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CHECK24-Analyse: Strompreis seit 2008 um 37 Prozent angestiegen

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Der Strompreis in Deutschland ist zwischen 2008 und 2015 um etwa 37 Prozent gestiegen. Eine vierköpfige Familie mit einem jährlichen Stromverbrauch von durchschnittlich 5.000 Kilowattstunde (kWh) muss 2015 dafür etwa 1.417 Euro bezahlen. Im Jahr 2008 waren es hingegen 382 Euro weniger (1.035 Euro), wie das Onlineportal CHECK24 am Dienstag mitgeteilt hat. Im Rahmen einer aktuellen Auswertung wurden die Entwicklung und die Zusammensetzung des Strompreises von 2008 bis 2015 analysiert.
 

Eine Steckdose mit Geldscheinen und Münzen
Eine CHECK24-Analyse zeigt den Anstieg der Strompreise seit 2008.
Rund 53 Prozent der Stromkosten im Jahr 2015 entfallen demnach auf staatliche Abgaben, Umlagen und Steuern. Für eine Familie bedeutet dies eine jährliche Belastung von etwa 747,39 Euro. Im Jahr 2008 lag dieser Anteil noch bei 41 Prozent (424,65 Euro). Ein Grund hierfür ist die deutliche Steigerung der Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien.

Für EEG-Umlage, Offshore-Haftungsumlage und Kraft-Wärme-Kopplungsabgabe müssen Verbraucher 2015 insgesamt 317 Euro bezahlen. Das bedeutet im Vergleich zu 2008 eine Steigerung von 370 Prozent, beziehungsweise 249,60 Euro im Jahr. Allein die EEG-Umlage beläuft sich derzeit auf 308,50 Euro zahlen: 437 Prozent, also etwa 251 Euro, mehr als vor sieben Jahren.  

Zudem ist der Anteil der Mehrwertsteuer am Strompreis im gleichen Zeitraum um 37 Prozent gestiegen, von jährlich etwa 165,25 Euro auf 226,24 Euro. Für Stromerzeugung und Vertrieb müssen Stromkunden circa zehn Prozent mehr bezahlen: Während es 2008 noch 314,35 Euro waren, sind es 2015 bereits 345,61 Euro. Dennoch ist der Anteil am Strompreis, den die Versorger beeinflussen könnenvon 30 auf etwa 24 Prozent gesunken. Insgesamt zeigt die Analyse, dass die Zusammensetzung des Strompreises für den Verbraucher intransparenter geworden ist: Waren es 2008 noch sieben Bestandteile, sind seitdem drei weitere hinzugekommen: die Umlage aus der Stromnetzentgeldverordnung (seit 2012), die Offshore-Haftungsumlage (seit 2013) und die Umlage aus der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (seit 2014).
 

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