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Flexstrom-Insolvenz: Kunden können auf Rückzahlung hoffen

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Die rund 600.000 Gläubiger des insolventen Energiediscounters Flexstrom erhalten möglicherweise zumindest einen Teil ihres Geldes zurück. Das sagte Insolvenzverwalter Christoph Schulte-Kaubrügger am Sonntag dem Berliner Tagesspiegel. Nach Schätzungen des Insolvenzverwalters könnte sich das Verfahren jedoch noch einige Jahre hinziehen.

Stromkabel mit Stecker auf Euro-Geldschein
Flexstrom-Insolvenzverwalter macht Betroffenen Hoffnung auf Rückzahlung.
Bis Ende September sollen jedoch alle Abrechnungen an die Betroffenen verschickt worden sein, sagte Schulte-Kaubrügger. Erst dann wissen die Geschädigten offiziell, was ihnen zusteht. Anschließend sollen sie ihre Forderungen bis zum Ende des Jahres beim Insolvenzverwalter geltend machen können.

Wie hoch die Rückzahlungen ausfallen, steht indes noch nicht fest. Zunächst müssen die Vermögenswerte und Schuldenstände geprüft werden. Hierfür findet aktuell eine ausgiebige Bestandsaufnahme statt. Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um zumindest die Gerichtskosten zu decken und den Insolvenzverwalter zu bezahlen, wird das Verfahren aufgrund von sogenannter Massearmut eingestellt.

Die Flexstrom AG und ihre Tochtergesellschaften, unter anderem Löwenzahn Energie, Optimalgrün sowie Flexgas, hatten im April dieses Jahres Insolvenz anmelden müssen. Nachdem der Pleiteversorger seine Kunden nicht mehr  mit Strom und Gas belieferte, sorgten die Grundversorger dafür, dass diese nicht im Dunkeln sitzen mussten. Die sogenannte Ersatzversorgung kostet jedoch deutlich mehr als die Flexstrom-Tarife. Das war für die Kunden, die bereits im Voraus für ihren Strom gezahlt hatten, besonders ärgerlich: Sie mussten doppelt zahlen.

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