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Riester-Rente: Zulage bis Jahresende beantragen

München, 27.11.2012 | 10:00 | kro

Riester-Sparer sollten bis spätestens 31. Dezember 2012 ihren Antrag auf die staatliche Zulage stellen. Darauf wies der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Pressemitteilung vom Montag hin. Die Förderung von bis zu 154 Euro pro Person sowie eventuelle Kinderzulagen erhalten Anleger nicht automatisch, sie müssen extra beantragt werden.

Ordner_mit_Schriftzug_Riester_RenteRiester-Sparer haben die Möglichkeit, bis Jahresende den Dauerzulagenantrag zu stellen.
Wer vergisst, die Zulage zu beantragen, verschenkt Steuervorteile und somit bares Geld. Der GDV empfiehlt daher, einen Dauerzulagenantrag zu nutzen. Dieser muss nur einmal ausgefüllt werden und verlängert sich ab dann automatisch jedes Jahr. Alle weiteren Formalitäten erledigen der Versicherer und die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Laut GDV wird die Förderung dem Riester-Konto dann automatisch gutgeschrieben.

Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV, rät Riester-Sparern, auch für die Jahre 2010 und 2011 einen Dauerzulagenantrag zu stellen. Dadurch werde sichergestellt, dass der Anspruch auf die staatlichen Zuschüsse für diese beiden Jahre nicht verfällt. Sparer sollten allerdings in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob ihre Angaben auf dem Formular noch aktuell sind, hieß es in der Mitteilung. Wenn sich die persönliche Lebenssituation etwa durch Heirat oder die Geburt eines Kindes ändert, können sich auch die Ansprüche entsprechend erhöhen.

Die staatliche Förderung kann prinzipiell jeder in Anspruch nehmen, der einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht. In diese Kategorie fallen neben Angestellten auch Versicherte der Künstlersozialklasse, Arbeitslose sowie Hartz-IV-Empfänger. Die eingezahlten Beiträge sind entscheidend für die Höhe der staatlichen Förderung. Wer mindestens vier Prozent seines steuerpflichtigen Einkommens in die Riester-Rente einzahlt, erhält die volle staatliche Zulage in Höhe von 154 Euro.

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