Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 27.11.2012 | 10:00 | kro
Riester-Sparer sollten bis spätestens 31. Dezember 2012 ihren Antrag auf die staatliche Zulage stellen. Darauf wies der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Pressemitteilung vom Montag hin. Die Förderung von bis zu 154 Euro pro Person sowie eventuelle Kinderzulagen erhalten Anleger nicht automatisch, sie müssen extra beantragt werden.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
Das beschlossene Wachstumschancengesetz senkt die Steuerlast für Rentner. Auch Verbraucher mit einer Rürup-Rente profitieren von den neuen Regeln.
Die Renten erhöhen sich zum 1. Juli um über 4,5 Prozent. Die Anpassung fällt zum ersten Mal seit der Wiedervereinigung in Ost und West gleich aus.