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Brennelementesteuer: AKW-Betreiber können auf Rückzahlungen hoffen

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Die deutschen AKW-Betreiber können auf baldige Rückerstattung der Brennelementesteuer hoffen. Das Finanzgericht Hamburg hat Medienberichten vom Montag zufolge entsprechenden Eilanträgen von E.ON und RWE stattgegeben. Die Unternehmen fordern insgesamt rund 2,2 Milliarden Euro zurück - zahlen müssten vorläufig die zuständigen Hauptzollämter. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, die Finanzverwaltung kann noch Berufung einlegen.
 

Atomkraftwerk neben Kühltürmen vor Himmel voller Wolken
AKW-Betreiber können auf Rückzahlung der Kernbrennstoffsteuer hoffen.
Die Hamburger Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass die Steuer ihrer Ansicht zufolge keine Verbrauchssteuer darstellen würde. Vielmehr würden durch sie lediglich die Gewinne der Kraftwerksbetreiber abgeschöpft. Damit sei die Steuer in ihren Augen nicht rechtmäßig. Zudem sehen die Richter eine mögliche Unvereinbarkeit der Kernbrennstoffsteuer mit geltendem EU-Recht.

Bereits im vergangenen Jahr hatte das Finanzgericht Hamburg sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch den Europäischen Gerichtshof gebeten, offene Fragen bezüglich der Rechtmäßigkeit der Steuer zu klären. Beide Entscheidungen stehen jedoch noch aus: Der Süddeutschen Zeitung (SZ) zufolge könnten sich die Untersuchungen der beiden Gerichte noch bis Ende des Jahres hinziehen.

Die Kernbrennstoffsteuer wird seit 2011 erhoben. Betreiber von Atomkraftwerken müssen sie für jedes Gramm Kernbrennstoff abführen, das ausgetauscht wird. Wie die SZ berichtet, wurde sie damals im Rahmen eines Sparpaketes beschlossen, das ursprünglich jährlich rund 2,3 Milliarden Euro in die Haushaltskasse spülen sollte. Die Finanzspritze fiel jedoch aufgrund der sofortigen Stilllegung von insgesamt acht Atomkraftwerken mit unter zwei Milliarden Euro geringer aus.
 

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