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Liberalisierung des Strommarktes

Seit der Liberalisierung des Strommarktes 1998 kann jeder Haushalt in Deutschland seinen Stromversorger frei wählen. Seitdem haben sich zahlreiche neue Versorger etabliert, die unterschiedliche Preismodelle anbieten. Für Privat- und Gewerbekunden ergibt sich so ein hohes Sparpotential gegenüber dem so genannten Grundversorger (meist das örtliche Stadtwerk). Ein Versorgerwechsel ist für den Endkunden dabei völlig risikofrei – die Gefahr eines Stromausfalls während der Umstellung besteht nicht. Der Strom wird weiterhin vom lokalen Versorger geliefert, jedoch an anderer Stelle in das allgemeine Netz eingespeist. Der Verbraucher bemerkt von der Umstellung nichts – bis darauf, dass die Abschläge an einen anderen Versorger überwiesen werden und meist deutlich geringer ausfallen. Für die Wartung und Instandhaltung der Verteilernetze und Stromzähler ist weiterhin der Netzbetreiber (häufig identisch mit dem Grundversorger) zuständig. Er bleibt auch Ansprechpartner für eventuelle Störungen oder Stromausfälle.

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