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Biblis-Ausschuss: Hendricks weist Manipulations-Vorwürfe zurück
| rar
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat Vorwürfe zurückgewiesen, wonach ihr Ministerium die Arbeit des hessischen Untersuchungsausschusses bezüglich der 2011 beschlossenen Stilllegung des Atomkraftwerkes Biblis behindert haben soll. Das Gremium hatte unter anderem kritisiert, dass wichtige Mitarbeiter nicht in dem Fall aussagen dürfen. In einem Interview sagte die Ministerin am Sonntag der TAZ, dass nur Aussagen von notwendigen Personen genehmigt wurden, die 2011 für das politische Handeln des Ministeriums verantwortlich gewesen seien.
Untersuchungsausschuss zur Biblis-Stilllegung: Umweltministerin Hendricks weist Manipulationsvorwurf zurück.
Unter anderem hatte der damalige Kanzleramtsminister Ronald Pofalla nicht aussagen dürfen, obwohl er das Verfahren mutmaßlich mitgesteuert hatte. Der Ausschuss vermutete dahinter eine Taktik, um eventuelle Fehler bei der damaligen Entscheidung für die AKW-Stilllegung zu verschleiern. Generell dürften untergeordnete Mitarbeiter in solchen Verfahren hingegen generell nicht aussagen, da sämtliche Entscheidungen auf politischer Ebene gefallen seien.
Zudem sei aus den entsprechenden Akten nicht ersichtlich, dass sich das Umweltministerium damals tatsächlich über die Warnung von Fachleuten hinweggesetzt habe. Hendricks wolle eventuelle Schadensersatzforderungen zwar abwenden, aber dennoch dazu beitragen, den Vorfall aufzuklären. Der Bund habe damals zudem eine „Formulierungshilfe“ gestellt – die Bundesländer seien verantwortlich gewesen, die Vorgaben umzusetzen.
Nach dem beschlossenen Atomausstieg 2011 musste der Konzern RWE das Atomkraftwerk Biblis stilllegen. Der Konzern zog daraufhin vor das Bundesverwaltungsgericht: Die Richter entschieden, dass das rechtliche Verfahren fehlerhaft gewesen sei, woraufhin der Energiekonzern Schadensersatz in Höhe von 235 Millionen Euro vom Land Hessen forderte.
Zudem sei aus den entsprechenden Akten nicht ersichtlich, dass sich das Umweltministerium damals tatsächlich über die Warnung von Fachleuten hinweggesetzt habe. Hendricks wolle eventuelle Schadensersatzforderungen zwar abwenden, aber dennoch dazu beitragen, den Vorfall aufzuklären. Der Bund habe damals zudem eine „Formulierungshilfe“ gestellt – die Bundesländer seien verantwortlich gewesen, die Vorgaben umzusetzen.
Nach dem beschlossenen Atomausstieg 2011 musste der Konzern RWE das Atomkraftwerk Biblis stilllegen. Der Konzern zog daraufhin vor das Bundesverwaltungsgericht: Die Richter entschieden, dass das rechtliche Verfahren fehlerhaft gewesen sei, woraufhin der Energiekonzern Schadensersatz in Höhe von 235 Millionen Euro vom Land Hessen forderte.
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