Steuerregeln machen Rürup-Rente attraktiver
Das beschlossene Wachstumschancengesetz senkt die Steuerlast für Rentner. Auch Verbraucher mit einer Rürup-Rente profitieren von den neuen Regeln.
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München, 23.1.2014 | 17:35 | kro
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge - der Arbeitnehmer muss jedoch nicht auf diese Möglichkeit hinweisen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag entschieden und damit die Schadensersatzklage eines Angestellten abgewiesen. Der Kläger war bereits in allen Vorinstanzen gescheitert.
Das beschlossene Wachstumschancengesetz senkt die Steuerlast für Rentner. Auch Verbraucher mit einer Rürup-Rente profitieren von den neuen Regeln.
Die Renten erhöhen sich zum 1. Juli um über 4,5 Prozent. Die Anpassung fällt zum ersten Mal seit der Wiedervereinigung in Ost und West gleich aus.
Viele fürchten sich laut einer aktuellen Umfrage davor, im Alter arm zu sein. Jeder Fünfte gibt zudem an, kein Geld für eine private Vorsorge zu haben.