Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Sie sind hier:

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz tritt in Kraft : Verbraucherrechte in Vertragsangelegenheiten werden gestärkt

München, 31.3.2016 | 12:52 | kro

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz tritt zum 1.April in Kraft. Verbraucher können künftig vertragliche Ansprüche bei einer Verbraucherschlichtungsstelle geltend machen. Das teilte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am Mittwoch mit.
 

Juristische SymboleAm 1.April tritt das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft.
Hierzu wird ein flächendeckendes Netz von Verbraucherschlichtungsstellen aufgebaut. Ist ein Unternehmer an einem Streitbeilegungsverfahren beteiligt, ist dieses für den Verbraucher kostenlos. Lediglich wenn sich der Antrag des Verbrauchers als missbräuchlich herausstellt, kann von diesem eine Missbrauchsgebühr von maximal 30 Euro verlangt werden.

Die zuständigen Streitvermittler müssen laut BMJV hohe Qualitätsanforderungen erfüllen und die Neutralität und Unabhängigkeit der Schlichtungsstellen sicherstellen. Auf die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Anforderungen werden die Anerkennungsbehörden achten.

Bei Streitigkeiten in Branchen, für die es noch keine branchenspezifische Schlichtungsstelle gibt, können sich Verbraucher künftig an die Allgemeine Schlichtungsstelle wenden. „Schlichtungen bieten Verbraucherinnen und Verbrauchern einen einfachen und risikolosen Weg, ihre Rechte gegenüber Unternehmen durchzusetzen“, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Dies schaffe die Möglichkeit, ohne den Aufwand und das Kostenrisiko eines Gerichtsprozesses schnell und einfach zum eigenen Recht zu kommen.
 

Weitere Nachrichten zum Thema Rechtsschutzversicherung