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Bundesnetzagentur bestätigt Strom-Reservebedarf für den Winter

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Die Bundesnetzagentur hat am Montag bestätigt, dass für den kommenden Winter weiterhin zusätzliche Reservekapazitäten an Strom notwendig sein werden. Wie die Netzbehörde mitteilte, liegt der Winterbedarf in diesem Jahr bei mindestens 6.700 Megawatt und damit mehr als doppelt so hoch wie noch im vergangenen Winter. Das liegt unter anderem an fehlenden Stromtrassen.
 

Masten von Hochspannungsleitungen hinter einer grünen Wiese
Für diesen Winter 2015 muss die Reservekapazität an Strom verdoppelt werden, prognostiziert die Bundesnetzagentur.
Auch die bevorstehende Stilllegung des Atomkraftwerks (AKW) im bayerischen Grafenrheinfeld erschwert die Lage. Zwar gäbe es genug erzeugten Strom, der den Wegfall des AKW kompensieren könnte, doch es fehlen dazu die notwendigen Stromleitungen, die den Stromüberschuss aus dem Norden Deutschlands in den Süden transportieren können, wo erhöhter Strombedarf besteht. Bayern blockiert derzeit jedoch zwei geplante Stromtrassen, weshalb sich der Netzausbau weiter verzögern wird.

Auch für den Winter 2016/2017 werden voraussichtlich noch zusätzliche 6.600 Megawatt benötigt. Erst ab 2019 könnte der Reservebedarf deutlicher sinken, prognostiziert die Bonner Netzbehörde. Sie erwartet dann lediglich noch einen Reservebedarf von etwa 1.600 Megawatt. Dies liegt unter anderem an einem geplanten Engpassmanagement, das zwischen dem deutschen und dem österreichischen Übertragungsnetz vereinbart und dann in Kraft treten soll. Dabei wird der Stromfluss zwischen beiden Ländern auf maximal 5,7 Gigawatt begrenzt. Dadurch sollen die Stromkunden beider Länder entlastet werden, welche die zusätzlichen Kosten bislang tragen.

Weil zudem einige Kraftwerke in Deutschland vorübergehend oder auch dauerhaft stillgelegt werden sollen, da ihr Betrieb nicht wirtschaftlich ist, muss dennoch für ausreichend Notfallreserve gesorgt sein. Energiekonzerne beklagen jedoch, dass die Bezahlung für die Reservekraftwerke bislang nicht ausreiche. Bald könnten sich die Betreiber hingegen über zusätzliche Einnahmen freuen, da ein Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts festgestellt hat, dass die Kraftwerksbetreiber unter anderem auch für die Betriebskosten des Reservebetriebs entschädigt werden sollen.
 

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