Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 23.11.2011 | 18:16 | tei
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) spricht sich in seinem aktuellen Wochenbericht für eine grundlegende Reform der riestergeförderten Altersvorsorge aus. Nur dadurch könne die Zusatzrente eine Vorsorgemöglichkeit für Alle werden. In einer Bilanz anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Riester-Rente stellten Wissenschaftler des DIW in Zusammenarbeit mit dem Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein massive Defizite bei den steuerlich begünstigten Vorsorgeprodukten fest.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
Das beschlossene Wachstumschancengesetz senkt die Steuerlast für Rentner. Auch Verbraucher mit einer Rürup-Rente profitieren von den neuen Regeln.
Die Renten erhöhen sich zum 1. Juli um über 4,5 Prozent. Die Anpassung fällt zum ersten Mal seit der Wiedervereinigung in Ost und West gleich aus.