Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 26.7.2012 | 15:28 | tei
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einige umstrittene Kündigungs-Klauseln in Verträgen von privaten Lebens- und Rentenversicherungen für unwirksam erklärt. Ein entsprechendes Urteil fällten die Karlsruher Richter am Mittwoch. Die nun vom BGH als höchstem deutschen Zivilgericht gekippten Bedingungen führen unter anderem dazu, dass Versicherte nur einen Bruchteil der bereits eingezahlten Summe zurückerhalten, wenn sie ihre Policen in den ersten Jahren auflösen. Im konkreten Fall hatte die Verbraucherzentrale Hamburg gegen den Versicherer Deutscher Ring geklagt.
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