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Braunkohletagebau: Bundesverfassungsgericht erlaubt Garzweiler II

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Der Braunkohletagebau Garzweiler II ist genehmigt: Medienberichten vom Dienstag zufolge gab das Bundesverfassungsgericht grünes Licht. Die Karlsruher Richter werteten das Gemeinwohl der Energieversorgung höher als die Interessen der Anwohner. Die privaten Belange der Betroffenen müssen jedoch bei zukünftigen Bergbauprojekten berücksichtigt werden. Zusätzlich können betroffene Bürger künftig bereits während des Zulassungsverfahrens gegen die Vorhaben klagen.

Braunkohletagebau
Bundesverfassungsgericht erlaubt weiteren Braunkohletagebau in Garzweiler.
Damit kann die Grube weiter betrieben werden: Bis 2045 sollen in Garzweiler insgesamt rund 1,3 Milliarden Tonnen Braunkohle gefördert werden. Insgesamt 13 Dörfer müssen dafür weichen. Gegen den Tagebau hatten sowohl der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) sowie Stefan Pütz geklagt, ein Anwohner der 2017 umsiedeln soll. Er führt sein Grundrecht auf Freizügigkeit an und besteht darauf, seinen Heimatort selbst bestimmen zu dürfen. Die Umsiedlung betreffe ihn in seiner ganzen Person, nicht nur in seinem Eigentum, sagte Pütz dem Handelsblatt.

Vor dem Verfassungsgericht musste sich Pütz jedoch geschlagen geben. Im Urteil der Karlsruher Richter heißt es, die freie Ortswahl finde ihre Grenzen an Regelungen der Bundesnutzung, die dem Gemeinwohl dienen. Damit besteht nach Meinung des Verfassungsgerichts auch kein "Recht auf Heimat", welches der Kläger für sich beansprucht hatte.

In der Klage des BUND hingegen urteilten die Richter zugunsten des Verbands. Dieser sah in der Zweckenteignung einer im eigenen Besitz befindlichen Obstbaumwiese sein Grundrecht auf Eigentum verletzt. Dem stimmten die Richter zu. Jedoch ist die Fläche bereits vom Braunkohletagebau eingenommen - eine Rückgabe wäre damit faktisch ohne Wert.

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