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VW: Ein Fall für die private Rechtsschutzversicherung

München, 2.10.2015 | 12:26 | mtr

Käufer eines VW, Audi oder Škoda, die vom Abgas-Skandal betroffen sind, können in bestimmten Fällen gegenüber Volkswagen mithilfe ihrer privaten Rechtsschutzversicherung Schadensersatzansprüche geltend machen. Das geht aus einem Bericht der Rheinischen Post Online vom Mittwoch hervor.

VW-Skandal: Betroffene Verbraucher können unter Umständen mithilfe ihrer Rechtsschutzversicherung Schadensersatz einklagen.VW-Skandal: Betroffene Verbraucher können unter Umständen mithilfe ihrer Rechtsschutzversicherung Schadensersatz einklagen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen vertritt die Ansicht, dass die getäuschten Kunden durch die angekündigte Rückholaktion der betroffenen Fahrzeuge keinen wirtschaftlichen Schaden erleiden dürften. Kunden, die beispielsweise während der Umrüstung einen Mietwagen benötigten, dürften nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Wer über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügt, hat es laut den Rechtsschutzversicherern ARAG und ROLAND leichter Schadensersatzansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Eine Verkehrsrechtsschutzdeckung decke auch Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Kauf oder Verkauf von Kraftfahrzeugen ab, teilte ein Sprecher der Roland-Versicherung mit. Laut Roland müssten Autokäufer dem VW-Konzern prinzipiell die Möglichkeit auf Nachbesserung einräumen. Es könne jedoch sein, dass diese Arbeiten die Leistung des Fahrzeugs schmälern oder für den Kunden zu zusätzliche Kostenbelastungen führen würden.

Um beispielsweise den Schadstoff-Ausstoß in Zukunft zu senken, könnte es sein, dass der Kunde regelmäßig zusätzlichen Harnstoff nachfüllen müsse. Vorstellbar sei auch eine Schadensersatzklage aufgrund eines Fehlkaufs. Ein Fehlkauf liege etwa dann vor, wenn sich ein Kunde aus ökologischen Gründen bzw. aufgrund der Abgaswerte für ein teures Modell des Volkswagenkonzerns entschieden hatte, so der Sprecher von Roland.
 

Wertverlust von VW-Fahrzeugen und der VW-Aktie

Der Skandal könnte dazu führen, dass der Wiederverkaufswert der betroffenen VW-Fahrzeuge sinkt. Ein solcher Wertverlust sei beispielsweise über die sogenannte Schwacke-Liste feststellbar. Um eventuelle Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend zu machen, sei jedoch keine Eile geboten, beruhigen die Rechtsschutzversicherer. Ein Anspruch auf Schadensersatz entstehe nämlich erst nach Kenntnisnahme des Betrugsfalls.

Inhaber von VW-Aktien, die aufgrund des Skandals ein herben Kursverlust erlitten haben und mithilfe ihrer Rechtsschutzversicherung Schadensersatz einklagen möchten, müssen hingegen prüfen, ob ihre Police Kapitalstreitigkeiten abdeckt. Sollte dies der Fall sein, ist zu prüfen, bis zu welcher Höhe der Versicherer die Kosten eines solchen Rechtsstreits übernimmt. Oftmals sind Rechtskonflikte bezüglich Kapitalgeschäfte allerdings ausgeschlossen beziehungsweise nur in Premium-Tarifen enthalten.
 

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