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EU-Kommission genehmigt deutsche EEG-Reform
| rar
Die EU-Kommission hat den Weg für die deutsche EEG-Reform freigemacht. Wie aus einer Mitteilung aus Brüssel vom Mittwoch hervorgeht, sind sich die Kommissionsmitglieder einig, dass die überarbeitete Gesetzesnovelle mit dem EU-Recht vereinbar ist. Die Genehmigung von EU-Seite war die letzte Hürde für das neue EEG – es kann nun wie von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) geplant am 1. August in Kraft treten.
Die EU-Kommission stimmt der deutschen EEG-Reform zu, die damit am 1. August in Kraft treten kann.
Bundestag und Bundesrat billigten das neue Gesetz bereits im Juni und Juli. Die EU-Kommission wollte indes noch klären, ob die Novelle gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstößt. Brüssel hatte in der deutschen Förderung von hierzulande erzeugtem Ökostrom eine unerlaubte staatliche Beihilfe vermutet.
Auch die besonderen Ausnahmeregelungen für stromintensive Industriebetriebe waren den EU-Wettbewerbshütern ein Dorn im Auge. Daher hatte die Kommission bereits im Dezember 2013 ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland eröffnet. Viele bislang von der Zahlung der EEG-Umlage weitestgehend befreiten Unternehmen fürchteten, die EEG-Umlage nachzahlen zu müssen – einige hatten die EU-Kommission sogar verklagt.
Doch bereits Mitte Juli hatten sich Gabriel und der EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia darauf geeinigt, dass lediglich Teile der eingesparten Abgabe zurückgezahlt werden müssen. Ab 2017 können zudem auch ausländische Ökostrom-Erzeuger von der EEG-Förderung profitieren. Da sich beide Parteien nun auf eine gemeinsame Version der Gesetzesnovelle geeinigt haben, ist verschiedenen Medienberichten zufolge auch das Beihilfeverfahren faktisch vom Tisch.
Auch die besonderen Ausnahmeregelungen für stromintensive Industriebetriebe waren den EU-Wettbewerbshütern ein Dorn im Auge. Daher hatte die Kommission bereits im Dezember 2013 ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland eröffnet. Viele bislang von der Zahlung der EEG-Umlage weitestgehend befreiten Unternehmen fürchteten, die EEG-Umlage nachzahlen zu müssen – einige hatten die EU-Kommission sogar verklagt.
Doch bereits Mitte Juli hatten sich Gabriel und der EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia darauf geeinigt, dass lediglich Teile der eingesparten Abgabe zurückgezahlt werden müssen. Ab 2017 können zudem auch ausländische Ökostrom-Erzeuger von der EEG-Förderung profitieren. Da sich beide Parteien nun auf eine gemeinsame Version der Gesetzesnovelle geeinigt haben, ist verschiedenen Medienberichten zufolge auch das Beihilfeverfahren faktisch vom Tisch.
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