Zusammensetzung des Strompreises
In den Strompreis fließen viele unterschiedliche Kosten ein. Rund ein Drittel des Strompreises eines Endkunden in der Grundversorgung entfallen auf Stromeinkauf oder Stromerzeugung und Vertrieb. Dies ist gleichzeitig auch der einzige Bestandteil des Strompreises, den die verschiedenen Anbieter beeinflussen können. Denn die übrigen Preisbestandteile sind alle von außen vorgegeben und fallen unabhängig vom Stromversorger an.
Durchschnittliche Zusammensetzung des Strompreises von Haushaltskunden.
Stand: April 2011, Quelle: Bundesnetzagentur
Knapp ein Viertel des Strompreises fließt an Netzbetreiber. Den Löwenanteil dieser Kosten machen die Netzentgelte aus. Ihre Höhe wird von der Bundesnetzagentur reguliert, da es in jedem Netzgebiet nur einen Netzbetreiber gibt, der dort über ein Monopol verfügt. Das Netzentgelt deckt die Kosten für den Bau und Betrieb der Stromleitungen ab, aber beispielsweise auch die Ausgaben der Netzbetreiber für so genannte Regel- und Ausgleichsenergie. Diese wird benötigt, um Spannung und Frequenz des Stroms innerhalb der vorgegebenen Werte zu halten.
Unter dem Punkt "Abrechnung, Messung, Messstellenbetrieb" werden Leistungen wie die Bereitstellung des Stromzählers, das Ablesen des Zählerstands und das Abrechnen des Stroms zusammengefasst.
Die Konzessionsabgabe fließt über den Netzbetreiber an die Stadt oder Gemeinde. Sie muss bezahlt werden, weil dieser öffentliche Straßen und Wege nutzt, um seine Leitungen zu verlegen und instand zu halten. Die Höhe der Konzessionsabgabe steigt mit zunehmender Einwohnerzahl, so dass der angegebene Wert einen Durchschnittswert darstellt.
Die EEG-Umlage und die KWK-Abgabe werden erhoben, um die umweltschonende Erzeugung von Strom zu fördern. Die Fördergelder, die an die Produzenten von Ökostrom (EEG-Umlage) oder die Betreiber von effizienten Kraftwerken, die nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung arbeiten, gezahlt werden, werden durch diese Abgaben auf alle Stromkunden verteilt. Energieintensive Unternehmen sind ganz oder teilweise von der Zahlung dieser Abgaben befreit.
Hinzu kommen noch Steuern: die Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer von 19 Prozent und die Stromsteuer ("Ökosteuer") mit einem Regelsteuersatz von 20,50 Euro pro 1.000 Kilowattstunden.
Veränderungen der Zusammensetzung des Strompreises
Im Vergleich zu 2010 ging der Anteil der Netzentgelte (inklusive Abrechnung und Messstellenbetrieb) um 2,2 Prozentpunkte zurück, der Anteil der Steuern sank um 0,7 Prozentpunkte, der Anteil von Energieeinkauf und Vertrieb reduzierte sich um 1,6 Prozentpunkte. Deutliche Steigerungen gab es dagegen bei den Abgaben, die um 4,5 Prozentpunkte zulegten. Hauptgrund war der deutliche Anstieg der EEG-Umlage im Januar 2011. In den vergangenen Jahren sorgten die Bereiche Energiebeschaffung, Steuern und Abgaben für Kostensteigerungen, während die Netzentgelte zurückgingen.
Entwicklung des durchschnittlichen Strompreises für Haushaltskunden, Angaben in Cent pro Kilowattstunde.
Quelle: Bundesnetzagentur
Die Entwicklung der Strompreise nach oben hat sich beschleunigt. Von 2010 auf 2011 mussten Verbraucher die stärkste Preissteigerung seit der Liberalisierung des Strommarktes hinnehmen. Durchschnittlich stieg der Preis für Haushaltskunden um rund 2 Cent pro Kilowattstunde oder 8,7 Prozent.
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