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Klagen gegen Atomausstieg: Hendricks rechnet mit Abweisung

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Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) geht davon aus, dass die Klagen gegen den Atomausstieg von den zuständigen Gerichten abgewiesen werden. Medienberichten vom Sonntag zufolge sagte Hendricks, bislang keine Vorkehrungen für eine mögliche juristische Niederlage getroffen zu haben. E.ON und RWE klagen vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht gegen den Ausstieg, Vattenfall zog vor ein US-Gericht – sind die drei Energieriesen erfolgreich, könnten Expertenschätzungen zufolge Kosten von insgesamt bis zu 15 Milliarden Euro auf die Staatskasse zukommen.
 

Kühltürme eines Atomkraftwerks hitter einem Rapsfeld
Bundesumweltministerin Hendricks rechnet mit Abweisung der Atomklagen von Vattenfall, RWE und E.ON.
Hendricks bezeichnete die Klagen der Konzerne den Berichten zufolge als unzulässig und unbegründet. Sie sei davon überzeugt, dass der Staat die besseren Chancen in dem Rechtsstreit habe - räumte jedoch auch ein, dass die Regierung vor Gericht wie auf hoher See „in Gottes Hand“ sei.

Die drei großen Energiekonzerne, die hierzulande Atomkraftwerke betreiben, hatten gegen den von der Bundesregierung im März 2011 beschlossenen Atomausstieg geklagt. Die Unternehmen sind der Meinung, der Ausstieg käme einer entschädigungspflichtigen Enteignung gleich. Zudem werde der Investitionsschutz der Energiekonzerne missachtet, heißt es in Medienberichten zu den Klagen.

Über die Klage von Vattenfall muss indes das Schiedsgericht International Center for Settlements of Investment Disputes (ICSID) mit Sitz im US-amerikanischen Washington entscheiden. Der schwedische Energiekonzern sieht im Atomausstieg eine völkerrechtswidrige Maßnahme des Gastgeberlandes Deutschland: Im Vertrauen darauf, dass die Anlagen weiter betrieben werden können, hat das schwedische Unternehmen etwa 700 Millionen Euro in deutsche Meiler investiert. Durch den Ausstieg sei dem Konzern deshalb ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden, hieß es Medienberichten zufolge damals zur Begründung der Klage. Bestätigt das ICSID diese Einschätzung, fällt der Konzern unter den Rechtsschutz der 1998 unterzeichneten internationalen Energiecharta. Experten sehen vor dem US-Schiedsgericht gute Chancen für Vattenfall.
 

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