln können Sie dagegen das Unternehmen, das Ihnen den Strom der Photovoltaikanlage abkauft – dabei sind Sie an den örtlichen Stromnetzbetreiber gebunden.

Ist eine Photovoltaikanlage installiert, die auch dem Eigenverbrauch dient – also Strom auch direkt in das Leitungsnetz des Hauses abgeben kann – ist es komplizierter. Etliche Stromanbieter lehnen einen Belieferung derartiger Anschlüsse ab. Es empfiehlt sich, als Interessent direkt bei dem jeweiligen Versorger anzufragen.


Vertragsbindung:

Beim Versorgerwechsel müssen Sie eine eventuelle Vertragsbindung an Ihren derzeitigen Versorger beachten. Diese kann durch eine Mindestvertragslaufzeit oder eine Kündigungsfrist zustande kommen, die Sie abwarten müssen. Seit dem Frühjahr 2012 müssen die Restlaufzeit Ihres Vertrages und der nächstmögliche Kündigungstermin auf Ihrer Stromrechnung angegeben sein.


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