Ölpreisbindung

Gaspreise für Privatkunden dürfen nicht mehr unmittelbar an den Ölpreis gekoppelt werden. Dieses Grundsatzurteil fällte der Bundesgerichtshof am 24. März 2010 und stärkte damit die Rechte der Gaskunden.

Die alleinige Bindung des Gaspreises an den Ölpreis benachteilige die Kunden unangemessen, entschieden die Richter. Die Versorger müssten die Kosten transparenter darstellen.

Seit den 1960er Jahres war der Gaspreis an den Ölpreis gekoppelt. Demnach wirkten sich Veränderungen des Ölpreises mit einer sechsmonatigen Verzögerung immer auch auf den Gaspreis aus. Hierbei handelte es sich allerdings nicht um ein Gesetz, sondern um eine interne Vereinbarung zwischen Gasproduzenten und Versorgern. Angesichts steigender Energiepreise geriet diese Vereinbarung immer heftiger in die Kritik, da mit ihr Preiserhöhungen oft pauschal begründet wurden – unabhängig davon, ob die tatsächlichen Bezugskosten für Gas gestiegen waren oder nicht.

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